Der Tübinger Gemeinderat hat am Donnerstagabend eine Steuererhöhung beschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 soll der sogenannte Hebesatz für die Grund- und Gewerbesteuer steigen. Boris Palmer (parteilos) war erleichtert nach der Abstimmung. Sie war äußerst knapp, aber das, was der Tübinger Oberbürgermeister wollte. Durch die Erhöhung rechnet die Stadt mit rund 7,6 Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen. Nur mit diesen Mehreinnahmen wird das Regierungspräsidium den Haushalt genehmigen. Spüren werden die Erhöhung Grundstückseigentümer und Unternehmen. Aber auch Mieterinnen und Mieter trifft die Erhöhung, wenn ihre Vermieter die Mehrkosten an sie weitergeben. Die Steuer wird ab diesem Jahr fällig.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer steigt demnach von 390 auf 405 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer B steigt von 270 auf 350 Prozent. Die Grundsteuer C, die in Tübingen seit diesem Jahr auf baureife, unbebaute Grundstücke erhoben wird, bleibt bei 540 Prozent.
OB Palmer sieht keine Alternative zur Steuererhöhung
Palmer verstehe den Ärger der Betroffenen, aber angesichts der finanziellen Lage in Tübingen und ganz Deutschland, gebe es keine Alternative. "Wir haben schlicht keine andere Wahl", so der Oberbürgermeister. Ohne die Steuererhöhungen werde der Haushalt nicht genehmigt, sagte er vor der Abstimmung im Gemeinderat. Die Folgen für die Tübinger und Tübingerinnen wären nicht schön, die Einschnitte im Alltag immens. So dürfte die Stadt keine Kredite mehr aufnehmen und müsste sogar laufende Bauvorhaben stoppen.
Palmer betonte, dass Tübingen entgegen eines weitverbreiteten Eindrucks keineswegs die einzige Gemeinde ist, die eine Grundsteuererhöhung beschlossen hat. Nach einer aktuellen Analyse des Staatsanzeigers haben 339 von 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg schon zu Jahresbeginn die Grundsteuer wegen der akuten Finanznot der Kommunen erhöht.
Im SWR-Interview verteidigt Boris Palmer die Steuererhöhung:
Tübingen hat bereits viel gespart
40 Millionen Euro haben ursprünglich im Tübinger Haushalt gefehlt. Nachdem in vielen Bereichen der Rotstift angesetzt wurde, fehlten noch immer 7,6 Millionen Euro. Genau die soll jetzt die Steuererhöhung bringen.
Auf die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes einigten sich die Tübinger Fraktionen bereits bei einer Ausschuss-Sitzung Anfang Juni. Die spannende Frage war jetzt, wie hoch die Erhöhung ausfallen wird. Bei der Ausschuss-Sitzung hatte die Verwaltung noch eine Anhebung von 270 auf lediglich 300 Punkte vorgeschlagen. Am Donnerstag waren es 360 Punkte. Doch die Fraktion AL/Grüne setzte sich am Ende mit ihrem Vorschlag von einer Erhöhung des Hebesatzes auf 350 Punkte durch.
Tübingen im Minus nach der Grundsteuerreform
Begonnen hat das Problem gleich zu Beginn der Grundsteuerreform im Januar. Der Tübinger Gemeinderat hatte nämlich einen Hebesatz von zunächst 270 Prozent für die Grundsteuer B beschlossen und stellte später fest, dass der Hebesatz zu niedrig war und in die Tübinger Kasse dadurch unbeabsichtigt weniger Geld floss.
Ein Ziel der Grundsteuerreform war, dass die Einnahmen der Kommunen vor und nach der Reform gleichbleiben. Dieses Ziel, die sogenannte Aufkommensneutralität, wurde verfehlt - wie in vielen anderen Kommunen auch.
Kommunen können nur noch bis zum 30. Juni rückwirkend ihren Hebesatz für 2025 ändern. Danach kann dieser nur noch nach unten angepasst werden. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Tübingen ist nicht die einzige Kommune in Baden-Württemberg, die rückwirkend die Steuer erhöhen wird. Auch Baden-Baden will so seine Finanzlöcher stopfen.