Der AfD-Landtagsabgeordnete Miguel Klauß aus dem Kreis Calw muss sich im April vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Tübingen wirft ihm Volksverhetzung im Netz sowie die Billigung von Straftaten vor.
Konkret geht es um drei Social-Media-Posts aus den Jahren 2023 und 2024. Die Staatsanwaltschaft sieht in den Beiträgen strafrechtlich relevante Inhalte, die den öffentlichen Frieden stören könnten. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Klauß beantragt. Das Amtsgericht Nagold lehnte diesen ab.
Grund ist laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass es darüber in der Anklagebehörde unterschiedliche Rechtsauffassungen gab. Stattdessen hat das Gericht jetzt eine Hauptverhandlung am 28. April am Amtsgericht Nagold angesetzt.
Immunität aufgehoben - Landtag hatte Strafverfolgung gebillgt
Bevor die Ermittlungen gegen Klauß aufgenommen werden konnten, hatte der Landtag Baden-Württemberg einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt. Im Frühsommer 2024 ist die Immunität des Abgeordneten aufgehoben worden, also jener Schutz, der Landtagsabgeordnete teilweise vor Strafverfolgung bewahrt.
Klauß selbst hat die Vorwürfe in der Vergangenheit zurückgewiesen. Gegenüber der dpa hatte der AfD-Politiker im Januar als Reaktion auf den Strafbefehl gegen ihn gesagt: Kritik an der Migrationspolitik der Bundes- und Landesregierung müsse in einer Demokratie erlaubt sein, ohne den Vorwurf der Volksverhetzung zu riskieren. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt Miguel Klauß als unschuldig.
Wiederwahl trotz Anklage wahrscheinlich
Trotz der bevorstehenden Verhandlung hat Klauß gute Chancen, erneut für die AfD in den Landtag einzuziehen. Für den Wahlkreis Calw steht er auf Platz 6 der Landesliste für die Wahl am 8. März.