Das Amtsgericht Hechingen hat am Donnerstag einen 48-Jährigen aus einer Gemeinde im Zollernalbkreis wegen Vergewaltigung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat sich der Mann bei einem Probenwochenende des Musikvereins an einer Vereinskameradin vergangen.
Am Probenwochenende vergewaltigt
Der Mann und die Frau waren an einem Wochenende im Herbst 2021 mit ihrem Verein in einer Herberge, um dort zu proben und später auch zu feiern. Laut Urteilsbegründung sind beide bis in die Nacht hinein in einer größeren Gruppe zusammengesessen und haben Alkohol getrunken. Am frühen Morgen sei die Frau schließlich auf ihr Zimmer gegangen, um zu schlafen.
Der Mann, der eigentlich ein anderes Zimmer hatte, sei später zu ihr gekommen. Nach Angaben des Gerichts habe sich der 48-Jährige zu der Frau gelegt und die Schlafende vergewaltigt. Die Frau sei erst während der Tat aufgewacht. Sie habe dem Akt nicht zugestimmt. Zwar hatten beide viel Alkohol getrunken, so Richter Bernd Koch. Trotzdem sei der Mann noch schuldfähig gewesen.
Bis heute psychische Folgen
Die Frau leide bis heute unter den Folgen der Tat, so der Richter. Sie habe durch die Vergewaltigung schwere Depressionen und eine Alkoholabhängigkeit entwickelt. Über die Jahre habe sie zwei Mal versucht, sich umzubringen. Der Richter betonte auch, dass der soziale Druck im Verein und im Dorf für die Frau immer höher geworden sei und kritisierte dabei auch, dass es bis zu dem Gerichtsverfahren so lange gedauert habe. Die Staatsanwaltschaft habe den Mann schon vor knapp vier Jahren angeklagt. Es sei "bitter", dass der Prozess erst jetzt ein Ende finde, sagte Richter Koch bei der Urteilsverkündung. Denn: Beide Suizidversuche der Frau fanden erst nach Eröffnung der Anklage statt.
Aufgrund der langen Verfahrensdauer hat das Gericht dem Verurteilten eine sogenannte "Kompensation" zugesagt. Das heißt: Als Ausgleich für den langen Prozess werden ihm sieben Monate von seiner Haftstrafe abgezogen. Dadurch muss er nur noch zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Der 48-Jährige hat eine Woche Zeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.