Nach dem Messerangriff mit drei Verletzten im Media Markt in Ulm wurde bekannt, dass der 29-jährige Tatverdächtige schon zwei Gefängnisstrafen abgesessen hat. Erstmals von 2020 bis 2024 und dann erneut von Juli bis Dezember 2025. Schon während seines ersten Aufenthaltes wurde kurz vor seiner Entlassung eine Führungsaufsicht angeordnet.
Die Führungsaufsicht als gesetzliches Mittel
Die Führungsaufsicht ist ein gängiges gesetzliches Mittel. Sie soll zum einen verhindern, dass verurteilte Täter nach ihrer Freilassung erneut Straftaten begehen. Zum anderen soll es ihnen dabei helfen, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Dafür gibt es Auflagen. Um zu überprüfen, ob sich die Person daran hält, arbeitet eine Führungsaufsichtsstelle am zuständigen Gericht mit Bewährungshelfern zusammen. Sie sind in erster Linie für die unmittelbare Betreuung der verurteilten Personen zuständig.
Opfer weiterhin in kritischem Zustand Nach Messerangriff in Ulm: Tatverdächtiger schweigt
Nach der Messerattacke in einem Ulmer Media Markt ist der Tatverdächtige vernehmungsfähig. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der Gesundheitszustand eines der Opfer ist weiterhin kritisch.
Die Führungsaufsicht: Welche Auflagen gibt es?
Die Auflagen, sogenannte Weisungen, können verschiedene Vorgaben beinhalten. Beispielsweise kann darin vermerkt werden, dass die Person ihren Wohnort nicht wechseln darf, ohne Bescheid zu geben. So war es auch bei dem Tatverdächtigen der Messerattacke in Ulm. Das hat das Landgericht Kempten, das den Antrag auf Führungsaufsicht ursprünglich gestellt hatte, dem SWR bestätigt.
Außerdem erhielt der 29-jährige Eritreer die Weisung für regelmäßige Drogenkontrollen. Gegen diese Weisung hatte er in der zweiten Jahreshälfte 2024 verstoßen, wie die Staatsanwaltschaft Ulm bestätigt. Das war laut Landgericht Ulm der einzige Verstoß. Der Mann sei der Auflage Anfang 2025 wieder nachgekommen.
Er sollte sich außerdem mindestens einmal pro Monat bei seinem Bewährungshelfer melden. Nach seiner letzten Haft habe er dafür bis zum 31. Dezember 2025 Zeit gehabt. Dem Landgericht Ulm ist nicht bekannt, dass er dagegen verstoßen hat.
Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Führungsaufsicht noch weitere Weisungen. Manche Personen dürfen sich nicht an bestimmten Orten aufhalten. Zum Beispiel an Grundschulen oder auf Spielplätzen im Fall von Pädokriminellen. Andere dürfen keine Kraftfahrzeuge halten oder führen. Eine der bekanntesten Weisungen dürfte die elektronische Überwachung mit einer Fußfessel sein.
Bewährungshilfe: Endgültige Sicherheit gibt es nicht
Wie wirksam solche Mittel sind, weiß Hans-Peter Strobel, Leiter der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Ulm. "Wenn wir in der Betreuung den Eindruck gewinnen, dass jemand gefährdet wäre, schwere Straftaten zu begehen, dann informieren wir die Gerichte. Bei Gefahr im Verzug würden wir auch die Polizei informieren."
Ein vollzeitbeschäftigter Bewährungshelfer hat im Schnitt etwa 70 Klienten, so Strobel. Sie arbeiten eng mit den Aufsichtsstellen der Gerichte zusammen und geben im Rahmen der Führungsaufsicht Berichte über das Verhalten der beaufsichtigten Person ab. Eine endgültige Sicherheit, dass jemand nicht mehr straffällig wird, könne aber nicht gewährleistet werden. "Das kann man nie ausschließen," so Strobel.
Es gibt aber Fälle, in denen die Kontrollen sehr engmaschig gemacht werden, mit bis zu zehn Kontrollterminen pro Monat, so Strobel. "Wenn jemand eine permanente Überwachung bräuchte, dann müsste man sich überlegen, ob man ihn überhaupt entlassen darf." Dass bei einer Führungsaufsicht gegen Weisungen verstoßen wird, kommt häufig vor, so Strobel. Zum konkreten Fall darf der Leiter der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Ulm aufgrund der Schweigepflicht nichts sagen.
Tatverdächtiger "nicht besonders auffällig"
Die Führungsaufsichtsstelle am Landgericht Ulm ist zuständig für den gesamten Osten von Baden-Württemberg, also für die Landgerichtsbezirke Ellwangen, Ravensburg und Ulm. Derzeit sind hier mehr als 630 Führungsaufsichtssachen anhängig, teilt Gericht auf SWR-Anfrage mit. Unter diesen Probandinnen und Probanden soll der jetzt 29-jährige Tatverdächtige demnach nicht besonders auffällig gewesen sein.