- Warum kommt jetzt diese Verfassungsänderung?
- Welche Begründung gibt es dafür?
- Wie geschickt ist das Vorgehen von CDU, SPD und Grünen gegen die AfD politisch?
- Wie ist das anderswo geregelt?
- Wie reagiert die AfD?
Warum kommt jetzt diese Verfassungsänderung?
Die AfD ist mit 24 Abgeordneten im neuen Landtag so stark, dass sie mit eigener Mehrheit einen Untersuchungsausschuss beschließen könnte. Sie hat auch schon angekündigt U-Ausschüsse einzurichten - einen zur Corona-Politik zum Beispiel.
Das wollen CDU, SPD und Grüne verhindern, indem die Hürde erhöht wird. Bisher ist ein Fünftel der Abgeordneten nötig, in Zukunft soll es ein Viertel sein. Alle anderen Fraktionen im neuen Landtag wollen die AfD hier ausbremsen, CDU und SPD, die ja voraussichtlich die neue Landesregierung stellen werden, und auch die Grünen, die in Zukunft in der Opposition sein werden.
Pläne von CDU, SPD und Grünen Verfassungsänderung: Hürden für U-Ausschuss sollen höher werden
CDU, SPD und Grüne im Landtag wollen die Landesverfassung ändern. Es geht darum, wie viele Abgeordnete nötig sind, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Welche Begründung gibt es dafür?
CDU, SPD und Grüne haben ihren Plan gestern gemeinsam in einer Mitteilung bekannt gegeben. Darin erwähnen sie zwar die AfD nicht, aber sie unterstellen ihr indirekt, U-Ausschüsse missbrauchen zu wollen.
In der Mitteilung heißt es: U-Ausschüsse dürfen niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, die Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen. Deswegen brauche es die Verfassungsänderung, "da ein bewusster Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck nicht mehr ausgeschlossen werden kann".
Pressemitteilung der CDU zur angestrebten Änderung der Landesverfassung
Wobei zumindest im U-Ausschuss zur Ahrflut die AfD nicht destruktiv war - sondern ihr Obmann damals mit einer Anfrage die Hubschrauber-Videos der Polizei zutage gefördert und dem Ausschuss damit eine entscheidende Wendung gegeben hatte. Dies hatte im Endeffekt zum Rücktritt des damaligen Innenministers Roger Lewentz (SPD) geführt.
Wie geschickt ist das Vorgehen von CDU, SPD und Grünen gegen die AfD politisch?
Das ist gleich an mehreren Stellen problematisch. Einmal entsteht der Eindruck, dass die künftige Landesregierung im Hauruckverfahren unliebsame U-Ausschüsse verhindern will. Der alte Landtag muss noch zweimal zusammenkommen, um die Verfassung zu ändern.
Das gibt der AfD jede Menge Anlässe, sich als Opfer zu inszenieren, der anderen Parteien. Und die Neuregelung wird wohl faktisch bedeuten, dass die Opposition in der neuen Wahlperiode gar keine Untersuchungsausschüsse durchsetzen kann, weil in der Opposition nur noch AfD und Grüne sitzen, und die Grünen haben ausgeschlossen, mit der AfD zusammenzuarbeiten.
Wie ist das anderswo geregelt?
Im Bundestag gilt die Zustimmung von einem Viertel der Abgeordneten, so wie das in Zukunft auch in RLP sein soll. In vielen anderen Bundesländern gilt allerdings die Vorgabe von einem Fünftel. Die vergleichsweise niedrige Hürde soll der Opposition ihre Kontrollrechte gegenüber der Regierung sichern.
Was man in RLP auch sehen muss: Die künftige schwarz-rote Landesregierung wird eine enorme Mehrheit haben, eine Zweidrittelmehrheit, mit der sie die Verfassung ändern kann. Dass CDU und SPD, bevor es überhaupt losgegangen ist, schon Oppositionsrechte beschneiden, das hinterlässt einen schalen Beigeschmack.
Wie reagiert die AfD?
Als die Pläne Anfang des Monats durchgesickert waren, hatte die AfD-Fraktion bereits von einem Frontalangriff auf die Opposition gesprochen. Ein solches Vorhaben würde das wichtigste parlamentarische Kontrollinstrument völlig ausbremsen, hieß es damals vom parlamentarischen Geschäftsführer, Damian Lohr.
Jetzt hat sich auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Joachim Paul geäußert. Der Plan, die Verfassung zu ändern und damit das Einsetzen von Untersuchungsausschüssen zu erschweren, sei "Betrug am Wähler" sagte Paul dem SWR. "Unsere Rechte, die Regierung zu kontrollieren, sollen abgebaut werden", so Paul. Dazu müsse ein bereits abgewählter Landtag zusammentreten.