Bislang kann ein Fünftel der Mitglieder des Landtags einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dieses Quorum wollen die genannten Fraktionen auf ein Viertel anheben. Dazu muss Artikel 91 der Verfassung von Rheinland-Pfalz angepasst werden. Ein Viertel entspricht dem Quorum auf Bundesebene und in mehreren anderen Bundesländern.
AfD könnte nicht allein U-Ausschüsse einsetzen
Im neu gewählten Landtag in Mainz sitzen 105 Abgeordnete. Ein Fünftel davon entspräche 21 Sitzen - die AfD stellt im neuen Landtag 24 Abgeordnete. Sie könnte als größte Oppositionspartei alleine Untersuchungsausschüsse anstoßen und hat dies auch bereits angekündigt. Bei einem Quorum von einem Viertel wären mindestens 26 Abgeordnete nötig, die AfD also auf Stimmen anderer Fraktionen angewiesen. Diese schließen eine Zusammenarbeit jedoch aus.
In einer Pressemitteilung der Abgeordneten Marcus Klein (CDU), Michael Hüttner (SPD) und Carl-Bernhard von Heusinger von den Grünen heißt es, das verbriefte Recht der parlamentarischen Minderheit, einen U-Ausschuss einsetzen zu können, sei das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung.
"Schutz der Handlungsfähigkeit des Landtags"
Untersuchungsausschüsse dürften aber niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen.
Nötig sei eine Neujustierung, "da ein bewusster Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck nicht mehr ausgeschlossen werden kann." Die Landtagsfraktionen (von CDU, SPD und Grünen, Anmerkung der Redaktion) seien sich daher einig, dass das in Artikel 91 normierte Minderheitenquorum für die Beantragung eines Untersuchungsausschusses von einem Fünftel auf ein Viertel der Mitglieder des Landtags erhöht werden solle.
Der Landtagspräsident sei gebeten worden, eine Sitzung des Ältestenrates einzuberufen, um das Verfahren und die Termine festzulegen.