Laut Integrationsministerium wurde das Fehlen der 31 Personen bei Anwesenheitskontrollen in der AfA Bitburg festgestellt. Die Zahl beziehe sich auf den Zeitraum seit August. An die Öffentlichkeit gelangt sei die Information durch eine Mail, die von einem Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma an der Wache der AfA verschickt worden sei, erklärte Integrationsstaatssekretär Janosch Littig (Grüne). Die Mail sei an die Aufsichtsbehörde ADD und alle Landtagsabgeordneten gegangen. Der Mitarbeiter sei inzwischen entlassen worden.
CDU sieht "eklatante Sicherheitsmängel" in Bitburg
Die oppositionelle CDU übte scharfe Kritik an dem Fehlen der 31 Asylbewerber. "Die Tatsache, dass so viele Personen aus einer landeseigenen Aufnahmeeinrichtung nicht mehr auffindbar sind, zeigt uns eklatante Kontroll- und Sicherheitsmängel", sagte der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dirk Herber. Der Staat müsse wissen, wer sich in seinen Einrichtungen aufhalte und wer sie verlasse. Das sei eine Frage der Sicherheit, aber auch der Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.
Unsere Aufnahmeeinrichtungen sind keine Gefängnisse.
Integrationsstaatssekretär Littig räumte ein, dass die Zahl "nicht schön" sei. Sie müsse aber auch in Relation dazu gesehen werden, dass in den AfAs in Rheinland-Pfalz derzeit insgesamt etwa 3.000 Menschen untergebracht seien. Klar sei außerdem, dass die Handhabe für das Land begrenzt sei. "Unsere Aufnahmeeinrichtungen sind keine Gefängnisse", betonte er. Die Bewohner könnten nicht eingesperrt werden.
Ab wann gilt ein Asylbewerber als abgängig?
Als abgängig gilt ein Bewohner einer AfA dem Ministerium zufolge dann, wenn er drei Tage oder länger nicht mehr in der Einrichtung war. Die Namen von Personen, auf die das zutrifft, werden Littig zufolge in jeder AfA im Land festgehalten und würden an die ADD, die zuständige Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Polizei gemeldet.
Abgängige Personen erhalten laut Littig keine Asylbewerberleistungen mehr. Wenn jemand erstmalig abgängig sei, sei das eine Ordnungswidrigkeit, bei Wiederholung könne das zu einer Straftat werden.