Diskussionen um Gesetzentwurf

Kritik aus RLP am geplanten Bürgergeld-Stopp für ukrainische Geflüchtete

Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern Leistungen für Asylbewerber. Daran gibt es Kritik.

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Von Autor/in Maike König

Die Bundesregierung plant, die Versorgung für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine künftig anders zu organisieren. Sie sollen nicht mehr Bürgergeld, sondern Leistungen für Asylbewerber erhalten. Damit würden ukrainische Geflüchtete, die nach April 2025 nach Deutschland gekommen sind, unter anderem weniger Geld vom Staat bekommen als bislang. So soll laut Bundesregierung unter anderem der Anreiz für die Betroffenen vergrößert werden, sich Arbeit zu suchen.

Unsere Haushalte sind am Limit - neue Belastungen dürfen nicht bei den Städten hängenbleiben.

Jetzt regt sich aus den Kommunen und der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz aber Widerstand gegen den Gesetzentwurf. Für die Kommunen würde die Änderung nämlich mehr Kosten und mehr Personalaufwand bedeuten. Denn bisher wurde das Bürgergeld für die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer vom Jobcenter bereitgestellt. Das Jobcenter war gleichzeitig auch für die Vermittlung und Integration in den Arbeitsmarkt zuständig.

Kommunen befürchten Personalaufwand und Mehrkosten

Wird die Änderung im kommenden Jahr aber wie geplant beschlossen, müssen die Kommunen die Versorgung der Ukrainer stemmen. Städte wie beispielsweise Landau, Ludwigshafen oder Neustadt an der Weinstraße erwarten nach eigenen Angaben durch die Neuregelung deutlich mehr Personalaufwand und höhere Kosten.

Auch vom Städtetag Rheinland-Pfalz gibt es Kritik: "Wenn der Bund das Bürgergeld ersetzt, muss er auch sämtliche Mehrkosten für die Städte vollständig und dauerhaft ausgleichen. Unsere Haushalte sind am Limit - neue Belastungen dürfen nicht bei den Städten hängenbleiben." Deshalb solle das Land im Bundesrat nur bei einer vollständigen Kostenerstattung zustimmen, so die Forderung des Städtetages.

Auch Bundesagentur für Arbeit sieht Hindernisse

Sollte die Regelung wie von der Bundesregierung geplant, in Kraft treten, werden die betroffenen Ukrainer also nicht mehr von den Jobcentern betreut. Sie können sich dann freiwillig bei den Agenturen für Arbeit im Land melden und werden von diesen bei der Suche nach Arbeit unterstützt. Laut Bundesagentur für Arbeit wird es den Agenturen dann aber nicht mehr möglich sein, selber Berechtigungen oder Verpflichtungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs auszustellen, so wie es bislang bei den Jobcentern der Fall war. Stattdessen kann sie lediglich an die Zuständigen in der jeweiligen Kommune verweisen.

Sollte die Neuregelung in Kraft treten, gäbe es aus Sicht der Bundesagentur einen viel höheren Abstimmungsaufwand zwischen den Kommunen und den Agenturen für Arbeit. Dafür sei ein Datenaustausch wichtig. Dieser sei derzeit aber noch nicht möglich, so die Bundesagentur.

Wirtschaft: Erschwerter Zugang zum Arbeitsmarkt

Scharfe Kritik an der geplanten Neuregelung gibt es auch von den Industrie-und Handelskammern in Rheinland-Pfalz. Die IHK Koblenz beispielsweise befürchtet, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für ukrainische Geflüchtete durch die Neuregelung massiv erschwert würde. Statt wie im Jobcenter alles in einer Hand, wären Zuständigkeiten auf verschiedene Ämter verteilt. Der Wechsel in den Asylbewerberleistungsbezug führe deshalb automatisch zu längeren Wartezeiten, zusätzlichen Zustimmungspflichten und Einzelfallprüfungen.

Die Handwerkskammer Trier sieht zudem mehr bürokratische Hürden für Lehrlinge, da die Zuständigkeiten beim Bezug von Asylbewerberleistungen anders geregelt seien. Die neue Regelung könnte den Zugang zu essenziellen, ausbildungsfördernden Maßnahmen über die Sozialämter deutlich erschweren und bürokratischer machen, was die Aufnahme einer Ausbildung verzögern oder ganz verhindern könne, so die Befürchtung der HWK.

Kritik: Falsches Signal angesichts Fachkräftemangels

Auch für die Unternehmen bedeutet die Regelung nach Ansicht der Industrie- und Handelskammern mehr Bürokratie, mehr Verzögerung und weniger Planbarkeit. Das sei gerade in der aktuellen Fachkräftesituation das falsche Signal. "Wir fordern daher, die geplante Änderung zu überdenken und Lösungen zu schaffen, die Integration beschleunigen und Unternehmen entlasten - nicht zusätzliche Hürden", teilte IHK-Hauptgeschäftsführer Arne Rössel dem SWR mit. Im Frühjahr sollen sich Bundestag und Bundestrat mit dem Gesetzentwurf befassen.

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