Zunächst hieß es, dass Bewerber, die AfD-Mitglied sind, pauschal vom öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz ausgeschlossen werden sollen. Das Innenministerium hat inzwischen auf SWR-Anfrage klargestellt, dass auch in Zukunft bei Bewerbern für den Staatsdienst mit AfD-Parteibuch jeder Einzelfall geprüft werde.
Es gebe keinen Automatismus, bekräftigte Ebling am Mittwochmorgen im Deutschlandfunk (Dlf). Jede Bewerbung werde einzeln geprüft. Das sei ein rechtsstaatlicher Grundsatz. Aber man wolle Zweifel ausgeräumt sehen, wenn es um Bewerberinnen und Bewerber im Staatsdienst gehe.
Das Innenministerium hatte vergangene Woche erklärt, dass die AfD auf eine Liste mit mehr als 100 anderen als extremistisch eingestuften Gruppen und Organisationen gesetzt werde - zusammen etwa mit Al-Qaida oder der Muslimbruderschaft. Die Liste sei Teil der grundlegend überarbeiteten und verschärften Verwaltungsvorschrift.
Klarstellung von Ebling: Bei Zweifeln immer Einzelfallprüfung
Im Dlf-Interview und einer Pressemitteilung bemühte sich Ebling um Klarstellung: Bereits die bloße Mitgliedschaft bei der AfD könne ein Indiz für mangelnde Verfassungstreue darstellen, erklärte der Innenminister: "Sie kann auf Zweifel hinweisen. Und Zweifel sind an dieser Stelle schon zu viel."
Wer in einer extremistischen Organisation aktiv war oder ist, könne die Belehrung zur Verfassungstreue nicht unterschreiben. Daraus würden dann die Zweifel an der Verfassungstreue abgeleitet, worauf eine Einzelfallprüfung folge. Wer also trotz seiner Parteimitgliedschaft eine Anstellung im öffentlichen Dienst anstrebe, müsse diese bestehenden Zweifel klar ausräumen können.
Die neue Regelung solle demnach sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gelten - also unter anderem für Polizisten und Lehrer. Ein pauschales Einstellungsverbot hatte Kritik hervorgerufen, auch von zahlreichen Verfassungsrechtlern.
Scharfe Kritik der Opposition an Kommunikation AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Innenministerium RLP korrigiert Darstellung
Rheinland-Pfalz verwehrt AfD-Mitgliedern künftig doch nicht den Eintritt in den Staatsdienst wegen ihrer Parteizugehörigkeit. Das stellte das Innenministerium auf SWR-Anfrage klar.
Ebling kritisiert Innenministerkonferenz
Auf die Frage, warum er das Vorgehen nicht in der Innenministerkonferenz abgestimmt habe, sagte Ebling im Deutschlandfunk, das Abstimmen gemeinsamer Linien in der Innenministerkonferenz sei ein "erkennbar beschwerlicher Weg".
Beim letzten Treffen habe es nur den Minimalkonsens gegeben, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, kritisierte der SPD-Politiker. Das sei das Ergebnis gewesen, als "man in Deutschland zu Recht ja auf die Konferenz schaute und wartete: Welche Rückschlüsse zieht man aus der aktuellen AfD-Debatte?" Und die Arbeitsgruppe gebe es bis jetzt noch nicht einmal.
Gefahr durch Rechtsextremismus "sehr stark"
Vom Rechtsextremismus gingen aktuell "sehr, sehr stark" Gefahren aus, auch von einer sich stärker radikalisierenden AfD, warnte der Innenminister. Das sei belegbar. Damit stelle sich die Frage, wie man die demokratischen Strukturen widerstandsfähiger gegen diesen Druck mache. Rheinland-Pfalz wolle die Demokratie vor denen schützen, die sie von innen aushöhlen wollten. Daher werde die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue für Bewerber im öffentlichen Dienst überarbeitet. Diese müssten aktive Unterstützer der Demokratie sein und mehr als ein Lippenbekenntnis ablegen.
Ebling: Frage nach AfD-Verbotsverfahren stellt sich nicht
Die Frage nach einem AfD-Verbotsverfahren stelle sich aktuell nicht, sagte Ebling weiter. "Wir sind nicht in einer Phase, in der wir ein Verbotsverfahren vermutlich erfolgreich führen könnten."
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die gesamte AfD Anfang Mai als gesichert rechtsextrem eingestuft. Aktuell liegt die Einstufung wegen der Klage der AfD jedoch auf Eis.