Neues Bestattungsgesetz hakt

Für Flussbestattungen fehlt oft noch die Genehmigung

Seit September ist es beschlossen - das neue Bestattungsrecht im Land. An der Umsetzung hapert es allerdings noch. Der Grund: Bürokratie.

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In Rheinland-Pfalz gilt seit Monaten das liberalste Bestattungsgesetz bundesweit. In Flüssen, auf hoher See oder dem heimischen Kaminsims können die Urnen Verstorbener nun ihre letzte Ruhe finden. Ganz so einfach ist es allerdings nicht - viele Bestatter klagen über hohe bürokratische Hürden. Erst Mitte Dezember wurde die erste Bestattung einer Urne im Rhein genehmigt. Bestatter an Lahn, Saar und Mosel warten noch.

Trierer Bestatter wartet auf Genehmigung

So wie Nico Schmidt aus Trier, bei dem bereits, salopp gesagt, mehrere Urnen in der Warteschleife hängen. Für seine erste Flussbestattung in der Mosel wäre er vorbereitet, aber noch darf er nicht. "Schief gelaufen ist ganz klar, dass das Gesetz verabschiedet wurde, in Kraft getreten ist - ohne dass es zu Ende geplant war", so seine Erklärung für die Verzögerungen. Niemand wusste offenbar so recht, wer nun für die Umsetzung, sprich die Genehmigung, zuständig ist.

Wir haben beim Standesamt angefragt, bei der Ortspolizeibehörde, beim Wasserschifffahrtsamt - und schließlich die zuständige SGD Nord.

Der 38-Jährige ist seit 18 Jahren im Bestattungswesen aktiv - das Unternehmen hat er von seinen Eltern übernommen. Als er von dem neuen, liberalen Gesetz hörte, wollte er seinen Kunden sofort die neuen Formen der Bestattung anbieten.

Flussbestattung im Rhein ja, an der Mosel noch nicht

Bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, die auch für den Rhein zuständig ist, wurde die Genehmigung erteilt. Bei der SGD Nord hakt es allerdings noch. Dort hieß es zur Begründung: "Anders als beim Rhein hat das Ministerium dazu für die Mosel noch keine Eckdaten festgelegt, die eine Genehmigung vor Wirksamkeit der Durchführungsverordnung ermöglichen würden."

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Das Gesetz ist für Rhein, Mosel, Saar und Lahn also gültig, aber nur auf einem Fluss darf bislang bestattet werden. Ein einheitliches Vorgehen sieht anders aus. Für den zuständigen Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) ist das aber durchaus üblich. Erst komme das Gesetz, dann die Details. "So ein Verfahren muss sich auch etablieren. Das ist nach 42 Jahren jetzt neu, das ist bundesweit noch nicht erprobt. Und natürlich haben dann die Behörden auch im Einzelfall zu prüfen", so der Minister.

Urnen in der Warteschlange

Genau das wünschen sich Bestatter wie Nico Schmidt und das möglichst schnell. Denn bereits vier Todesfälle sind bei ihm in der Warteschlange und wollen in der Mosel bestattet werden - ein Fall wartet bereits über zwei Monate. Die Verstorbene habe kurz vor ihrem Tod vefügt, dass sie eine Flussbestattung wünsche. Die Familie hänge nun seit zwei Monaten in der Luft.

Eine sogenannte Durchführungsverordnung soll die Genehmigungsprozesse künftig erleichtern. Entsprechend sehnlichst wird sie von allen Beteiligten erwartet. Das Gesundheitsministerium ist optimistisch, dass Bestatter wie Nico Schmidt Anfang des kommenden Jahres loslegen können.

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