Neues Bestattungsgesetz in RLP

Bei Flussbestattungen ist einiges zu beachten - ein Unternehmen berichtet

In den Niederlanden und der Schweiz sind Flussbestattungen schon lange erlaubt - ab 1. Oktober 2025 auch in RLP. Wer sich dafür interessiert, sollte vorsorgen.

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Stand

Von Autor/in Jutta Kaiser

Wenn ein Verstorbener verbrannt wird, entsteht Asche. Sie selbst ist chemisch und biologisch rein. Hatte eine Tote oder ein Toter allerdings ein künstliches Gelenk, Zahngold oder operationsbedingt Metallplatten oder -nägel in den Knochen sind auch diese Rückstände in der Asche enthalten.

Sterbliche Überreste - mehr als nur Asche

Bei einer klassischen Urnenbestattung ist das kein Problem. Dies ändert sich aber, sobald die Asche zum Beispiel in einem Fluss bestattet werden soll - denn in einem Gewässer haben solche Überreste nichts zu suchen.

Dazu kommt, dass bei jeder Verbrennung ein sogenannter Schamott-Stein mit in den Ofen gestellt wird. Dieser Stein ist feuerfest und enthält eine Nummer, mit der die Überreste der Verstorbenen eindeutig zugeordnet werden - um Verwechslungen von Asche zu vermeiden.

Bei einer Bestattung wird dieser Stein mit in die Erde gebracht. Bei einer Flussbestattung ist dies aber nicht möglich.

Voraussetzung für Flussbestattung: Umgang mit Asche

Christian Düvel führt ein Unternehmen in Düsseldorf, das Flussbestattungen anbietet - bisher allerdings in den Niederlanden und in der Schweiz, wo es eine andere Friedhofskultur und Bestattungsgesetze gibt. Er weiß, dass der Umgang mit der Asche vor einer Flussbestattung eine Herausforderung bedeutet, wenn Verunreinigungen entfernt werden müssen.

Asche ist an sich "unteilbar". Ein Bestatter kann nicht eigenmächtig Teile davon entnehmen, wie zum Beispiel Metalle aus einem Gelenk oder Zahngold. Das käme einer "Störung der Totenruhe" gleich.

Es sei denn, der oder die Verstorbene hat das vor dem Tod verfügt - also entsprechende Vorsorge getroffen. Damit wird es möglich, dass der Bestatter die Aschenkapsel öffnen und Asche umbetten darf. Dies schafft dann die Voraussetzung für eine Flussbestattung.

Christian Düvel ist Geschäftsführer des Unternehmens hinter Rheinbestattungen.de.
Christian Düvel ist Geschäftsführer des Unternehmens hinter Rheinbestattungen.de.

Emotionale Beziehung zum Rhein

Düvels Unternehmen ist aus dem Bestattungshaus seiner Eltern in Düsseldorf entstanden, das bereits seit rund 115 Jahren besteht. Das Ehepaar Andreas und Cornelia Düvel hatte vor etwa 30 Jahren die Idee von Flussbestattungen. Beide hatten immer wieder denselben Wunsch von ihren Kundinnen und Kunden gehört: Dort die letzte Ruhe zu finden, wo sie ihr Leben verbracht haben - am Rhein.

Für viele Rheinanwohner ist der Fluss mehr als nur Wasser. Er ist Heimat. Er ist Kulisse für Spaziergänge an der Promenade, Schifffahrten im Sommer, Karneval mit Blick auf das Wasser. Wer hier geboren und aufgewachsen ist, trägt den Rhein im Herzen - ein Lebensgefühl, das tief in der Region verwurzelt ist.

Hunderte Anfragen für Flussbestattungen

Das Unternehmen Rhein-Bestattungen berichtet von mehreren Hundert Anfragen zum Thema Wasserbestattung pro Monat. Vier von insgesamt zwölf Mitarbeitenden seien ausschließlich mit der Vorsorgeberatung beschäftigt.

Oft fragten Menschen zuerst nach einer Seebestattung in Nord- oder Ostsee - viele wüssten nicht, dass grundsätzlich auch Flussbestattungen möglich sind, wenn auch bisher nur im Ausland.

Offene Fragen an die Politik

In Rheinland-Pfalz sind Flussbestattungen ab 1. Oktober 2025 erlaubt - wann die erste stattfinden wird, ist allerdings noch offen, denn es sind noch einige wichtige Fragen ungeklärt.

Der Bestatterverband Rheinland-Pfalz kritisiert zum Beispiel, es sei unklar, welche Anforderungen es für ein Schiff gibt, mit dem die Bestattung ausgeführt werden darf. Oder ob in ausgewiesenen Naturschutzgebieten Flussbestattungen durchgeführt werden dürfen. Das Land Rheinland-Pfalz müsse Auslegungsregeln und eine Durchführungsverordnung zum Gesetz veröffentlichen.

Gespräche mit Reedereien und Behörden

Christian Düvel ist mit seinem Unternehmen in Gesprächen mit Reedereien in Rheinland-Pfalz, wie auch mit der Oberen Wasserbehörde und dem Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt. Dort würden die notwendigen Genehmigungen eingeholt, um eine Flussbestattung durchführen zu dürfen.

Er geht davon aus, dass sich Menschen aus Rheinland-Pfalz bei ihm melden werden. Er rechnet aber auch mit Anfragen von Bestatter-Kollegen, mit denen er im Fall von Flussbestattungen zusammenarbeiten will.

Düvel geht davon aus, dass auch in anderen Bundesländern das Thema immer mehr bekannt werden wird. Bisher führt sein Unternehmen mehrere Hundert Flussbestattungen pro Jahr durch. Durch die Gesetzesänderung in Rheinland-Pfalz könnten es noch mehr werden.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Jutta Kaiser
Bild von Jutta Kaiser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion.