Am Samstag tritt das Gesetz in Kraft

RLP hat das liberalste Bestattungsgesetz Deutschlands

Nach rund 40 Jahren bekommt Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Es tritt am Samstag in Kraft. Neu: Die Friedhofspflicht und die Sargpflicht bei Erdbestattungen entfallen.

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Von Autor/in Sibille Lozano

Eine Urnenbestattung in Rhein oder Mosel? Die Asche von Verwandten zu Hause im Wohnzimmer aufbewahren? Oder die Verstorbenen in einem Tuch statt in einem Sarg beisetzen? All das ist jetzt in Rheinland-Pfalz möglich. Die neuen Möglichkeiten sind jetzt so vielfältig wie nirgendwo sonst in Deutschland.

Hoch: "Neues Gesetz schränkt niemanden ein"

Landesgesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) betonte, die Ampel-Regierung berücksichtige mit dem neuen Gesetz die veränderte Bestattungskultur. Das Gesetz schränke aber auch niemanden ein, der eine traditionelle Form der Bestattung wünsche. "Wir sehen den Friedhof in unserem Bestattungsgesetz immer noch als Regelfall an", erklärte Hoch.

CDU: "Bestattungskultur wird beerdigt"

Die CDU-Opposition wiederholte ihre Kritik an dem Gesetz. "Die Novelle beerdigt die Bestattungskultur in diesem Land", monierte der Abgeordnete Christoph Gensch. Er rief Gesundheitsminister Hoch im Plenum zu: "Herr Minister, Sie sind der Totengräber unserer Friedhöfe." Arme Menschen verschwänden künftig schneller aus dem Gedächtnis, "sie haben keinen Ort mehr, der den Tod überdauert". Mit dem Gesetz stelle Hoch Zeitgeist und Individualität über Pietät und Würde.

Freie Wähler sehen "halbfertiges" Gesetz

Lisa-Marie Jeckel von der Gruppe der Freien Wähler forderte mehr Zeit für die Novellierung des "halbfertigen" Gesetzes. "Das ist keine Freiheit, das ist Beliebigkeit." Die Vorschläge seien schon vor rund neun Monaten erstmals unterbreitet worden, entgegnete Hoch. Er erhoffe sich von dem Gesetz nicht nur, dass in den Familien über Bestattungsformen gesprochen werde, sondern auch über Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten, Testamente und Organspenden.

Kirchen kritisieren neues Gesetz

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf kritisierte: Das Gesetz verstärke Tendenzen, Trauer zu privatisieren, wenn die Urne mit Asche verstorbener Angehöriger beispielsweise in der Wohnung aufbewahrt werde. Dadurch werde der Friedhof als öffentlich zugänglicher Trauerort geschwächt. Die Toten und ihre Bestattungsorte sollten aus christlicher Sicht aber sichtbar bleiben, so der katholische Bischof.

Für die evangelische Kirche kritisiert die pfälzische Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst: Sie wolle sich nicht vorstellen, dass die Urne beim x-ten Umzug vergessen werde oder der Diamantanhänger aus der Totenasche verloren gehe. Das habe mit Würde dann nichts mehr zu tun.

Wunsch nach Bestattungsform schriftlich festhalten

Wichtig zu wissen: Wer die neuen Bestattungsformen nutzen will, muss zu Lebzeiten eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung aufsetzen. Das bedeutet: Es muss schriftlich festgelegt werden, wie der- oder diejenige bestattet werden will und welche Person sich um die Beisetzung kümmern soll.

Gibt es keine solche Verfügung oder geht der Wille aus einer Verfügung nicht eindeutig hervor, ist nur eine Bestattung auf dem Friedhof möglich.

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Sibille Lozano
Bild von Sibille Lozano, Redakteurin bei SWR Aktuell in Rheinland-Pfalz

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