In Rheinland-Pfalz gilt nun das neue Bestattungsgesetz. Die Landesregierung hat das Gesetz aus den 1980er Jahren umfassend reformiert. Das neue Gesetz ermöglicht Bestattungsformen, für die man bisher ins europäische Ausland fahren musste. Wir klären die wichtigsten Fragen:
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Welche Bestattungsformen soll es künftig neu in Rheinland-Pfalz geben?
- Was kritisieren die Kirchen?
- Wie steht es um die Bedeutung von Friedhöfen als öffentliche Orte?
- Was sieht der Gesetzentwurf zu den Sternenkindern vor?
- Was sagen die Zahlen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Entscheidend ist die sogenannte Totenfürsorgeverfügung. Wer die neuen Bestattungsformen von Totenasche nutzen will, muss zu Lebzeiten schriftlich festlegen: Wie will ich bestattet werden und welche Person kümmert sich nach meinem Tod darum.
Gibt es keine solche Verfügung oder geht der Wille aus einer Verfügung nicht eindeutig hervor, muss zwingend die Beisetzung auf dem Friedhof erfolgen. Bedeutet auch: Es wird nicht gehen, dass Hinterbliebene nach dem Tod der Oma selbst entscheiden, die Urne mit nach Hause zu nehmen, etwa um die Kosten für das Grab zu sparen.
Eine weitere Voraussetzung für die neuen Bestattungsformen: Der letzte Hauptwohnsitz vor dem Tod muss in Rheinland-Pfalz gewesen sein. Damit soll ein "Bestattungstourismus" innerhalb Deutschlands vermieden werden.
Am Samstag tritt das Gesetz in Kraft RLP hat das liberalste Bestattungsgesetz Deutschlands
Nach rund 40 Jahren bekommt Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Wichtigste Änderung: Die Friedhofspflicht und die Sargpflicht bei Erdbestattungen entfallen.
Welche Bestattungsformen soll es künftig neu in Rheinland-Pfalz geben?
- Erlaubt wird die Flussbestattung von Totenasche. Die Beisetzung wird möglich sein in Rhein, Mosel, Saar und Lahn. Die Asche wird in einer speziellen Kapsel ins Wasser gegeben, die sich dort schnell auflöst. Anderswo in Europa wie in den Niederlanden sind Flussbestattungen schon lange möglich.
- Die Urne kann zuhause aufbewahrt werden. Etwa von der Witwe, wenn der verstorbene Ehemann dies in der Verfügung so festgelegt hat. "Sie ist im häuslichen Umfeld an einem geeigneten, pietätvollen Ort aufzubewahren", so das Gesundheitsministerium. Die ausgehändigte Urne darf nicht außerhalb des Friedhofs, etwa im eigenen Garten, bestattet werden.
- Erlaubt ist künftig auch, einen Teil der Asche "zur würdevollen Weiterverarbeitung" zu entnehmen, um daraus etwa einen künstlichen Diamanten als Erinnerungsstück zu pressen oder Asche in ein Amulett einarbeiten zu lassen.
- Beim Verstreuen der Totenasche geht Rheinland-Pfalz weiter als andere Bundesländer. Die Asche soll nicht nur auf Friedhöfen sondern an bestimmten Orten im Land auch außerhalb verstreut werden dürfen. Auch der eigene Garten soll dazu gehören, wie Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) angekündigt hat: "Wer gerne unter dem heimischen Apfelbaum verstreut werden möchte und das schriftlich festlegt, dem soll das ermöglicht werden."
- Tuchbestattungen für alle werden möglich - so wie sie etwa im Islam üblich sind. Die Leiche wird dabei statt in einem Sarg in einem Tuch beigesetzt. Bisher sind Tuchbestattungen in Rheinland-Pfalz nur als Ausnahme vorgesehen. Auch für die Tuchbestattung gilt: Verstorbene müssen diese Beisetzungsform zu Lebzeiten in einer Verfügung festgelegt haben. Die Hinterbliebenen können nicht selbst entscheiden, den Leichnam im Tuch zu bestatten.
Was kritisieren die Kirchen?
Katholische und evangelische Kirche sehen Totenruhe und Würde nicht gewährleistet, wenn Totenasche beispielsweise verstreut, zu einem Erinnerungsstück verarbeitet oder die Urne zuhause aufbewahrt wird. Die pfälzische Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst sagt: "Ehrlich gesagt will ich mir auch nicht vorstellen, dass beim x-ten Umzug eine Urne im Karton vergessen wird oder der Diamantanhänger aus Asche aus Versehen verloren geht. Das hat dann nichts mehr mit Würde zu tun."
Eine routinemäßige Überprüfung, ob die Urne zuhause auch würdevoll aufbewahrt wird, sieht das Gesetz nicht vor. Es wird auch nicht kontrolliert, ob die Urne nach einer Haushaltsauflösung wie vorgeschrieben auf dem Friedhof bestattet wird. Sie könnte auch im Restmüll landen oder die Asche irgendwo verstreut werden.
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Rheinland-Pfalz hat jetzt ein neues Bestattungsrecht, das mehr Möglichkeiten als bislang bei den Bestattungsformen bietet. "Endlich", meint SWR-Redakteur Mathias Zahn.
Wie steht es um die Bedeutung von Friedhöfen als öffentliche Orte?
Kirchen und Bestatterverband Rheinland-Pfalz e.V. kritisieren, dass der Friedhof als Erinnerungsort für alle wegfalle. Bestatter berichten, dass sich nach Sterbefällen nicht selten erbitterte Familienfehden entwickeln. Die Person, die die Urne zuhause aufbewahrt, könnte anderen Hinterbliebenen den Zugang verwehren, um Abschied zu nehmen.
Der Bestatterverband sagt, der Friedhof sei dagegen ein neutraler und öffentlich zugänglicher Ort: "Ein öffentlicher Friedhof fährt nicht in den Urlaub, hat keine Vorbehalte gegenüber Einzelpersonen und steht jedermann offen."
Die Kommunen befürchten, dass sich deutlich weniger Menschen auf dem Friedhof bestatten lassen und damit die Einnahmen aus den Friedhofsgebühren einbrechen könnten. Damit könnte Geld für Betrieb und Pflege der Friedhöfe fehlen. Die Gebühren müssten angehoben werden. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz fordert deshalb ein neues Finanzierungssystem für die Friedhöfe.
Dazu schreibt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium: "Natürlich können die neuen Bestattungsformen die Gefahr bergen, dass die Friedhofskosten teurer werden, dass es, wie auch jetzt schon, Streitigkeiten in den Familien gibt und vielleicht auch einige Angehörige leiden, dass sie nicht öffentlich trauern können. Es wird jedoch verkannt, dass es hier in allererster Linie um die Verstorbenen und deren Willen geht."
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Wenn Kinder tot geboren werden oder nach der Geburt sterben, sprechen ihre Angehörigen von Sternenkindern. Diese Familien sollen nun mehr Rechte bekommen. Ein wichtiges Zeichen.
Was sieht der Gesetzentwurf zu den Sternenkindern vor?
Das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz soll dem Schmerz und der Trauer von Eltern von Sternenkindern gerecht werden. Sternenkinder sind kurz vor, während oder bald nach der Geburt gestorben. Es sind Kinder, die weniger als 500 Gramm wiegen und die 24. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht haben.
Eine der Neuerungen: Sterben Mutter und Kind bei der Geburt, können künftig beide gemeinsam bestattet werden. Viele betroffene Väter und Mütter empfänden den Begriff Fehlgeburt als verletzend, so das Gesundheitsministerium. Er kommt daher im neuen Bestattungsgesetz nicht mehr vor und wird durch den Begriff Sternenkinder ersetzt.
Was sagen die Zahlen?
- Im vergangenen Jahr sind 51.157 Menschen in Rheinland-Pfalz gestorben, die ihren letzten Wohnsitz im Land hatten. (Quelle: Statistisches Landesamt).
- Die Zahl der Urnenbestattungen nimmt bundesweit weiter zu. In Rheinland-Pfalz lag ihr Anteil im Jahr 2023 bei 78 Prozent, gegenüber der Sargbestattung (22 Prozent). (Quelle: Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen e.V.)
- Der Anteil der kirchlichen Bestattungen ist bundesweit seit 2020 unter 50 Prozent gesunken. 2022 waren 46,5 Prozent aller Bestattungen kirchlich/katholische oder evangelische Kirche.
- Für die eigene Bestattung wünschen sich laut einer Umfrage immer weniger Menschen eine klassische Grabstätte auf einem Friedhof. Nur noch 14 Prozent sprechen sich für einen Urnengrab aus, elf Prozent für ein Sarggrab. Besonders beliebt ist eine Beisetzung im Bestattungswald, die 24 Prozent der Befragten als Wunsch angeben. Immerhin knapp ein Viertel der Befragten wünscht sich ein Verstreuen der Asche in der freien Natur oder die Aufbewahrung oder Beisetzung von Urne oder Asche zu Hause oder im Garten. (Quelle: Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas)