Er lauerte einer Polizistin der Polizeiinspektion Zweibrücken auf, schrieb Nachrichten, spionierte ihr nach - und hörte selbst dann nicht auf, als sie ihn ausdrücklich aufforderte. Für sein jahrelanges Stalking wurde ein Feuerwehrmann aus dem Raum Zweibrücken zu drei Jahren Haft verurteilt. Zudem ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.
Stalking durch Feuerwehrmann in Zweibrücken endet mit Haftstrafe
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Polizistin nicht nur pausenlos kontaktierte, sondern sie auch bis zu ihrem Wohnort verfolgte und sogar bedrohte. Über Jahre hinweg hatte er demnach versucht, in ihr Leben einzudringen - teils sogar über ihr soziales Umfeld. Der Mann nutzte dabei sein berufliches Netzwerk bei der Feuerwehr, um an Informationen über sie zu kommen.
Mehrfach wies sie ihn ab - ein "Nein" akzeptierte er nicht. Der Feuerwehrmann suchte die Beamtin sogar unter einem Vorwand bei der Dienststelle auf und zeichnete das Gespräch heimlich auf. Ebenfalls lauerte er ihr beim Einkaufen auf.
Feuerwehrmann drohte, Polizistin zu töten
Und es ging weiter: Weil er mit der Ablehnung nicht zurechtkam, hatte der Angeklagte gegenüber einem Kollegen angedeutet, sich eine Waffe beschaffen zu wollen - mit dem Ziel, zunächst die Polizistin zu töten und anschließend sich selbst. Einmal bremste er die Frau sogar auf der Autobahn aus.
Landgericht Zweibrücken verurteilt Stalker zu Gefängnisstrafe
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann deshalb bereits zum Prozessauftakt nicht nur Bedrohung, sondern auch Nachstellung in besonders schwerem Fall vor und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Als besonders schwer stufte die Anklage den Fall auch deshalb ein, weil die Frau seither unter Angstzuständen und Panikattacken leidet.
Das Landgericht Zweibrücken schloss sich der Einschätzung der Staatsanwaltschaft an und verhängte die geforderte Strafe. Das Gericht stufte den Mann als gefährlich ein. Es sieht ein erhebliches Risiko, dass er seine Tötungsfantasien tatsächlich in die Tat umsetzen könnte. Sein Verhalten habe bei der betroffenen Polizistin schwere körperliche und psychische Folgen hinterlassen - unter anderem Angststörungen, die sie arbeitsunfähig gemacht haben.
Angeklagter leidet an paranoiden Störungen
Ein Gutachten attestiert dem Angeklagten diverse Persönlichkeitsstörungen und paranoid-narzisstische Störungen. Vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Mann in einem schriftlichen Statement und kündigte an, eine Therapie machen zu wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.