Urteil am Landgericht Kaiserslautern

Frau mit Messer in Unkenbach getötet: 19-Jähriger muss ins Gefängnis

Eine 55-jährige Frau war im Sommer im Donnersbergkreis mit einem Messer getötet worden. Im Gerichtsprozess hat ein 19-Jähriger die Tat gestanden. Jetzt muss er ins Gefängnis.

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Stand

Seit Ende November lief am Landgericht Kaiserslautern der Prozess gegen einen 19-Jährigen. Er war angeklagt, weil er im Juni in Unkenbach im Donnersbergkreis eine 55-jährige Frau getötet haben soll. Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte die Tat gestanden. Jetzt hat das Gericht den jungen Mann nach dem Jugendstrafrecht verurteilt - zu neun Jahren und sechs Monaten Haft. Das hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert.

Urteil um getötete Frau: Täter hat vorsätzlich gehandelt

Auf das Urteil ausgewirkt hat sich laut Gericht das Geständnis des jungen Mannes. Das Strafmaß begründet das Gericht wie folgt: Die Tat sei vorsätzlich passiert. Der 19-Jährige sei zielstrebig zu dem Haus der Frau und ihrer Familie gegangen. Er sei in die Tochter des Opfers verliebt gewesen und habe von ihr mehr gewollt. Das habe das Mädchen aber nicht gewollt.

Er habe die Familie daraufhin "gestalkt" und habe ihr Angst machen wollen. Das Gericht bezeichnet die Tat als "an Brutalität kaum zu übertreffendes Geschehen". Die Tochter des Opfers sei nun Vollwaise. Das Geschehene werde das Mädchen Jahrzehnte beschäftigten.

Der Prozess am Landgericht Kaiserslautern, gegen einen Mann, der in Unkenbach eine Frau getötet haben soll.
In diesem Saal am Landgericht Kaiserslautern ist das Urteil im Fall Unkenbach gesprochen worden. Der 19-jährige Angeklagte muss ins Gefängnis.

Tödlicher Messerangriff: 19-Jähriger muss ins Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Totschlags mit Bedrohung und Beleidigung für den Angeklagten neun Jahre und sechs Monate Haft gefordert - nach Jugendstrafrecht. Bei ihm liege eine "erhebliche Reifeverzögerung" vor. Dennoch sei er voll schuldfähig. Die Tat sei nicht aus einem Affekt passiert, sondern sei Absicht gewesen.

Die Verteidigung des Angeklagten forderte acht Jahre Gefängnis und begründet das mit den schwierigen familiären Verhältnissen, unter denen er aufwuchs.

"Emotionale Störung": Gutachten zu Psyche des Angeklagten

Kurz vor den Plädoyers und der Urteilsverkündung war im Prozess noch ein psychiatrisches Gutachten zum Angeklagten vorgetragen worden. Demnach sah der Gutachter eine deutliche emotionale Störung bei dem jungen Mann. Das präge sich vor allem bei seiner Empathie aus. Er habe Probleme, die eigenen Gefühle und die von anderen zu erfassen. Es gebe aber keine Hinweise auf eine psychische Störung.

Der Gutachter sagte außerdem, dass der Angeklagte eindeutig auf die Tat vorbereitet gewesen sei. Er habe am Tattag einen Rucksack mit Hammer, Maske und einem Benzin-Kanister bei sich gehabt. Außerdem Handschuhe und ein Messer.

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Unkenbach: 19-Jähriger durfte Grundstück der Familie nicht betreten

Gleich zu Beginn des Prozeses hatte der 19-Jährige die Tat bei der Befragung durch das Gericht gestanden. Außerdem war das Video einer Überwachungskamera gezeigt worden. Darauf ist zu sehen, wie der junge Mann den Hof der toten Frau in Unkenbach betrat. Nachdem die Frau den jungen Mann gebeten hatte, das Gelände zu verlassen, ging er auf sie los. Er schlug und trat auf sie ein und stach dann mehrfach mit einem Messer zu.

Familie des Opfers beleidigt und bedroht

Der 19-Jährige kannte die Tochter des Opfers. Wegen Bedrohung und Beleidigung gab es eine Vorgeschichte. Es war gerichtlich geregelt worden, dass er das Grundstück der Familie in Unkenbach eigentlich nicht betreten durfte.

Im Prozessverlauf wurden mehrere Zeugen befragt. Darunter die Tochter der Getöteten - die Nebenklägerin im Prozess war. Sie hatte berichtet, dass sie den Kontakt zu dem 19-Jährigen abgebrochen hatte, weil er unter anderem unerlaubt Fotos von ihr gemacht hatte. Daraufhin sei sie von ihm bedroht worden.

Tochter des Opfers leidet unter der Tat

Die Tochter der getöteten Frau hatte am ersten Prozesstag gesagt, dass sie seit der Tat kaum mehr klar komme und jeden Abend weine. Die Bilder von ihrer toten Mutter plagen sie nach eigenen Angaben. Manchmal würde sie sich wünschen, zu verschwinden. Ihre Emotionen könne sie seit dem Tod ihrer Mutter nicht mehr kontrollieren. 

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Sarah Korz
Sarah Korz, Redakteurin im SWR Aktell Studio Kaiserslautern
Friederike Pick
Friederike Pick.
Viktoria Machleidt
Reporterin Viktoria Machleidt aus dem SWR-Studio in Kaiserslautern.

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