Betty Barclay darf nach einem Gerichtsurteil nun also seinen Laden im Outlet Zweibrücken an 12 zusätzlichen Sonntagen im Jahr nicht mehr öffnen. Für die anderen Läden im Outlet gilt das erstmal nicht. Das ist Wettbewerbsverzerrung und sollte nun dringend angepasst werden.
Weitere Klagen nötig
Offenbar müssen dazu aber entweder weitere Händler aus umliegenden Orten gegen einzelne Geschäfte im Outlet klagen, oder das Land müsste seine Sonderregelung für das Outlet kippen. Die steht sowieso seit Jahren in der Kritik und wurde nun vom Oberlandesgericht Zweibrücken in einem richtungsweisenden Urteil als "nichtig" eingestuft.
Oberlandesgericht entscheidet über ein Geschäft Outlet Zweibrücken: Gericht stellt Sonntagsöffnung in Frage
Die Modekette Betty Barclay darf nicht mehr an 16 Sonntagen im Jahr ihr Geschäft im Outlet Zweibrücken öffnen. Das hat das Oberlandesgericht entschieden.
Die Begründung macht absolut Sinn: Die Geschäfte im Outlet durften häufiger öffnen, weil neben dem Outlet ein Flughafen ist und die Passagiere müssen ja auch sonntags einkaufen können, hieß es vor zig Jahren. Allerdings: Seit 2014 landen dort keine Passagiermaschinen mehr - sie kommen höchstens im Privatjet. Und sicherlich nicht in nennenswerter Zahl.
Land muss jetzt Sonderregelung kippen
Die Verordnung ist also schon lange von der Realität überholt worden. Das Land wollte das bisher aber nicht wahrhaben. Vermutlich auch, weil das Outlet natürlich ein großer Wirtschaftsfaktor ist und Menschen von weit weg anzieht und man den Outlet-Betreiber unterstützen wollte, wo es nur geht. Und diese alte Regelung einfach nicht aufzuheben kostet das Land nun mal auch kein Geld - klassische win-win-situation also. Bis jetzt: Denn damit es fair bleibt und ein Laden im Outlet nun nicht benachteiligt wird, weil er als einziger geschlossen bleiben muss, muss das Land nun schnell Stellung beziehen und seine Sonderregelung kippen.
Gerichte haben zu lange gekniffen
Auch die Gerichte machen bisher beim Thema Sonntagsöffnungszeiten im Outlet Zweibrücken keine gute Figur. Zu lange wurde das Thema nur mit der Kneifzange angefasst und von Instanz zu Instanz und wieder zurückgeschoben. Bis nun ein Urteil da steht, das zwar irgendwie nachvollziehbar ist, aber letztlich erstmal doch noch nichts klar regelt.