Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-Jährigen vor, im Oktober vergangenen Jahres einen Bekannten mit zwei Messerstichen tödlich verletzt zu haben. Sie sprach in ihrer Anklageschrift von einem "heimtückischen Mord". Die mutmaßliche Tat ereignete sich an einem Abend, an dem der Angeklagte eigentlich seinen 18. Geburtstag nachfeiern wollte.
Ein folgenschwerer Streit
Der Angeklagte hatte erst seit rund einem Monat bei einer 32-jährigen Bekannten in Neuwied gewohnt. Die Frau, die drei kleine Kinder hat, ist die Lebensgefährtin des Verstorbenen. Ihr Lebensgefährte sei laut dem Angeklagten regelmäßig zu Besuch gewesen. Ihr Verhältnis sei von Beginn an angespannt gewesen.
Am Tag der Tat im Oktober 2025 wollte der Angeklagte seinen 18. Geburtstag nachfeiern - zusammen mit seiner Bekannten, ihrem Lebensgefährten und einer weiteren Bekannten. Später am Abend sei es dann zum Streit gekommen: Nach Angaben des Angeklagten sei die Frau wütend auf ihren Lebensgefährten gewesen und habe ihn deshalb nicht mehr in ihre Wohnung gelassen. Das bestätigte die 32-Jährige auch im Gericht.
Der Mann habe in der Nacht wütend an die Tür gehämmert und gedroht, so der Angeklagte. Laut eigener Aussage fühlte sich der Angeklagte an seinen gewalttätigen Stiefvater erinnert. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte währenddessen Videos aufgenommen, in denen er dem späteren Opfer drohte. "Zum Teufel mit ihm - vermutlich werde ich einsitzen." Zusätzlich habe man ein Messer gesehen.
Streit eskalierte in Wohnung
Schließlich soll eines der Kinder, das in der Wohnung war, die Tür geöffnet haben. In der Wohnung soll die Situation offenbar eskaliert sein. Der Angeklagte berichtete, das der Verstorbene ihn in der Küche geschlagen und anschließend ins Badezimmer gezerrt habe. Die 32-Jährige Lebensgefährtin habe davon aber zunächst nichts mitbekommen, da sie in einem Zimmer geschlafen habe - so ihre Zeugenaussage. Jedoch sei sie wenig später zwischen die zwei Männer gegangen und habe versucht sie zu beruhigen.
Obwohl der Angeklagte dem Mann körperlich unterlegen war, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er ihn mit zwei Messerstichen verletzt hat. Ein Stich sei in die Schläfe und einer ins Herz gegangen. Der Stich ins Herz soll tödlich gewesen sein.
Während des ersten Prozesstages wurde deutlich, dass sich der Angeklagte und die weitere Zeugin an viele Details nicht mehr erinnern könnten. So blieb am ersten Prozesstag vieles ungeklärt. Zum Beispiel warum in mehreren Zimmern in der Wohnung Messer gefunden worden sind - davon zwei im Badezimmer.
Jugendstrafe möglich
Da der Angeklagte zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war, könnte das Gericht Jugendstrafrecht anwenden. Dieses sieht im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht mildere Strafen vor. Ein Urteil im Prozess vor dem Landgericht Koblenz wird für Juli erwartet.