Bei der Entscheidung ging es um ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aus dem Februar 2023. Damals hatte das Gericht entschieden, dass die Loreley Venue Management GmbH, die auf der Freilichtbühne auf dem Loreley-Felsen Konzerte und andere Events veranstaltet, zu Recht Pachtzahlungen gekürzt hat.
Das Oberlandesgericht hatte damals keine Revision zugelassen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe eine Beschwerde der Stadt gegen diese Entscheidung jetzt in letzter Instanz zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presseagentur mitteilte. Allerdings ist es nicht das einzige Verfahren der Streitparteien zu diesem Sachverhalt.
Stadt hatte Vertrag mit Bühnen-Pächter gekündigt
Konkret ging es bei dem Streit darum, dass der Betreiber der Loreley-Freilichtbühne zwischen 2017 und 2019 wegen Mängeln eine geminderte Pacht an die Stadt bezahlt hatte. Daraufhin hatte die Stadtverwaltung eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Dagegen wehrte sich der Pächter juristisch und bekam Recht.
Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts von 2023 hatte der Pächter mehrere Mängel nachgewiesen: unter anderem eine geringere Zuschauerzahl als vertraglich angegeben, und nicht nach Standard verlegte Kabel. Deshalb war es aus Sicht des Gerichts rechtmäßig, dass er die Pacht gekürzt hatte.
Pächter hofft darauf, dass Streit endgültig beendet ist
Ulrich Lautenschläger, Geschäftsführer der Loreley Venue Management GmbH, hofft darauf, dass der Streit jetzt endgültig beendet ist: "Wir sind jederzeit bereit dazu. Denn wir wollen gerne in Ruhe erfolgreich weiterarbeiten, und zwar bis zum Ende der Pachtzeit im Dezember 2030."
Stadt St. Goarshausen: Weiteres Verfahren läuft vor Landgericht
Die Stadt St. Goarshausen sieht durch die BGH-Entscheidung noch keinen Schlussstrich gezogen. Der erste Beigeordnete Daniel Daum, der aktuell kommissarisch die Interessen der Gemeinde vertritt, verweist auf ein weiteres Verfahren zur Pacht-Thematik am Landgericht. In diesem habe die Stadt weitere "wesentliche Punkte" und eine neue Kündigung eingebracht: "Somit gibt es keine neue Entwicklung."
Das Landgericht Koblenz hat dem SWR bestätigt, dass das von der Stadt genannte Verfahren noch zu Ende verhandelt werden muss. Die 3. Zivilkammer habe dieses Verfahren bis zu einer Entscheidung des BGH in Karlsruhe ausgesetzt, erklärt ein Justizsprecher.