Das Landgericht Koblenz hat den Angeklagten am Mittwoch unter anderem wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der 29-Jährige war zwischen Dezember 2024 und März 2025 in mehrere Firmen und Behörden eingebrochen, um dort Geld und Wertgegenstände zu stehlen. Unter anderem Laptops, Bargeld, Briefmarken und technische Geräte mit einem Gesamtwert von mehreren hunderttausend Euro. Ein Mittäter muss eine Geldstrafe zahlen.
Drohnen der Bundeswehr waren Zufallsfund
Der Fall hatte zunächst besondere Aufmerksamkeit erregt, weil unter dem Diebesgut auch Drohnen und Drohnenteile der Bundeswehr waren. Das Gericht stellte jedoch klar, dass es keine Absicht erkennen konnte, dass sie gezielt gestohlen wurden. Das Gericht wertete sie daher als zufälligen Teil der Beute.
Gericht geht von mindestens vier Tatbeteiligten aus
Die Einbrüche fanden unter anderem in Behörden und Firmen in Diez, Mainz und Bad Kreuznach statt. Der Angeklagte hatte die Tatorte laut Gericht vor den Einbrüchen gezielt ausspioniert. Bei den Einbrüchen flexten die Täter unter anderem einen Tresor auf. Das Gericht geht davon aus, dass mindestens vier Personen an den Einbrüchen beteiligt waren. Das war demnach auf Videoaufnahmen sowie in Handy- und GPS-Daten zu sehen.
Anklage wegen besonders schweren Diebstahls Prozess in Koblenz: Mann soll auch Drohnen der Bundeswehr gestohlen haben
Vor dem Landgericht in Koblenz muss sich ein Mann wegen besonders schweren Diebstahls verantworten. Er soll unter anderem 170 Drohnen und Drohnenteile gestohlen haben.
Geständnis und keine Vorstrafen wirken strafmildernd
Der Hauptangeklagte zeigte sich laut Gericht von Anfang an umfangreich geständig und kooperativ und er war nicht vorbestraft. Dies habe die Strafe erheblich gemindert.
Auch sein 31-jähriger Mittäter zeigte sich laut Gericht weitgehend geständig. Er hatte demnach Teile des Diebesgutes in seinem Keller gelagert und muss deswegen nun eine Geldstrafe von insgesamt 13.500 Euro zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.