"Fahrlässige schwere Brandstiftung" - so lautete das Urteil des Bad Kreuznacher Amtsgerichts am Mittwochnachmittag. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen in Höhe von 60 Euro zahlen - insgesamt eine Summe von 2.700 Euro. Damit gilt er als nicht vorbestraft.
Fahrlässige Brandstiftung: Ofen ohne Genehmigung
Der 50-jährige Angeklagte war Bewohner und ist Miteigentümer des Wohnhauses, das im November 2024 in Flammen aufging. Im Prozess gab er alles zu, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft.
Keine Verletzten, Haus unbewohnbar Dachstuhlbrand im Kreis Bad Kreuznach - Großeinsatz der Feuerwehr
In Spabrücken im Kreis Bad Kreuznach ist die Feuerwehr am Freitagabend zu einem Großeinsatz ausgerückt. Im Ortskern brannte der Dachstuhl eines Wohnhauses.
Schornsteinfeger hatte Ofen nicht genehmigt
Demnach hatte er am Brandtag ein Feuer in einem illegalen Kaminofen in dem Haus gemacht. Der zuständige Schornsteinfeger hatte zuvor den Betrieb des Ofens verboten, weil das Ofenrohr durch eine hölzerne Außenwand führte. Genau diese hatte sich dann auch entzündet und den Brand damit ausgelöst.
Illegaler Ofen: Angeklagter war sich Gefahr angeblich nicht bewusst
Er habe nicht damit gerechnet, dass ein Feuer entstehen könne, so der Angeklagte vor Gericht. Am Tag des Brandes habe die Heizung nicht funktioniert. Er sei die ganze Woche als LKW-Fahrer unterwegs gewesen, das Haus komplett ausgekühlt - deshalb habe er den Ofen angemacht und das Haus dann verlassen.
Keine Verletzen, großer Schaden
Bei dem Feuer im Ortskern von Spabrücken wurde niemand verletzt. Allerdings entstand ein enormer Schaden. Der Verteidiger des Mannes sprach am Mittwoch vor Gericht davon, dass der Wiederaufbau des Hauses 800.00 Euro kosten würden. Außerdem habe der 50-Jährige auch noch Schulden von mehr als 100.000 Euro.
Deswegen wollte er, dass auf ein Verurteilung seines Mandanten verzichtet wird. Der Staatsanwalt sah das allerdings anders. Aus seiner Sicht hat der Angeklagte bewusst fahrlässig gehandelt.