Wegen der Vogelgrippe musste das Geflügel seit Anfang November im Kreis Mainz-Bingen und in der Stadt Mainz in den Ställen gehalten werden. Das betraf sowohl gewerbliche als auch private Geflügelhalter. Zu groß war die Gefahr, dass sich die Tiere an Wildvögeln mit der Vogelgrippe anstecken.
Jetzt sei aber seit einem Monat kein neuer Fall an Vogelgrippe aufgetreten. Daher hat das zuständige Veterinäramt die Stallpflicht aufgehoben.
Vogelgrippe im November ausgebrochen
Anfang November war im Kreis Mainz-Bingen ein Kranich tot aufgefunden worden. Am 3. November hatte das Landesuntersuchungsamt Koblenz und das Friedrich-Loeffler-Institut dann bei Proben des Tieres das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Damit war die Vogelgrippe auch im Kreis Mainz-Bingen offiziell ausgebrochen.
Als auch bei einem toten Schwan in Mainz-Weisenau das Virus festgestellt worden war, wurde die Stallpflicht im Kreis Mainz-Bingen und in der Stadt Mainz verhängt. Zuvor war im Kreis Alzey-Worms die Vogelgrippe ausgebrochen und die Stallpflicht verordnet worden. Dort besteht nach wie vor die Stallpflicht.
Vogelgrippevirus: Geringe Ansteckungsgefahr für Menschen
Das Robert-Koch-Institut hat immer betont, dass das Risiko einer Infektion für Menschen mit dem Vogelgrippe-Virus sehr gering sei. "Dies ergibt sich schon daraus, dass sich weltweit regelmäßig Millionen Vögel mit Influenza A(H5N1) infizieren, beim Menschen bislang aber nur wenige hundert A(H5N1)-Fälle bestätigt sind", schreibt das RKI auf seiner Internetseite.