Nach Anschlag auf CSD in Berlin

Zwölf Gefährder in RLP: Was ist über ihre Bewachung bekannt?

Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf den CSD in Berlin galt als islamistischer Gefährder. Der Fall wirft Fragen auf: Wie gehen Sicherheitsbehörden mit solchen Personen um? Und wie viele Gefährder gibt es in RLP?

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Von Autor/in Susan Reindl, Jana Klimczak

Der Tatverdächtige des Anschlags auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin war den Sicherheitsbehörden seit Jahren bekannt. Er wurde als sogenannter islamistischer Gefährder eingestuft. Er galt als radikalisiert und gewaltbereit. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung wurde der mutmaßliche Täter in Sicherheitskreisen sogar als "Hochrisikoperson" eingestuft. Trotzdem konnte sich der Mann frei bewegen.

Aktuell zwölf Gefährder in RLP

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums leben derzeit zwölf als Gefährder eingestufte Personen im Land. Diese Zahl könne sich jederzeit verändern, weil die Behörden ihre Erkenntnisse fortlaufend aktualisierten.

Drei der erfassten Gefährder befänden sich in Haft, so Pressesprecher Matthias Bockius auf Anfrage. Eine Person müsse das Land verlassen, sitze aber derzeit im Gefängnis. Die Zahl der Gefährder hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. 2025 lag sie bei 13, 2024 bei 15 und 2023 bei 11.

Seit 2021 wurden nach Angaben der Behörden zwei Gefährder abgeschoben - und zwar 2021 in die Türkei und nach Pakistan. Zudem wurde 2022 ein Gefährder nach Italien gebracht. Abschiebungen sind nur in wenigen Fällen möglich. Gefährder könnten auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben, so wie beim Fall in Berlin, erklärt Bockius. Dann dürfe der Staat sie nicht abschieben.

So überwacht die Polizei Gefährder in Rheinland-Pfalz

Gefährder stehen den Angaben zufolge unter einem "Monitoring durch die Polizei". Die Betroffenen erfahren in der Regel nicht, dass sie als Gefährder eingestuft sind.

Wie genau die Überwachung abläuft, sagen die Behörden bewusst nicht. Vor allem politisch motivierte Straftäterinnen und Straftäter versuchen demnach, die Beobachtung durch Sicherheitsbehörden zu umgehen. Genauere Informationen über das Vorgehen könnten Rückschlüsse auf Erkenntnisse der Behörden möglich machen, so das Innenministerium. Dies könne laufende Ermittlungen stören und künftige Maßnahmen gefährden. Deshalb bleiben viele Angaben geheim.

Befugnisse werden regelmäßig geprüft

Aber: Reichen die Befugnisse der Sicherheitsbehörden aus? Diese Frage wird nach dem Anschlag in Berlin nun wieder stark diskutiert. Aus dem Innenministerium in Mainz heißt es, Polizei und Verfassungsschutz hätten viele Möglichkeiten, offen oder verdeckt zu ermitteln und Informationen zu sammeln. Diese Möglichkeiten würden fortlaufend geprüft.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will Gefährder schärfer kontrollieren und hat dafür schon ein neues Sicherheitspaket angekündigt. Seiner Ansicht nach sollen Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt und auf Bewährung freigelassen werden. Außerdem will er die Bewegungsfreiheit von Gefährdern einschränken. Eine Möglichkeit dafür könnten elektronische Fußfesseln sein. Zudem sprach sich Dobrindt für einheitliche Regeln bei der Präventivhaft aus - also beim Festnehmen und Einsperren einer Person, bevor eine Straftat passiert ist.

Sicherheit von Veranstaltungen in RLP

Nach Angaben des Innenministeriums ist die Gefahr durch islamistischen Terrorismus in ganz Deutschland weiterhin hoch. "Der Anschlag in Berlin hat diese Einschätzung der Sicherheitsbehörden in tragischer Weise bestätigt", so Pressesprecher Bockius. Welche Folgen der Anschlag in Berlin habe, zeige sich erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Nach Angaben des Innenministeriums gibt es nach dem Anschlag in Berlin derzeit keine generelle Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz. Die Sicherheitsbehörden beobachteten die Lage kontinuierlich und stünden in engem Austausch mit den Behörden des Bundes und der anderen Länder. "Die Erkenntnisse zu dem Vorfall in Berlin fließen in die fortlaufende Bewertung der Sicherheitslage ein." Jede Veranstaltung in Rheinland-Pfalz werde nach der Lage vor Ort beurteilt. Ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wird laut Innenministerium jeweils im Einzelfall entschieden.

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Prävention soll Radikalisierung verhindern

Neben Sicherheitsmaßnahmen setzen die Behörden auf Prävention gegen Extremismus, Rassismus und Diskriminierung. Nach eigenen Angaben hat das Innenministerium jedes Jahr 150.000 Euro zur Verfügung, um eigene Kampagnen zu finanzieren oder Projekte zu unterstützen. Das Ziel: Über Demokratie aufklären und Toleranz fördern, damit sich die Menschen besser gegen radikale Ideen schützen können. Wichtig sei dabei auch der Austausch mit Fachleuten aus anderen Bereichen.

Grundsätzlich gehe es darum, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Bevölkerung bestmöglich zu schützen.

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