Teure Tickets, keine Infos, kein Service

Ärger über private Parkplatzbetreiber - immer mehr Beschwerden in RLP

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bekommt vermehrt Beschwerden über private Parkplatz-Bewirtschafter. Es geht um Inkassoschreiben, unklare Regeln und schlechten Service.

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Die Parkplatz-Überwachungsfirmen sind immer öfter im Auftrag von Einzelhändlern, Kommunen oder der Bahn im Einsatz. Auf Parkplätzen ohne Schranke werden für die Bezahlung der Parkzeit an der Einfahrt die Autokennzeichen oft per Kamera erfasst. Das klappt aber nicht immer - sehr zum Ärger der Parkplatznutzer. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz spricht von 127 Beschwerden bis Anfang August. Im ganzen Jahr 2024 seien es 109 Fälle gewesen.

Dabei gehe es vor allem um Parkplätze von Supermärkten, aber auch vor Arztpraxen und Krankenhäusern. Betroffene fühlten sich getäuscht und kritisierten vor allem unklare Regeln, hohe Vertragsstrafen, Inkassoschreiben und schlechte Erreichbarkeit des Service. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben.

Parkregeln müssen klar erkennbar sein

Häufig fehle es an klarer und unübersehbarer Beschilderung, sagt Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Schon beim Befahren des Parkplatzes müssten die Regeln klar erkennbar sein.

Hinweisschild auf dem Parkplatz eines privaten Betreibers - Regeln müssen für Kunden sichtbar sein
Kunden müssen auf die Regeln des privaten Parkplatzbetreibers hingewiesen werden - etwa mit einem solchen gut sichtbaren Schild.

Es würden auch immer wieder Fälle geschildert, in denen Verbraucher trotz ordnungsgemäßer Bezahlung im Nachgang zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert würden.

Parkplatzbetreiber weisen Vorwürfe zurück

Ärger gibt es nach Angaben der Verbraucherschützer über verschiedene private Parkplatzanbieter. Diese weisen die Vorwürfe zurück. Mehr als 99 Prozent aller Parkvorgänge würden reibungslos funktionieren, heißt es etwa bei Mobility Hub. Das Münchner Unternehmen bewirtschaftet nach eigenen Angaben rund 100.000 Stellplätze bundesweit. Das Unternehmen "Park & Control" teilte mit, man spreche Vertragsstrafen nur bei eindeutig dokumentierten Verstößen aus. Die Beschilderung der Parkplätze sei klar und werde regelmäßig kontrolliert.

Tipp: Quittungen aufbewahren und Fotos machen

Verbraucherschützer empfehlen, sich im Zweifel Beratung von Verbraucherzentralen zu holen, wenn man sicher sei, bezahlt zu haben. Oft seien Vertragsstrafen überzogen oder Geschäftsbedingungen nicht ausreichend ersichtlich. Hier lohne es sich, Fotos von den Schildern und der entsprechenden Parksituation zu machen. Zudem sollten bei schrankenlosen, digitalen Parkplätzen Belege eine Zeit lang aufbewahrt werden.

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SWR

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