- Ab wann gibt's hitzefrei?
- Wie sieht die Regelung bei hitzefrei konkret aus?
- Darf mein Kind bei Hitze im Unterricht (mehr) trinken?
- Welche Empfehlungen gelten für den Sportunterricht?
- Wird mein Kinder trotz hitzefrei weiter betreut?
- Diese besonderen Regeln gelten an Berufsschulen
Ab wann gibt's hitzefrei?
In Rheinland-Pfalz gibt es keine einheitliche Regelung. Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden selbst, wann sie hitzefrei geben. Das Bildungsministerium begründet das damit, dass sie die klimatische Situation in ihren Schulgebäuden und in den einzelnen Klassen- und Fachräumen am besten kennen. Wann und wie oft Schulen hitzefrei geben, wird nach Angaben des Landes statistisch nicht erfasst.
Wie sieht die Regelung bei hitzefrei konkret aus?
Auch das ist nicht einheitlich geregelt und wird von der Schulleitung entschieden. Manche lassen Schulstunden komplett ausfallen. Andere kürzen einzelne Schulstunden von 45 auf 30 Minuten, damit die Kinder bei großer Mittagshitze keinen Unterricht mehr haben.
Der Vorteil bei diesen "Kurzstunden" ist laut Bildungsministerium, dass die Schülerinnen und Schüler den Unterricht in allen Fächern bekommen, die an diesem Tag auf dem Stundenplan stehen.
Darf mein Kind bei Hitze im Unterricht (mehr) trinken?
Im Schulalltag dürfen Lehrkräfte selbst entscheiden, ob sie das Trinken im Unterricht erlauben oder nicht, so Marius Roll, Pressesprecher des Bildungsministeriums. Da es keine einheitliche Regelung gibt, wird über das Thema häufig stark diskutiert.
Jedoch haben auch Schülerinnen und Schüler das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Dazu gehört natürlich auch, ausreichend Wasser trinken zu dürfen. Im normalen Schulalltag decken die Pausenzeiten diese Möglichkeit aber ab.
Bei hohen Temperaturen werden Lehrerinnen und Lehrer allerdings sogar dazu angehalten, zum Trinken zu animieren. Etwa durch gemeinsame Trinkpausen. Dies ist eine der "Empfehlungen für organisatorische Maßnahmen" zum Hitzeschutz in der Schule auf dem Bildungsserver RLP.
Fragen und Antworten zum Schulstart Zurück in die Schule: Diese Neuerungen sollten Eltern und Schüler kennen
In RLP hat der Schulunterricht wieder begonnen - mit einer guten Nachricht für die Schülerinnen und Schüler: Es gibt keine unangekündigten Überprüfungen der Hausaufgaben mehr.
Welche Empfehlungen gelten für den Sportunterricht?
Das Bildungsministerium schreibt dazu: "Der Sportunterricht wird den Gegebenheiten angepasst." Wichtiger als ein generelles Verbot ab einer bestimmten Temperatur sei die Sensibilisierung für einen an die Hitze angepassten Sportunterricht.
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) formuliert es so: "Kinder signalisieren schnell, wenn es nicht mehr geht." Darauf nähmen die Lehrerinnen und Lehrer Rücksicht. An manchen Schulen falle der Sportunterricht auch komplett aus.
Ob der Unterricht bei großer Hitze in der Halle oder im Freien ausgeführt wird, dafür gibt es in Rheinland-Pfalz keine einheitlich verbindliche Grad-Grenze. Die Entscheidung liegt bei den Lehrkräften.
Wird mein Kinder trotz hitzefrei weiter betreut?
Ob ein Kind trotz hitzefrei weiter betreut wird, hängt davon ab, was die Eltern zu Schuljahresbeginn mit der Schule schriftlich vereinbart haben. Je nachdem wird das Kind nach Hause geschickt. Wenn nicht, so betont das Bildungsministerium, sei eine Betreuung durch die Schule sichergestellt.
Diese besonderen Regeln gelten an Berufsschulen
Das Bildungsministerium gibt zu bedenken: Gibt es an berufsbildenden Schulen hitzefrei, müssen Auszubildende nach Unterrichtsschluss in den Betrieb "zur Arbeitsleistung gehen". Der Arbeitgeber dürfe die Jugendlichen an einem Berufsschultag aber nicht über die Zeit von fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten hinaus beschäftigen.