Neues Schuljahr hat begonnen

Handy, Toilettengang, Trinkpause: Diese Regeln gelten an den Schulen in RLP

Schülerinnen und Schüler haben Rechte - Lehrkräfte und Eltern auch. Handynutzung, Toilettengang, Trinkpause: Was ist eigentlich wann erlaubt und wo liegen Grenzen?

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Von Autor/in Antonetta Stephany, Stefanie Hoppe

Schule ist kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil, in der Schule treffen viele Rechte auf besonders engem Raum aufeinander. Schulen und im Einzelnen die Lehrerinnen und Lehrer müssen den staatlichen und im Grundgesetz festgeschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen. Eltern haben für ihre minderjährigen Kinder ein Erziehungsrecht und auch ganz generell das Recht und die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen.

Und nicht zuletzt haben auch die Schülerinnen und Schüler Rechte: Für sie gilt das Grundgesetz genauso wie für Erwachsene und so haben sie beispielsweise ein Recht auf freie Meinungsäußerung, auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit oder auf allgemeine Handlungsfreiheit. Schule ist also ein sehr komplexes Rechtsverhältnis.

Mehr Rechte für Schülerinnen und Schüler seit den 1970ern

Das war früher anders: Grundrechte, insbesondere die der Schülerinnen und Schüler, galten nur sehr begrenzt. In den 1970er Jahren legte das Bundesverfassungsgericht dann aber fest, dass Schulen und Lehrkräfte die Rechte der Schüler und auch der Eltern achten müssen.

Eingreifen in diese Rechte dürfen Schulen nur, wenn das Grundgesetz oder andere Gesetze ihnen das erlauben. Deshalb hat jedes Land ein Schulgesetz und jede Schule dazu noch eine Schulordnung. Was dürfen Schülerinnen und Schüler einerseits und Lehrerinnen und Lehrer andererseits also im Einzelnen?

Dürfen Lehrerinnen und Lehrer Handys von Schülern verbieten oder einkassieren?

Eine gesetzliche Regelung zur Handynutzung in der Schule findet sich in den Schulgesetzen von Bayern und Thüringen - und seit kurzem auch im hessischen Schulgesetz. Dort sind ab dem Schuljahr 2025/2026 Handys in der Schule nur dann erlaubt, wenn die Schule oder die Lehrkräfte das ausnahmsweise erlauben. Ansonsten ist die Nutzung verboten. Im Saarland sind Handys an Grundschulen untersagt, in Baden-Württemberg will man eine Regelung in das Schulgesetz schreiben, die das Handyverbot offiziell möglich macht.

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Rheinland-Pfalz geht einen anderen Weg. Die dortige Ampel-Regierung hat es abgelehnt, einheitliche Regeln für die Nutzung von Handys an Schulen zu schaffen. Vielmehr sollen sich die rheinland-pfälzischen Schulen selbst Regeln für den Umgang mit Handys geben - gemeinsam mit Eltern und Schülern. So regelt etwa das Gutenberg-Gymnasium in Mainz in der Schulordnung verbindlich für alle, dass Handys auf dem Schulgelände abgeschaltet sein müssen. Nur Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen in bestimmten Bereichen in der Schule Handys nutzen.

Insgesamt gilt: Schulen haben das Recht, Regeln zur Handynutzung festzulegen, um sicherzustellen, dass nicht der Unterricht gestört wird. Auch dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, indem etwa Fotos aus dem Schulalltag veröffentlicht werden. Bei Verstößen können Lehrkräfte das Smartphone auch einkassieren – müssen es dann aber den Eltern wieder zurückgeben, spätestens am Ende des Schultags.

Darf die Schule vorschreiben, wie Schülerinnen und Schüler sich anzuziehen haben?

Die Schule kann einzelne Kleidungsstücke oder Accessoires verbieten, wenn das notwendig ist, um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu schützen oder um ungestört zu unterrichten. So kann zum Beispiel verboten werden, dass im Sportunterricht Schmuck oder Piercings getragen werden, damit sich niemand verletzt.

Im Rahmen des Erziehungsauftrages können Schulen auch fordern, dass Schüler sich "angemessen" anziehen. Was angemessen ist, kann in der Schulordnung festgelegt werden. Im Einzelfall können auch jeweils die Lehrer entscheiden. Schüler haben aber auch das Recht, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten – wozu auch gehören kann, bestimmte Kleidung zu tragen. Hier müssen also Kompromisse gefunden und genau geprüft werden, ob durch das jeweilige Kleidungsstück wirklich der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule beeinträchtigt wird.

Bayern regelt zum Beispiel, dass keine Verhüllungen des Gesichts erlaubt sind – einen Niqab dürfen Schülerinnen in Bayern demnach also grundsätzlich nicht tragen. In Hamburg hingegen hatte ein Gericht einer 16-jährigen Schülerin erlaubt, einen Niqab zu tragen. Es kann also sehr vom Bundesland abhängen, was jeweils erlaubt ist, weil Schulrecht Ländersache ist.

Dürfen Lehrerinnen und Lehrer den Toilettengang während des Unterrichts verbieten?

Grundsätzlich sind die Pausen für den Toilettengang da, damit der Unterricht nicht unnötig gestört wird. Eine solche Regel gibt es sicherlich in den allermeisten Klassenzimmern. Aber völlig verboten werden kann der Toilettengang zwischendurch nicht - er ist schließlich ein Grundbedürfnis. Wer also wirklich dringend muss, darf auch gehen.

Einschränken können Lehrkräfte das Austreten dann, wenn Schüler vortäuschen, auf die Toilette zu müssen - und das Klassenzimmer eigentlich aus anderen Gründen verlassen wollen. Das wird in der Realität aber meist schwer herauszufinden sein.

Darf während des Unterrichts gegessen und getrunken werden?

Im Schulalltag dürfen Lehrkräfte selbst entscheiden, ob sie das Trinken im Unterricht erlauben oder nicht, so Marius Roll, Pressesprecher des Bildungsministeriums. Oliver Pick vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Rheinland-Pfalz erklärt, dass viele Lehrkräfte es als störend empfinden, wenn Schülerinnen und Schüler im Unterricht trinken und dann in der laufenden Schulstunde zur Toilette müssen.

Kinder haben natürlich ein Recht darauf, zu essen und zu trinken - auch das wird durch das Grundgesetz geschützt. Dafür sind aber die Pausen da. Viele Lehrerinnen und Lehrer erlauben das Trinken während des Unterrichts aber trotzdem. Damit das nicht zu sehr stört, wird an manchen Schulen zum Beispiel festgelegt, dass nur Wasser oder nur Getränke ohne Kohlensäure getrunken werden dürfen.

Auf jeden Fall erlaubt sein muss das Trinken während des Unterrichts, wenn es sehr heiß ist. Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium empfiehlt dem Lehrpersonal, das Trinken bei Hitze zu fördern - etwa durch gemeinsame Trinkpausen.

Gibt es bei hohen Temperaturen ein Recht auf Hitzefrei?

Ein ausdrücklich geregeltes Recht auf Hitzefrei gibt es in Deutschland nicht. Die Schulleitung muss im Einzelfall entscheiden, ob es so heiß ist, dass der Unterricht den Schülern nicht mehr zumutbar ist. Einige Bundesländer geben Anhaltspunkte für die Schulen, wann das so ist.

In Rheinland-Pfalz gibt es solche Vorgaben vom Land nicht. Das Bildungsministerium begründet das damit, dass die Schulleitungen die klimatische Situation in ihren Schulgebäuden und in den einzelnen Klassen- und Fachräumen am besten kennen. 

Allgemein gilt aber: Wegen Hitze nach Hause gehen dürfen Schüler nur, wenn sie selber nach Hause fahren oder gehen können - und wenn sie dort auch betreut werden oder dort alleine bleiben können. Ansonsten müssen sie bis zum Schulschluss weiter in der Schule bleiben. Denn die Schule hat auch eine Aufsichtspflicht, auf die die Eltern sich verlassen dürfen.

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Antonetta Stephany
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