Die Zahlen der Krankenkasse IKK Südwest sprechen eine deutliche Sprache: Bis Mitte Juli dieses Jahres haben sich in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland mehr als 500 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen krank gemeldet - mit hitzebedingten Beschwerden. Im gesamten Jahr 2024 waren es knapp 400 solcher Krankmeldungen.
Ausgeprägte Hitzeperioden, so die IKK, seien inzwischen ein "handfestes Gesundheitsrisiko" und alles andere als eine "bloße Unannehmlichkeit".
Hitze bei der Arbeit wird zum dauerhaften Problem in vielen Branchen
Die meisten Krankheitstage haben in diesem Jahr bisher Post- und Paketzusteller, Bauarbeiter und Handwerker im Hoch-, Tief- und Maschinenbau, die im Freien arbeiten, gesammelt. Auch in Erziehungsberufen häufen sich laut IKK die Krankmeldungen wegen Hitze.
Hitze ist längst keine bloße Unannehmlichkeit mehr - sie ist ein handfestes Gesundheitsrisiko.
Pausen bei Hitze nach Vorbild von Griechenland?
In Griechenland hat der Gesetzgeber unlängst die Reißleine gezogen: Dort wurde in Hitzephasen das Arbeiten im Freien untersagt. Zwischen 12 und 17 Uhr darf in weiten Teilen des Landes während Hitzeperioden nicht draußen gearbeitet werden. Baustellen, Landwirtschaft und Lieferverkehr müssen in dieser Zeit zum Schutz der Arbeitenden ruhen. Ein Modell auch für Rheinland-Pfalz?
Landesärztekammer fordert verbindliche Hitze-Aktionspläne
Die Bundesärztekammer hatte jüngst eine ähnliche Maßnahme gefordert - und verbindliche Hitzeschutzpläne angemahnt. Entsprechende Hitze-Aktionspläne fordert auch Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, im SWR. Diese müssten "flächendeckend aufgerollt" werden - vor allem für die Arbeit im Freien. "Das heißt im Klartext, dass diese Dinge auch mal formuliert werden müssen", so Matheis.
Und: der bereits geltende Arbeitsschutz müsse konsequent umgesetzt werden. Andernfalls würden viele Menschen, die bei Hitze unter Extrembedingungen arbeiten müssten, als Fälle in der Notaufnahme landen, fürchtet Matheis. Dies gelte es unter "Präventionsgesichtspunkten" zu vermeiden.
DGB fordert mehr Kontrollen der Arbeitgeber
Einen generellen Arbeitsstopp ab 35 Grad im Freien zwischen 12 und 17 Uhr wie in Griechenland sieht der DGB in Rheinland-Pfalz nicht. Für Deutschland sei dies wenig sinnvoll und keine Alternative, sagt Susanne Wingertszahn, Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, dem SWR. Auch bei 25 Grad könne es gefährlich sein, draußen zu arbeiten; auch nach 17 Uhr könnten die Ozonwerte noch hoch sein. Viel eher müssten die Arbeitgeber ihrer Pflicht nachkommen, dafür zu sorgen, dass Arbeit nicht krank mache.
Aus Sicht des DGB müssten die geltenden Regeln aber stärkeren Kontrollen unterzogen werden. "Ein sinnvolles Instrument wäre, den Schutzbehörden mehr Personal zur Verfügung zu stellen - etwa der Gewerbeaufsicht", so Wingertszahn.
Handwerkskammer: Bestehende Regelungen reichen aus
Ähnlich sieht das auch die Handwerkskammer der Pfalz. In Deutschland gebe es mit dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung bereits ein "sehr solides rechtliches Fundament" in Sachen Hitzeschutz von Arbeitnehmern. Vorgaben wie "ab 35 Grad muss zwischen 12 und 17 Uhr pausiert werden", seien sehr starr, sagt Ellen Thum, Pressesprecherin der Handwerkskammer der Pfalz. Viele Betriebe könnten mit solchen "kurzfristigen Temperaturspitzen" nicht planen.
Welche Regeln gelten bei welchen Temperaturen am Arbeitsplatz?
Wenn das Thermometer am Arbeitsplatz über 26 Grad klettert, soll der Arbeitgeber etwas gegen die Hitze tun. Ab 30 Grad muss er das sogar. Mögliche Maßnahmen sind:
- Ventilatoren aufstellen
- nachts oder am frühen Morgen lüften
- Jalousien anbringen
- den Dress-Code lockern
- Getränke bereitstellen
- Gleitzeit ermöglichen
- längere Pausenzeiten
Tipps und Tricks bei großer Hitze So schützen Sie sich bei hohen Temperaturen
Auf Rheinland-Pfalz rollt eine Hitzewelle zu. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie sich vor der Hitze schützen können - am Arbeitsplatz, in der Schule oder zu Hause. Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt.
Hitzefrei gibt es nicht
Die letzte wichtige Temperatur-Marke ist die 35 Grad-Marke. Wenn dieser Wert überschritten wird, ist das Büro nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Um dort weiter arbeiten zu können, muss der Arbeitgeber eine Alternative ermöglichen.
Bei Arbeiten im Freien müssen ebenfalls Maßnahmen ergriffen werden: Beispielsweise Sonnensegel gespannt werden und kalte Getränke oder auch Sonnencreme bereitgestellt werden.
Gefahren für die Gesundheit Unterschiede zwischen Hitzschlag, Sonnenstich und Hitzeschock
Bei Hitze kann es insbesondere für ältere und vorerkrankte Menschen gefährlich werden. Doch wann spricht man von Hitzschlag, Sonnenstich oder Hitzeschock?
Aber es gilt unabhängig vom Arbeitsort: Einen Anspruch auf Hitzefrei haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland nicht.