An einen Einsatz erinnert sich Hans-Georg Balthasar aus Landau noch gut. Vor Jahren, an einem 1. April, hatte sich ein Auerhahn in einem Baum verfangen. "Ich habe zuerst an einen Aprilscherz gedacht", sagt der Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes RLP. Die Feuerwehr musste mit der Drehleiter anrücken, um den Vogel zu retten.
Tierrettung: Feuerwehr kümmert sich um Tiere in Gefahr
Tierrettung gehört zu den zentralen Aufgaben der Feuerwehr. Dabei geht es konkret um die Rettung von Tieren aus lebensbedrohlichen oder anderen gefährlichen Situationen. Ganz egal, ob Haustier, Wildtier, Nutztier oder exotisches Tier. "Es geht um die Gefahrenabwehr für ein Tier", erklärt Balthasar.
Wenn der Meldende eine bedrohliche Situation für ein Tier sieht, dann ist die Feuerwehr gefragt.
Denn die Feuerwehr löscht nicht nur Brände. Sie ist in der Regel auch für die sogenannte allgemeine Hilfe zuständig. Das bedeutet: Sie schützt Menschen, Tiere und die Umwelt auch bei Notfällen und Unglücken, bei denen es nicht brennt. Geregelt wird das in ganz Rheinland-Pfalz gleich - durch das Landesgesetz über Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG).
Keine Scheu, die Feuerwehr zu rufen
Schwierig ist: Ob ein Tier tatsächlich in einer bedrohlichen Notlage ist, müssen die Menschen vor Ort entscheiden. Wer glaubt, dass ein Tier in Not ist, solle aber keine Scheu haben und die Feuerwehr verständigen. "Wir sind da auch etwas großzügig", sagt Balthasar. Tierrettungen machen die Feuerwehren sichtbarer und können für mehr ehrenamtlichen Nachwuchs sorgen. "Wir sind natürlich auch stolz, wenn man mit so einer Aktion den ein oder anderen beeindrucken kann, der dann sagt: Toll, da würde ich auch gerne mitmachen."
Kosten für Feuerwehreinsätze tragen Kommunen
Die Feuerwehren seien teils geschult und ausgerüstet, um Tiere zu retten und entlaufene Tiere einzufangen. Teilweise gibt es im Land spezielle Kleinalarmfahrzeuge, die für solche Einsätze genutzt werden können - etwa in Mainz oder Landau.
Kleinere Feuerwehren im ländlichen Bereich seien aber oft nur mit dem Nötigsten für die allgemeine Hilfe ausgestattet, erklärt der Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes, ohne spezielle Ausrüstung für eine Tierrettung oder eine Fangmaßnahme. Die Leitstellen, die die Notrufe entgegennehmen, wüssten aber, wer wie ausgestattet ist und könnten passende Hilfe schicken.
Die Kosten für Tierrettungen durch die Feuerwehr tragen laut Balthasar in der Regel die Kommunen. Auch dann, wenn die Feuerwehr vor Ort entscheide, dass sie nicht helfen könne.
Keine strenge Aufgabenteilung mit Polizei und Tierschutzvereinen
Neben der Feuerwehr können auch Polizei, örtliche Tierschutzvereine oder private Tierrettungsstellen Tieren in Not helfen. Die Aufgabengebiete seien nicht genau aufgeteilt, erklärt der Vizechef des Landesfeuerwehrverbandes. Oft arbeiten die Beteiligten zusammen und alarmieren sich gegenseitig.
Wenn etwa Tiere auf Straßen oder Autobahnen unterwegs sind, kann die Polizei ein guter Ansprechpartner sein. Denn sie kann zum Beispiel Straßen sperren oder den Verkehr regeln, damit den Tieren nichts passiert. Bei einem Wildunfall muss auch die Polizei verständigt werden.
Hilfe für verletzte Wildtiere
Bei erschöpften oder verletzten Wildtieren kann auch ein Anruf bei einer örtlichen Wildtierstation hilfreich sein. Die Fachleute beraten telefonisch, was zu tun ist. Tierheime, Pflege- und Auffangstationen können solche Tiere aufnehmen und versorgen. Oft arbeiten diese Einrichtungen ehrenamtlich und sind nicht verpflichtet, Tiere aufzunehmen.
Bei Wildtieren ist laut Naturschutzverband NABU grundsätzlich besondere Vorsicht geboten. Denn nicht jedes Tier, das hilflos wirkt, braucht unbedingt Hilfe.
Manche Tiere lassen ihre Jungen beispielsweise über längere Zeiträume alleine. Ältere Jungvögel - so genannte Ästlinge - verlassen das Nest bereits, bevor sie richtig fliegen können, schreibt der NABU. Sie werden in den meisten Fällen von den Eltern weiter versorgt und können in Ruhe gelassen werden. Deshalb sei es wichtig, die Tiere im Zweifel zunächst zu beobachten und eine Fachstelle anzurufen, bevor man eingreift.