Seit Jahren wird über die Wasserentnahmen der beiden Mineralbrunnen Hochwald Sprudel und Schwollener Sprudel im Nationalpark Hunsrück-Hochwald gestritten.
Jetzt hat die zuständige Wasserbehörde SGD Nord eine Entscheidung getroffen: Sie hat einen Antrag auf weitere Wasserentnahmen abgelehnt. Die Folge: Die Sprudelbetriebe dürfen nach Auffassung der Behörde kein Wasser mehr abpumpen.
Rückblick: Die Wasserrechte hatten die Firmen erworben, kurz bevor das Gebiet im Hunsrück und im Hochwald als Nationalpark ausgewiesen wurde. Sie sind legal, aber auch seit Jahren umstritten, weil das Wasser aus dem landesweit einzigartigen Nationalpark entnommen wird.
Umweltschützer kritisieren Entnahmen
Experten und Naturschützer kritisierten, dass sich das Abpumpen von Millionen Litern Wasser aus den sechs bestehenden Brunnen negativ auf die Natur auswirken könnte, etwa die Wälder und Moore im Nationalpark unter zusätzlichen Trockenstress geraten könnten.
Umweltschützer wie der Biologe Thomas Brodbeck kritisierten zudem, dass die Firma Untouched - deren Geschäftsführer auch der Geschäftsführer von Hochwald Sprudel ist - das Nationalparkwasser einem Medienbericht zufolge auch international, zum Beispiel nach Indien verkauft.
Behörde lehnt Antrag ab
Im Jahr 2023 hatten die Sprudelbetriebe einen Antrag gestellt, um ihre auslaufenden Wassergenehmigungen verlängern zu lassen. Sie sehen nach wie vor keine nachteiligen Umweltauswirkungen. Über eine Anwaltskanzlei teilen sie auf SWR-Anfrage mit: "Nach allen derzeit vorliegenden Untersuchungen auch der Fachbehörden liegt in der Grundwasserentnahme kein nachteiliger Eingriff in den Wasserhaushalt und die wasserabhängigen Lebensräume im Nationalpark (vor)."
Eigentlich sollte mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geklärt werden, ob das Abpumpen der Natur schaden könnte. Doch nach Angaben der zuständige Wasserbehörde wird diese Prüfung nicht weiterverfolgt. Auf SWR-Anfrage heißt es: "Die SGD Nord hat wegen der fehlenden Mitwirkung der Sprudelbetriebe am UVP-Verfahren den Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis wegen unvollständiger Antragsunterlagen am 28. April 2026 abgelehnt."
Sprudelbetriebe: Bescheide sind rechtswidrig
Nach Angaben der SGD Nord gilt deshalb seit dem 28. April ein Abpumpverbot für die Sprudelbetriebe. Aus Sicht der Unternehmen sind die Bescheide der Behörde allerdings rechtswidrig. Über eine Anwaltskanzlei teilen sie mit, dass die Bescheide aus ihrer Sicht nicht sofort wirksam seien und nicht sofort durchgesetzt werden könnten.
Außerdem weisen die Unternehmen den Vorwurf zurück, nicht ausreichend an dem Verfahren mitgewirkt zu haben: "Die Darstellung der SGD Nord, die Unternehmen hätten 'unvollständige Antragsunterlagen‘ vorgelegt beziehungsweise bei einem UVP-Verfahren nicht mitgewirkt, ist objektiv und nachweisbar unrichtig", heißt es auf SWR-Anfrage von der Anwaltskanzlei, die die Interessen der Sprudelbetriebe vertritt. Die Unternehmen teilen auf SWR-Anfrage mit, dass die erforderlichen Antragsunterlagen am 4. März 2024 vollständig vorgelegt worden seien.
Gericht muss entscheiden
Die beiden Firmen Hochwald und Schwollener Sprudel wollen das Abpumpverbot nicht hinnehmen und haben unter anderem zwei Eilanträge beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht.
In einem ersten Schritt wollen sie nach Angaben des Gerichts erreichen, so lange weiter Wasser fördern zu dürfen, bis es eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren gibt. "Es ist derzeit noch nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung über die Eilanträge zu rechnen ist", heißt es vom Gericht auf SWR-Anfrage.
Sprudelbetriebe verweisen auf Investitionen
Für die Naturschützer um Thomas Brodbeck ist die Entscheidung der Behörde ein großer Erfolg: "Da bin ich sprachlos. Wenn man sich seit Jahren gegen diese Grundwasserentnahmen engagiert und dann überraschend erfährt, dass man Erfolg hat, dann ist das schon ein sehr emotionaler Moment."
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Die Sprudelbetriebe dagegen verweisen unter anderem auf langfristige Investitionen in die Brunnenanlagen und die Arbeitsplätze, die sie in einer strukturschwachen Region anbieten.
Ob die Sprudelbetriebe jetzt wirklich das Wasser abgedreht bekommen, muss das Verwaltungsgericht in Koblenz entscheiden.