Räumpflicht im Winter

Das gilt es bei Schnee und Eis in der Region Trier zu beachten

Schnee und Glätte: Das bedeutet, dass Gehwege und Straßen geräumt werden müssen. Wie und was haben die Städte und Gemeinden in der Region Trier klar geregelt - inklusive Strafen.

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Stand

Der Schnee der vergangenen Tage hat die Region Trier in ein Winter-Wunderland verwandelt. Doch was schön anzusehen ist und von Wintersportfans lange erwartet wurde, bringt auch Pflichten für Bürgerinnen und Bürger mit sich. Diese müssen nämlich die Gehwege von Schnee und Eis befreien, damit sie gefahrlos betreten werden können. Es gilt eine Räumpflicht.

Bußgeld und Schmerzensgeld drohen

Straßen, die vom Winterdienst der Stadt Trier geräumt und gestreut werden
Straßen, die vom Winterdienst der Stadt Trier geräumt und gestreut werden

Die Stadt Trier hat beispielsweise in ihrer Straßenreinigungssatzung festgelegt, dass die Anlieger die Bürgersteige von Schnee- und Eis befreien müssen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Verletzt sich jemand auf dem nicht geräumten Gehweg, könnte ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Wenn den Straßenkolonnenführern der Stadtverwaltung Trier bei ihren regelmäßigen Fahrten auffällt, dass vor einem Haus nicht geräumt wird, dann werden die betroffenen Anlieger direkt angeschrieben, so ein Sprecher der Stadt. Das käme aber nicht sehr häufig vor.

Was muss geräumt werden?

In Trier beispielsweise müssen laut Satzung Bürgersteige sowie entsprechende Zugangs- und Verbindungswege von Schnee und Eis befreit werden. Falls kein ausgebauter Bürgersteig vorhanden ist, ist ein 1,50 Meter breiter Gehstreifen entlang der Grundstücksgrenze von Schnee und Eis freizuhalten.

Bei Straßen und Plätzen, die für den Fußgängerverkehr gewidmet und ausgebaut sind (Fußgängerzone), ist ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Häuserfront von Schnee und Eis freizuhalten. Ebenso zu reinigen sind Straßenrinnen, Gräben und Grabendurchlässe.

Wann muss geräumt werden?

Die Räumpflicht gilt in der Regel von werktags zwischen sieben und 21 Uhr, Sonn- und Feiertags ab acht Uhr. Bei Glätte muss außerdem so schnell wie möglich mit Sand/Splitt oder Salz gestreut werden. In Extremfällen kann es aber auch erforderlich sein, außerhalb der genannten Zeiten zu räumen und zu streuen.

Eis und Schnee Streusalz verboten - das sind umweltfreundliche Alternativen

Bei Schnee und Glatteis sind Mieter und Eigentümer verpflichtet, Gehwege vor dem Haus freizuhalten. Umweltfreundlich, nachhaltig räumen und streuen ohne Streusalz - so geht's.

Was wird gestreut?

In Deutschland verbieten zahlreiche Kommunen bei Glatteis die Nutzung von Streusalz auf Bürgersteigen oder schränken die Verwendung stark ein. Ausnahmen sind nur bei Extremsituationen wie Eisregen möglich. Die genauen Regelungen müssen bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden.

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Die Stadt Trier sagt, wenn ausnahmsweise an gefährlichen Stellen dennoch Auftausalz notwendig ist, so sollte vorhandener Schnee vorher geräumt sein. Das Salz sollte nur sparsam verwendet werden, als Richtwert empfiehlt die Stadt Trier 20 Gramm (etwa einen Esslöffel voll) für einen Quadratmeter Fläche.

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