Das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Nahverkehr soll verboten werden. Das hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz beschlossen. Das Ziel sei, die Sicherheit der Fahrgäste weiter zu erhöhen und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Bus und Bahn nachhaltig zu stärken, erklärte Innenminister Michael Ebling (SPD) in Mainz. Die neue Landesverordnung soll Ende November zu Beginn der Weihnachtsmarktsaison in Kraft treten.
Hohe Strafen bei Verstoß
Verstöße gegen das verschärfte Waffenrecht sollen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Polizei und Ordnungsamt sollen mit entsprechenden Kontrollbefugnissen ausgestattet werden. Es soll zu stichprobenartigen Kontrollen im ÖPNV kommen, um Präsenz zu zeigen, so Innenminister Ebling (SPD). Wegen Vorfällen mit Messerkriminalität hat die Polizei in Rheinland-Pfalz besonders männliche Jugendliche und junge Männer im Visier. Ebenso Geflüchtete sowie Mehrfach- und Intensivtäter. Im vergangenen Jahr wurden in der Kriminalstatistik 553 Fälle von Messerkriminalität gezählt. Rund die Hälfte davon fand im öffentlichen Raum statt.
Verschärftes Waffenrecht: Was darf ich noch?
Das Verbot zum Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Nahverkehr soll grundsätzlich absolut gelten, die Verhältnismäßigkeit aber dennoch in Betracht gezogen werden. Beispielsweise soll es weiterhin erlaubt sein, ein neu gekauftes Küchenmesser oder ein Taschenmesser bei sich zu tragen - dieses darf dann aber nicht offen getragen werden, sondern muss in einer Tasche verstaut und verpackt sein. Auch Handwerkerinnen und Handwerker, die Messer als Arbeitsgeräte mit sich führen, sollen unter diesen Voraussetzungen vom Verbot ausgeschlossen sein.