Maik Burek, 31 Jahre alt, arbeitet als Servicekraft in einem Cafe in Mainz. Angefangen hat er mit dem damaligen Mindestlohn von 12,41 Euro die Stunde. Etwa 1.100 Euro habe er damals im Monat verdient - bei 95 bis 110 Arbeitsstunden. Die Wohnungsmiete habe er nur bezahlen können, weil er sie mit seiner damaligen Freundin geteilt habe.
"Am Ende des Monats war das Geld knapp", sagt er. Er habe immer Essen und Trinken gehabt, "aber es war schon Leben am Existenzminimum". Dreimal die Woche was zu unternehmen, Kino, Schwimmbad oder mal ins Stadion zu gehen, sei nicht drin gewesen.
Mit einem oder mehreren Kindern hätte er nicht vom Mindestlohn leben können, sagt Maik. Da brauche man dann Unterstützung vom Staat. Der Mindestlohn sei wichtig, "damit man als Arbeitnehmer nicht ausgebeutet wird", meint der 31-Jährige. Mit weniger als dem Mindestlohn könne man kein anständiges Leben führen.
Jeder sechste Beschäftigte erhält Mindestlohn
In Rheinland-Pfalz erhält jeder sechste Beschäftigte den Mindestlohn. Von seiner Erhöhung ab nächstem Jahr sind in absoluten Zahlen etwa 315.000 Menschen betroffen. Das geht aus Schätzungen des Statistischen Bundesamts hervor, die dem SWR Data Lab vorliegen.
Allein in der Branche Handel und Kfz-Service sind laut Schätzungen bis zu 66.000 Menschen vom höheren Mindestlohn betroffen - das entspricht etwa jedem vierten Beschäftigten. Im verarbeitenden Gewerbe und in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen sowie Verkehr und Lagerei kommen jeweils etwas mehr als 25.000 weitere Beschäftigte hinzu, darunter etwas Pflegehelfer, Paketzusteller, Lkw-Fahrer und Fabrikarbeiter.
Deutlich kleiner ist der Niedriglohnsektor dagegen im Erziehungswesen, an Schulen und in der öffentlichen Verwaltung. In diesen Bereichen dürfte weniger als jeder zwanzigste Beschäftigte von der Erhöhung profitieren.
Deutschlandweit sind von der Mindestlohnerhöhung den Angaben zufolge bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen, besonders viele davon in Ostdeutschland: Am höchsten ist der Anteil der Niedriglöhner in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mit bis zu 22 bzw. 21 Prozent, am niedrigsten in Hamburg und Bayern mit 14 bzw. 15 Prozent. In Rheinland-Pfalz liegt er mit 18 Prozent knapp über dem bundesweiten Schnitt von 17 Prozent.
Frauen profitieren häufiger von der Erhöhung
Auch zwischen den Geschlechtern zeigen sich deutliche Unterschiede. Im April 2024 verdienten deutschlandweit rund 14 Prozent der Männer weniger als 13,90 Euro pro Stunde, bei Frauen lag dieser Anteil mit 20 Prozent deutlich höher. Frauen dürften also überdurchschnittlich häufig vom höheren Mindestlohn profitieren.
Besonders groß ist der Anteil der Niedriglöhner in geringfügigen Arbeitsverhältnissen: Hier könnten bis zu 59 Prozent aller Beschäftigten betroffen sein. Unter den Teilzeitbeschäftigten liegt dieser Anteil bei 16 Prozent, unter den Vollzeitbeschäftigten sind es 6 Prozent.
Ebenso groß sind die Unterschiede zwischen den Branchen: Allein im Gastgewerbe dürfte sich der höhere Mindestlohn bundesweit bei rund einer Million Menschen auf der Gehaltsabrechnung bemerkbar machen, das entspricht 56 Prozent aller dort Beschäftigten.
In den Bereichen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung sowie Erziehung und Unterricht liegt dieser Anteil bei nur zwei bzw. sechs Prozent.
Mehr Mindestlohnempfänger in Betrieben ohne Tarifbindung
Auffällig ist, dass in Betrieben ohne tarifliche Bindung fast jede oder jeder Vierte profitiert, während es in Betrieben mit tariflicher Bindung nur jede oder jeder Zehnte ist. Zum 1. Januar 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn in einer weiteren Stufe auf 14,60 Euro pro Stunde steigen.
Laut Statistischem Bundesamt könnten davon bis zu 1,7 Millionen weitere Beschäftigte profitieren. Weil auch diese Schätzung auf der Verdiensterhebung aus dem April 2024 basiert und zwischenzeitliche Lohnsteigerungen nicht berücksichtigt wurden, dürfte die tatsächliche Zahl geringer ausfallen.