Von der Mindestlohnerhöhung ab 1. Januar 2026 profitieren in Baden-Württemberg etwa 840.000 Beschäftigte. Mit Stand April 2024 wurden 15 Prozent der rund 5,6 Millionen Jobs in Baden-Württemberg unterhalb der geplanten 13,90 Euro pro Stunde bezahlt, teilte das Statistische Landesamt am Montag in Stuttgart mit. Derzeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro.
Was es bedeutet, zum Mindestlohn zu arbeiten, wurde zuletzt bei "Zur Sache! Baden-Württemberg" diskutiert:
Die Verdienstsumme insgesamt erhöhe sich um maximal gut sechs Prozent, die Arbeitgeber würden rund 46 Millionen Euro zusätzlich aufbringen müssen. Weil die Lohnentwicklung seit April 2024 bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurde, seien diese Schätzungen als Obergrenze zu verstehen.
Höherer Mindestlohn: Folgen für die Gastronomie
Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen profitieren laut Statistischem Landesamt rund 56 Prozent der Beschäftigten. Im Gastgewerbe erhielten bisher 60 Prozent der Beschäftigten weniger als 13,90 Euro pro Stunde. In der Branche "Kunst, Unterhaltung und Erholung" seien es 45 Prozent, im produzierenden Gewerbe hingegen nur 7 Prozent. Insgesamt profitierten Frauen mit 18 Prozent häufiger als Männer mit 12 Prozent von der Anhebung der Verdienstuntergrenze.
Bis zum Jahr 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Laut Statistischem Bundesamt sind deutschlandweit 17 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der 13,90 Euro. Baden-Württemberg liegt damit etwas unter dem Durchschnitt. In Mecklenburg-Vorpommern liegen 22 Prozent der Jobs unter dem geplanten Mindestlohn, in Sachsen sind es 21 Prozent. Den Angaben zufolge hat Hamburg mit 14 Prozent den geringsten Anteil an betroffenen Jobs.