Immer mehr der fast 1.000 staatlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalz müssen ohne eine Leiterin oder einen Leiter auskommen. Derzeit gebe es 31 offene Schulleitungsstellen, berichtet Bildungsminister Sven Teuber (SPD). Im vergangenen Jahr waren es 23 gewesen.
Um die Lücke zu schließen, muss entweder das Lehrerteam die Verwaltung schultern oder die Schulleitung einer anderen Schule wird beauftragt, die betroffene Schule mitzuführen. In insgesamt 21 Fällen dauert die Vertretung laut Bildungsministerium aber bereits länger als drei Monate.
Nach Debatte um Gräfenauschule Immer weniger Kinder schulfähig? Die Lage an Grundschulen in RLP
Seit 2023 wiederholen immer wieder Kinder die erste Klasse der Gräfenauschule in Ludwigshafen. Wie steht es landesweit um die Schulfähigkeit unserer Kinder?
Schulleitungsjob hat schlechtes Image
Ganz offensichtlich ist die Position für viele Lehrkräfte noch immer unattraktiv. Und das, obwohl die dauerhafte Übernahme einer Schulleitungsstelle grundsätzlich mit einer Beförderung und damit auch mehr Geld verbunden ist. Eine forsa-Umfrage im Auftrag des VBE unter 1.300 Schulleitungen in Deutschland hatte Ende 2024 ergeben, dass diese zwar wieder zufriedener sind als in der Corona-Zeit. Doch der Beruf hat nach wie vor ein schlechtes Image. Die Hälfte der Schulleitungen würde ihn demnach nicht weiterempfehlen.
Als Gründe gaben die Lehrkräfte an, dass die Verwaltungsarbeiten steigen (95 %). Zudem nehme das Aufgabenspektrum stetig zu (94 %) und es gebe die Anspruchshaltung, dass Schule alle Probleme lösen soll (92 %). Zudem empfinden es 92 Prozent der Schulleitungen als (sehr) starke Belastung, dass Politik bei ihren Entscheidungen den tatsächlichen Schulalltag nicht ausreichend beachtet.
"Oft erbarmt sich jemand aus dem Team, und das muss dann wirklich eine Herzensangelegenheit sein."
GEW: Mehraufwand steht in keinem Verhältnis
Speziell die Grundschulen sind zudem strukturell benachteiligt, sagt Stefan Jakobs, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz auf SWR-Anfrage. Im Gegensatz zu etwa Gymnasien gebe es für Schulleiterinnen und Schulleiter an Grundschulen eine geringere Freistellung vom Unterricht. Das heißt, von den 25 Unterrichtsstunden in Vollzeit werde nur eine einstellige Zahl an Stunden erlassen, die die Schulleitungen für den Verwaltungsaufwand zur Verfügung hätten. Noch dazu stehen Grundschulen viel weniger unterstützende Verwaltungskräfte etwa im Sekretariat zu. Der Gehaltszuschlag sei vergleichsweise gering.
"Der Mehraufwand steht für Lehrkräfte in keinem Verhältnis zum Mehr an Verdienst", so Jakobs. Das mache die Position einfach unattraktiv. "Oft erbarmt sich jemand aus dem Team, und das muss dann wirklich eine Herzensangelegenheit sein."
Nächste Hürde: Ganztagsbetreuung ab August 2026
Die Schulträger und die Grundschulen im Land stehen aktuell zudem vor einer weiteren großen Herausforderung. Denn ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässler Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung.
FAQ: Was Eltern wissen sollten Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Versprechen mit vielen Fragezeichen
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschüler in RLP ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Bei der Umsetzung gibt es viele Hürden und zunächst profitieren nur Erstklässler. Die Fakten:
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) besagt, dass Grundschüler acht Stunden täglich an fünf Tagen die Woche Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Darüber hinaus muss es auch in den Schulferien eine Betreuung geben. Laut Gesetz kann die Betreuung insgesamt an vier Wochen im Jahr ausgesetzt werden.
Ganztagsbetreuung: Drittel der Grundschulleitungen bleibt skeptisch
Doch ob dieser Rechtsanspruch so einfach umgesetzt werden kann, ist fraglich. Laut VBE gab in der letzten forsa-Umfrage ein Drittel der Grundschulleitungen an, dass kein dem Rechtsanspruch entsprechendes Angebot ab dem Schuljahr 2026/27 sichergestellt werden könne. Es fehle vor allem an Fachkräften, aber auch an Räumen. Zudem hinderten die Bürokratie und fehlende finanzielle Mittel.
Dazu kommt: Die Kommunen als Schulträger müssen große Summen investieren, um zum Beispiel für den Ausbau der Kantine oder der Aufenthaltsräume zu sorgen. Der Bund übernimmt zwar 70 Prozent der Kosten. Die restlichen 30 Prozent müssen die Kommunen aber selbst tragen. Eine weitere große Hürde: ausreichend qualifiziertes Personal für die Betreuung zu finden.