Mit der neuen Verfügung, die am Mittwoch online gegangen ist, wird ein schon seit fünf Jahren geltendes Recht jetzt auch für Handyverträge umgesetzt. Wie auch bei Internetanschlüssen für Haushalte können Nutzerinnen und Nutzer eigene Messungen durchführen.
Mit unserem Messtool können Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen, ob die Qualität ihres Mobilfunk-Internetzugangs erheblich von dem abweicht, was im Vertrag als Maximalleistung vereinbart worden ist. So können sie Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte gegenüber ihrem Anbieter geltend machen
Neue App zur Messung des Empfangs
Nachweisen können die Kunden das mit Hilfe einer App, die vermutlich ähnlich funktionieren wird wie die jetzige Breitband- oder Funkloch-App der Bundesnetzagentur. Nötig sind 30 Messungen an fünf unterschiedlichen Tagen, jeweils sechs pro Tag, das ganze innerhalb von zwei Wochen.
Weitere Informationen zur App sind unter www.breitbandmessung.de/mobil-testen zu finden.
Wie viel Bandbreite der Mobilfunkanbieter leisten muss, hängt davon ab, ob man in der Stadt oder auf dem Land wohnt.
Verbraucher dürfen weniger zahlen
In dicht besiedelten Gebieten muss ein Viertel der vertraglich vereinbarten Höchstgeschwindigkeit erreicht werden. In ländlichen Gebieten reichen schon zehn Prozent. Einen Anspruch geltend machen muss dann aber jeder Verbraucher selbst, zum Beispiel in dem er das Messprotokoll an den Anbieter schickt. Bessert der nicht nach, kann die monatliche Gebühr im Verhältnis zur Minderleistung gekürzt oder der Vertrag gekündigt werden.
Netzabdeckung in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
Die Mobilfunk-Abdeckung ist je nach Netzbetreiber unterschiedlich. Grundsätzlich ist aber der Mobilfunk in Rheinland-Pfalz in Teilen der Eifel, im Hunsrück und in der Westpfalz schlecht. In Baden-Württemberg ist der Empfang vor allem im Schwarzwald nicht befriedigend. Die Bundesnetzagentur hat eine Karte erstellt, die die Netzabdeckung der einzelnen Netzbetreiber zeigt.