Proteste gegen Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes
Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sorgt für heftigen Widerstand. In Berlin demonstriert das Bündnis „Baustelle Barrierefreiheit“ gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung.Auch Inklusionsaktivist Raul Krauthausen, Gründer des Vereins Sozialhelden, beteiligt sich an den Protesten – und übt im Gespräch bei SWR Kultur deutliche Kritik.
Die ursprünglich geplante erste Lesung im Bundestag wurde kurzfristig abgesagt. Für Krauthausen ist das jedoch kein unmittelbarer Erfolg der Proteste: „Ich glaube, es ist ein bisschen naiv zu glauben, dass wir das wollen mit den Protesten.“
Vielmehr vermutet er politische Konflikte innerhalb der Koalition als Ursache. Der Entwurf könnte schon bald erneut auf die Tagesordnung kommen – vermutlich unverändert. Deutlich schärfer fällt seine Bewertung des Inhalts aus. Krauthausen spricht von „Etikettenschwindel“ – und geht noch weiter.
Kritik an Barrierefreiheit: Privatwirtschaft bleibt außen vor
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Rolle der Privatwirtschaft. Zwar enthält der Entwurf ein Diskriminierungsverbot, doch dieses greift laut Krauthausen zu kurz.
Der Grund: Unternehmen können sich auf „Unverhältnismäßigkeit“ berufen – und sind dann von Verpflichtungen zur Barrierefreiheit befreit. „Dieses ‚zu teuer‘ beginnt schon bei ca. 250 Euro,“ so Krauthausen. Damit werde echte Barrierefreiheit faktisch verhindert. Krauthausen kritisiert, dass wirtschaftliche Argumente regelmäßig über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestellt würden:
Behinderte Menschen sind eine der wenigen gesellschaftlichen Gruppen, deren Menschenrechte permanent mit Kostenargumenten wegdiskutiert werden.
Fehlende Konsequenzen bei Diskriminierung
Ein weiterer Schwachpunkt des Gesetzentwurfs sind aus Sicht der Kritiker die mangelnden Rechtsfolgen. Selbst bei wiederholter Diskriminierung drohen Unternehmen kaum Konsequenzen. Die Beweislast liege weiterhin bei den Betroffenen – und zwar jedes Mal aufs Neue, kritisiert Krauthausen.
Als Gegenbeispiel nennt Krauthausen Österreich: Dort könnten Schlichtungsverfahren bei wiederholten Verstößen zu stärkeren rechtlichen Konsequenzen führen.
Forderungen der Aktivist:innen: Gesetz nachbessern
Aus Sicht Krauthausens müsste der Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet werden. Vor allem die Ausnahmeregelung für die Privatwirtschaft müsse gestrichen werden. Gleichzeitig betont er, dass einzelne Elemente durchaus sinnvoll seien – etwa neue Fachstellen für leichte Sprache. Diese könnten bestehen bleiben.
Den aktuellen Entwurf jedoch hält er für irreführend: „Dieses Gesetz Behindertengleichstellungsgesetz zu nennen, ist blanker Hohn.“ Sein Vorschlag für eine ehrlichere Bezeichnung: ein „Barriere-Sicherungsgesetz“.
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