Unbehagen aus der Welt räumen
Sebastian Guggolz erklärt im Gespräch mit SWR Kultur, die Verantwortung liege nun „zu einem Gutteil beim Staatsminister, dass dieses Unbehagen aus der Welt geräumt“ werde und sich „im besten Fall als unbegründet erweist“.
Die drei von der Liste gestrichenen Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen hätten den Deutschen Buchhandlungspreis auch während vergangener Jahre bereits erhalten und böten ein „völlig umfangreiches, breites, vielfältiges Sortiment“, so Guggolz.
Nicht einmal sie selbst wüssten, worum es bei einer Überprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eigentlich gegangen sein könne. Das bedeute, so Guggolz, „das Verfahren ist vollkommen intransparent für uns als Börsenverein und auch für diese Buchhandlungen.“ Die Betroffenen könnten sich nicht wehren, weil man überhaupt nicht wisse, was ihnen vorgeworfen werde.
Buchhandlungen kein Fall für „Haber-Verfahren“
Ziel des sogenannten „Haber-Verfahrens“ ist es seit 2017, eine öffentliche Förderung extremistischer und terroristischer Organisationen zu unterbinden und deshalb im Verdachtsfall eine Auskunft des Verfassungsschutzes einzuholen. Offenbar hatte der Bundesbeauftragte im Falle der Buchhandlungen davon Gebrauch gemacht.
Sebastian Guggolz hat dafür wenig Verständnis. Es falle ihm schwer, solche Ziele mit Buchhandlungen zu verknüpfen, die einfach ihrem Alltagsgeschäft nachgingen. Das „Haber-Verfahren“ sei aus seiner Sicht für Kultureinrichtungen nicht angemessen, „schon gar nicht für Buchhandlungen“, so der Vorsteher des Börsenvereins.
Das Unbehagen in der Buchbranche sei daher groß. Die betroffenen Buchhandlungen hätten nun „über die Presse erfahren, dass sie eigentlich hätten ausgezeichnet werden sollen. Das ist eine extrem seltsame und extrem unbehagliche Situation.“