Nach Gerichtsentscheid gegen Warnhinweise der Stadtbibliothek Münster

Streit um kontroverse Bücher – Wann dürfen Bibliotheken vor Büchern mit Falschaussagen warnen?

Die Stadtbibliothek Münster muss Warnhinweise zu verschwörungsideologischen Büchern entfernen – so hat es das Oberverwaltungsgericht entschieden. Doch der Fall wirft Grundsatzfragen auf: Welche Verantwortung tragen öffentliche Bibliotheken in der Demokratie? Und wie gehen sie mit wissenschaftlich fragwürdigen Inhalten um?

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Von Autor/in Giordana Marsilio

„Das Einzige, was man wissen müsse, sei der Standort der Bibliothek“, soll Albert Einstein einst gesagt haben. Denn Bibliotheken sind nicht nur Orte der Bücher, sondern auch Orte des Wissens und des gesellschaftlichen Austauschs.

Doch was tun, wenn inmitten von Werken von Cicero, Stephen King oder Emily Brontë auch Bücher stehen, die wissenschaftlich umstrittene oder verschwörungsideologische Inhalte verbreiten?

Diese Frage musste sich die Stadtbücherei Münster stellen. Sie versah zwei Bücher mit sogenannten „Warnhinweisen“: Werke, in denen beispielsweise die Mondlandung sowie die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki geleugnet werden.

Warnhinweise von Bibliotheken sind Ausnahmefälle

„Ein solcher Warnhinweis ist kein übliches Vorgehen“, sagt Heike Pflugner, Vorsitzende des Verbands der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. „So etwas kommt nur in Ausnahmefällen wie diesem vor.“

Dabei gehe es nicht um persönliche Meinungsäußerungen in entsprechend gekennzeichneten Büchern, betont Pflugner. Vielmehr handele es sich um als Sachbücher ausgewiesene Werke – und das mache den Fall besonders heikel: „Bibliotheken stehen dafür, dass das, was wir anbieten, verlässliche Quellen sind. Dass das, was bei uns drinsteht, auch richtig ist.“

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die Stadtbibliothek Münster muss die Warnhinweise in zwei Büchern mit umstrittenen Inhalten entfernen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die Stadtbücherei Münster muss die Warnhinweise in zwei Büchern mit umstrittenen Inhalten entfernen.

Juristischer Streit um Warnhinweise der Stadtbibliotek

Es geht um die Bücher „Putin, Herr des Geschehens?“ von Jacques Baud, das sich mit dem Ukraine-Krieg befasst, sowie „2024 – das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen“ von Gerhard Wisnewski.

Der Autor Wisnewski hatte gegen die Bibliothek geklagt. Zunächst bekam die Stadtbücherei vor dem Verwaltungsgericht Münster recht. Ein kritischer Warnhinweis sei zulässig. Die Grundrechte des Autors seien dadurch nicht ernsthaft betroffen. Anders sah das jedoch die zweite Instanz. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied: Die Warnhinweise würden die Meinungsfreiheit verletzen und auch das Persönlichkeitsrecht des Autors. Deshalb müssten sie entfernt werden.

Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht, das umfassend geschützt ist.

„Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht, das umfassend geschützt ist“, erklärt Max Bauer aus der ARD-Rechtsredaktion. Es komme für den Schutz erst einmal nicht drauf an, ob eine Äußerung wertlos oder abwegig, richtig oder falsch sei. Auch die Behauptung von Tatsachen könne von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, weil Tatsachen oft die Grundlage von Meinungen seien.

OVG Münster: Warnhinweise verletzen Persönlichkeitsrecht

Wenn etwas offensichtlich historisch falsch sei, könne das auch einmal nicht geschützt sein, meint Max Bauer. Aber hier habe das OVG Münster ja auch gesagt, dass Persönlichkeitsrechte des Autors betroffen seien.

Und wenn in Grundrechte eingegriffen werde, brauche es dafür immer ein Gesetz. Das Kulturgesetzbuch des Landes von NRW reiche offenbar nicht aus, um einen solchen Eingriff zu rechtfertigen.

Auf Leserwünsche auch bei problematischen Autoren eingehen?

Die Stadtbücherei Münster habe nach mehreren Leserwünschen lange diskutiert, ob sie solche Bücher anschaffen solle, erzählt Heike Pflugner. Bei Gerhard Wisnewski handele es sich um einen Bestseller-Autor, der häufig auf Bestenlisten lande – daran orientiere sich auch ein Teil der Leserschaft, meint Pflugner.

Das Oberverwaltungsgericht urteilte jedoch: Wenn eine Bibliothek ein Buch nicht vertreten wolle, solle sie es gar nicht erst anschaffen. Die Stadtbücherei sieht das anders.

„Es ist uns ein Anliegen, im Rahmen unseres Bildungsauftrags auch kontrovers diskutierte Titel zur Meinungsbildung verfügbar zu machen“, sagte Cordula Gladrow, Leiterin der Stadtbücherei Münster, auf Anfrage von SWR Kultur.

Demokratieförderung wichtige Aufgabe der Bibliotheken

Heike Pflugner ist auch Leiterin der Stadtbibliothek Solingen und betont die Rolle der Bibliotheken in erster Linie: „Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist die Demokratieförderung.“

Aber eine eindeutige und leichte Antwort darauf, ob Bibliotheken solche Bücher überhaupt anschaffen sollen, gibt es nicht, denn Bibliotheken sollen auch Bücher abbilden, die in der Gesellschaft diskutiert werden: „Es ist ein sehr zweischneidiges Schwert.“

Bibliotheken brauchen bessere Gesetze

Der Bildungsauftrag der Stadtbiliotheken umfasst Leseförderung, Sprachförderung und Medienkompetenz, sagt Heike PFlunger, Vorsitzende vom Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e. V.
Zum Bildungsauftrag von Stadtbibliotheken gehören Leseförderung, Sprachförderung und Medienkompetenz, sagt Heike Pflugner, Vorsitzende des Verbands der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.V..

Die Entscheidung des OVG wird gerade von der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbands geprüft, erzählt Pflugner. Ob man gegen diesen Beschluss noch vorgehen kann und ob es ein weiteres Gerichtsverfahren geben wird, „müssen wir abwarten.“ Heike Pflugner weist auf ein strukturelles Problem hin: „Bibliotheken sind gesetzlich nirgends eindeutig verankert.“

In Nordrhein-Westfalen gebe es zwar ein Kulturgesetzbuch, welches ein Schritt sei, aber der Auftrag von Bibliotheken müsse konkreter und rechtlich klarer geregelt werden, um solche Fälle künftig besser einordnen zu können. „Dann könnte man im Zweifel auch argumentieren: Solche Bücher gehören gar nicht erst in den Bestand.“

Wenn Bibliotheken aber Warnhinweise anbringen wollen, wird dafür sehr wahrscheinlich ein neues Gesetz notwendig sein, meint Max Bauer aus der ARD-Rechtsredaktion. Dort müsste ausdrücklich drinstehen, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Warnhinweise möglich sind. Ob ein solches Gesetz kommt, steht noch offen.

Finden kontroverse Bücher noch einen Platz?

Ob der Fall also weiterhin rechtliche Folgen haben wird, ist noch offen. Sicher ist jedoch: Die Stadtbücherei Münster – und vermutlich viele andere Bibliotheken – werden neue Wege finden müssen, wie sie mit umstrittenen Büchern umgehen. „Das wird keine leichte Aufgabe“, sagt Cordula Gladrow.

Gladrow sieht darin einen grundsätzlichen Konflikt: Einerseits wolle man ein breites Meinungsspektrum abbilden, andererseits die Werte einer demokratischen Verfassung aktiv vermitteln, „so, wie es der Bildungsauftrag öffentlicher Bibliotheken vorsieht.“

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