In Baden-Württemberg war der Verkauf von Alkohol von 2010 bis 2017 zwischen 22 Uhr und 5 Uhr verboten. Jetzt plädieren drei baden-württembergische Oberbürgermeister - Richard Arnold (CDU) in Schwäbisch Gmünd, Boris Palmer (parteilos) in Tübingen und Matthias Klopfer (SPD) in Esslingen - wieder für ein Alkoholverkaufsverbot.
Damals waren vor allem Tankstellen und Kioske betroffen, die in der Nacht geöffnet haben, sogenannte Spätis. Gastronomen, Bars, Cafés durften wie gehabt Alkohol ausschenken. In der Zeit gingen alkoholbedingte Krankenhausaufenthalte von Jugendlichen sowie Körperverletzungen zurück. Doch der Landtag beschloss 2017, das Verbot wieder aufzuheben. Das Gesetz wurde aus verfassungsrechtlichen Gründen für nicht tragfähig erklärt. Seit Ende 2017 darf unter Einhaltung des Jugendschutzes rund um die Uhr wieder Alkohol verkauft werden.
Verkauf von Alkohol verboten: In der Folge gingen Fälle von Körperverletzungen zurück
Die Polizei hat laut Innenministerium keine Statistik geführt, in der die unmittelbaren Folgen der Aufhebung des nächtlichen Alkoholverbotes auf Gewaltdelikte erfasst wurden. In einer Antwort auf eine SPD-Anfrage bezog sich das Ministerium auf Zahlen aus der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik. Darin kam das Ministerium zu dem Schluss, dass die Zahl der Körperverletzungen bei 14- bis 17-jährigen Jugendlichen und unter 18- bis 20-jährigen Heranwachsenden unter Alkoholeinfluss in den Jahren 2010 bis 2020 rückläufig war. Auf andere Delikte wie Sexualstraftaten oder Raub gab es demnach keine wesentliche Auswirkung.
Eine viel zitierte Untersuchung aus dem Jahr 2020 bedauert, dass ein "wirksames Gesetz" abgeschafft worden sei. Vor allem mit Blick auf gewalttätige Auseinandersetzungen seien die Fälle leichter und schwerer Körperverletzung infolge des Alkoholverkaufsverbots um 8 bzw. um 11 Prozent relativ zum erwarteten Niveau zurückgegangen, heißt es.
Einführung von Verkaufsverbot von Alkohol: Weniger Krankenhausaufenthalte
Bei alkoholbedingten Krankenhausaufenthalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 13 bis 19 Jahren gab es in Baden-Württemberg eine bemerkenswerte Entwicklung. Zwischen 2006 und 2009 gab es einen Anstieg der alkoholbedingten Krankenhausaufenthalte. 2009 war der Höhepunkt mit 4.271 Aufenthalten.
Nach Einführung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots gingen diese Zahlen zurück, 2017 waren es schließlich nur noch 2.936 Krankenhausaufenthalte bei unter 13- bis 19-Jährigen.
Kommunen können kein Alkoholverkaufsverbot regeln
Arnold, Palmer und Klopfer schlagen nun ein Alkoholverkaufsverbot zur späten Stunde vor, um zur Sicherheit beizutragen. Das sei allerdings eine Frage, die der Gesetzgeber beantworten muss, sagt der Verwaltungswissenschaftler Arne Pautsch von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg.
Ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot bedürfe einer parlamentsgesetzlichen Grundlage, da es sich um einen "Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit handelt", so Pautsch. Hier gehe es um die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Kommunen können nur örtliche Alkoholkonsumverbote aussprechen
Das Polizeigesetz in Baden-Württemberg sieht vor, dass Kommunen selbst entscheiden können, ob sie den Alkoholkonsum an bestimmten Brennpunkten durch eine Verordnung verbieten. Zuständig sind die Ortspolizeibehörden, die kennen schließlich die Hotspots. Hier komme es vor allem auf die Kontrolle an, teilte der innenpolitischer Sprecher der SPD, Sascha Binder, mit. Reine Verbotspolitik werde nicht helfen.
Die Expertin der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg, Marilena Geugjes, hält ein Verkaufsverbot zwischen 22 und 5 Uhr nicht für nachhaltig. Hier würden all diejenigen bevormundet, die verantwortungsvoll konsumierten. Wichtiger seien Prävention, Angebote für verantwortungsvollen Konsum in Clubs und Bars, eine bessere Stadtgestaltung mit Licht, Sichtachsen und Aufenthaltsqualität sowie Bildungs- und Suchtpräventionsarbeit.