Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Baden-Württemberg wird gestärkt. Die grün-schwarze Landesregierung hat eine entsprechende Änderung des Datenschutzgesetzes beschlossen. Demnach sollen Aufzeichnungen im öffentlichen Raum erleichtert und die Speicherfristen für Aufnahmen verlängert werden.
Strobl: Auch viele Kommunen wünschen sich mehr Videoschutz
Videoschutz könne nun intensiver genutzt werden, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) - was sich auch viele Kommunen gewünscht hätten. "Das heißt aber nicht, dass man überall und rund um die Uhr alles videografieren darf."
Dabei zentral ist die sogenannte Vorrangprüfung, die erleichtert werden soll: Dabei wird abgeschätzt, ob die Sicherheit und der Schutz vor Straftaten schwerer wiegen als der Eingriff in die Privatsphäre. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Personen an den geschützten Objekten im privaten Raum soll künftig im Gesetz "als besonders wichtiges öffentliches Interesse" bestimmt werden.
Mehr Befugnisse für Verfassungsschützer in BW
Zudem sollen die Verfassungsschützer in Baden-Württemberg bei privaten Videobetreibern Aufnahmen anfordern können. Dabei gehe es ausschließlich um die Überwachung öffentlich zugänglicher Anlagen wie Tankstellen oder Tiefgaragen. Es gehe nicht um private Videos, etwa Handyvideos, die jemand auf der Straße drehe, heißt es aus Sicherheitskreisen. Mit den neuen Befugnissen erhielten die Verfassungsschützer etwa die Möglichkeit, im "islamistischen Spektrum Kontaktnetzwerke aufzuhellen", heißt es in der Kabinettsvorlage.
Die Änderung ist Teil eines Gesetzespakets für mehr Sicherheit in Baden-Württemberg, das am Dienstag durch das Kabinett ging. Die Regierung beschloss auch eine Änderung des Polizeigesetzes, um den Ermittlern die Nutzung der umstrittenen Datenanalyse-Software Palantir zu ermöglichen.
180 statt 130 Euro: Mehr Geld für freiwillige Helfer
Außerdem ist ein neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen worden. Es soll vor allem das Ehrenamt stärken: Die Pauschale für freiwillige Helfer steigt von 130 auf 180 Euro, zudem erhalten Spontanhelfer künftig Anspruch auf Schadensersatz und Unfallversicherungsschutz. Außerdem übernimmt das Land im Katastrophenfall sämtliche Kosten der ehrenamtlichen Helfer und entlastet so die Kommunen erheblich. Zudem investiert Baden-Württemberg rund 2,2 Millionen Euro in ein Katastrophenschutzlager, das wichtige Ausrüstung wie Zelte, Verbandsmaterial und Lebensmittel bevorratet, um im Ernstfall schnelle Hilfe zu gewährleisten.