Sorge um Erdbeer- und Spargelhöfe

BW-Agrarminister Hauk fordert: Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht anheben

Ein höherer Mindestlohn könnte der "Totengräber" der Landwirtschaft werden. Davor warnt der BW-Landwirtschaftsminister und fordert Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte. Die SPD ist skeptisch.

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Von Autor/in Henning Otte

Der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk dringt darauf, dass der Mindestlohn für ausländische Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft nicht angehoben wird. Es gehe hier um nichts weniger als die "Zukunft der Landwirtschaft in Deutschland", sagte der CDU-Politiker dem SWR. "Daher appelliere ich an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), jetzt das Richtige zu tun und besonnen und mit Augenmaß zu entscheiden." Wenn ein Mindestlohn das Höfesterben beschleunige, werde er zum "Totengräber" der Landwirtschaft und gefährde die Versorgungssicherheit, warnte Hauk.

Mindestlohnkommission empfiehlt Erhöhung auf 14,60 Euro bis 2027

Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte der Bundesregierung vor kurzem eine Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und auf 14,60 Euro im Jahr 2027 empfohlen. Arbeitsministerin Bas kündigte daraufhin an, die Empfehlung umzusetzen, obwohl die SPD einen Mindestlohn von 15 Euro gefordert hatte. Hauk, der auch Vorsitzender der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern ist, verlangt dagegen, den Mindestlohn für die Saisonarbeitskräfte, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland haben, bei 12,82 Euro zu belassen.

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SPD-Landeschef hält Ausnahmen rechtlich für schwierig

SPD-Landeschef Andreas Stoch äußerte sich skeptisch zu dem Vorschlag. "Wir können keine Ausnahmen konstruieren, das geht übrigens europarechtlich auch nicht“, sagte Stoch in der SWR-Sendung "Zur Sache! BW". Es sei ehrlicher, wenn Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sage, man prüfe, ob das rechtlich möglich sei. "Wenn es möglich wäre aus rechtlichen Gründen, dann müsste man darüber diskutieren, ob es politisch durchsetzbar ist", sagte Stoch.

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Hauk verweist auf großes Höfesterben seit 2015

Das BW-Landwirtschaftsministerium wies darauf hin, dass seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 in Deutschland 42 Prozent der Freilandanbauflächen für Erdbeeren aufgegeben worden seien und jeder vierte Spargelbetrieb aufgehört habe. Der Anteil der Löhne an den Gesamtkosten liege bei Erdbeerbetrieben bei 50 bis 60 Prozent. Bereits das derzeitige Mindestlohnniveau von 12,82 Euro stelle für viele Betriebe im Obst- und Gemüsebau eine große Herausforderung dar.

Ministerium sieht "soziale Ungerechtigkeit"

Die meisten Saisonarbeitskräfte kommen aus Südosteuropa. "Der im Jahr 2025 gezahlte Mindestlohn in Deutschland entspricht rund dem 2,7-fachen des Mindestlohnes in ihrer Heimat", hieß es aus dem Stuttgarter Ministerium. Man müsse auch unterscheiden zwischen den dauerhaft hier lebenden Beschäftigten und den Saisonarbeitskräften. Der Mindestlohn soll es hiesigen Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

"Saisonarbeitskräften, die nur kurzfristig in Deutschland arbeiten und in ihrer Heimat keine vergleichbar hohen Lebenshaltungskosten haben, benötigen dieses hohe Lohnniveau aus diesem Blickwinkel nicht", erklärt das Ministerium. Es sei eine "soziale Ungerechtigkeit" gegenüber den hiesigen Mindestlohn-Empfängern. "Aufgrund der höheren Sozialabgaben und der Steuerpflicht mit Überschreiten der Freibeträge erhielten diese netto weniger vom Mindestlohn als zeitweilig saisonal beschäftigte Arbeitnehmer, so das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg.

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Autor/in
Henning Otte
SWR-Reporter und -Redakteur Henning Otte, SWR Landespolitik