Mehrere Meter tief war das achtjährige Mädchen aus einem Skilift der Herzogenhornbahn bei Todtnau-Fahl (Kreis Lörrach) gefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte einem Lift-Mitarbeiter deswegen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Das Kind sei infolge seiner Unaufmerksamkeit zu Schaden gekommen und der Sturz durch eine rechtzeitige Abschaltung des Lifts vermeidbar gewesen. Im Januar hatte der Mitarbeiter die Vorwürfe zurückgewiesen und Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Wie das Amtsgericht Schönau bestätigt, hat er seinen Einspruch nun zurückgenommen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig und der Mann muss eine Geldstrafe von 900 Euro zahlen.
War es fahrlässige Körperverletzung? Nach Sturz eines Mädchens aus Sessellift: Lift-Mitarbeiter weist Vorwürfe vor Gericht zurück
Eine Achtjährige stürzte am Feldberg mehrere Meter tief aus einem Skilift. Hätte ein Lift-Mitarbeiter das verhindern können? Der Fall wird vor dem Amtsgericht Schönau verhandelt.
Das Kind hatte es im Frühjahr 2025 nicht richtig auf den Sitz eines Vierer-Sessels der Herzogenhornbahn geschafft. Weil der Sessellift trotzdem weitergefahren war, hing das Mädchen am Sessel. Eine Lift-Mitfahrerin aus den Niederlanden hatte es zunächst am Arm festgehalten und dann mangels Kraft später losgelassen. Das Mädchen stürzte acht Meter tief in einen Baum und Büsche. Es kam mit Verletzungen in eine Klinik.
Verbesserungen bei Feldbergbahnen nach Unfall
Die Feldbergbahnen, zu denen die Herzogenhornbahn gehört, haben - wie von der Familie des Mädchens gefordert - infolge des Unfalls Verbesserungen vorgenommen. Johannes Albrecht (parteilos), kommissarischer Geschäftsführer der Feldbergbahnen und Bürgermeister der Gemeinde Feldberg, teilte mit, dass seit dieser Saison eine videobasierte Software zum Einsatz kommt. Diese soll erkennen, wenn jemand nicht ordnungsgemäß im Sessel sitzt. Dann wird das Personal mit akustischen und visuellen Signalen alarmiert.