Nach dem Sturz eines Kindes aus einem Skilift steht ein Mitarbeiter der Herzogenhornbahn bei Todtnau-Fahl (Kreis Lörrach) vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wirft dem Mann fahrlässige Körperverletzung vor. Zu Beginn des Prozesses wies der Beschuldigte die Vorwürfe zurück.
Mitarbeiter sah keinen Anlass, Lift anzuhalten
Der Lift-Mitarbeiter schilderte vor dem Amtsgericht Schönau (Kreis Lörrach) seine Sicht auf den Hergang. Im Einstiegsbereich sei für ihn nicht erkennbar gewesen, dass das Kind es nicht richtig auf den Sitz geschafft habe, sagte der Beschuldigte. Er habe nicht gesehen, dass das Mädchen am Sessel hing, und auch keine Hilferufe gehört.
Neben dem Mädchen seien zwei Frauen auf denselben Sessel gestiegen. Er habe lediglich gesehen, dass eine der beiden bereits die Hand am Sicherheitsbügel gehabt habe, der für die Fahrt heruntergezogen werden müsse. Deshalb habe er keinen Anlass gesehen, den Lift anzuhalten.
Auch das acht Jahre alte Mädchen sagte im Gericht aus. Sie erzählte, dass sie sich nicht erinnern kann, ob sie zunächst im Sessel saß oder schon vorher vom Sessel am Rücken getroffen worden war und deshalb gar nicht richtig einsteigen konnte.
Staatsanwaltschaft: Unglück war vermeidbar gewesen
Für die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen ist der Fall allerdings klar: Sie wirft dem Mitarbeiter der Herzogenhornbahn fahrlässige Körperverletzung vor, das Kind sei infolge seiner Unaufmerksamkeit zu Schaden gekommen. Der Sturz sei durch eine rechtzeitige Abschaltung des Lifts vermeidbar gewesen.
Richterin Ulrike Götz sagte, dass die Bilder der Überwachungsanlage zeigten, dass der betroffene Sessel im Sichtfeld des Beschuldigten gewesen sei. Dass die damals Achtjährige nicht richtig auf dem Lift zu sitzen kam, sei daher ebenfalls sichtbar gewesen: "Das halbe Kind guckt raus."
Tausende Euro Entschädigung für Familie des Mädchens?
Die Mutter des Mädchens sagte, der Familie gehe es nicht um die Suche nach Schuldigen, sondern darum, dass sich ein solcher Unfall nicht wiederholt.
Die Feldbergbahnen, der Arbeitgeber des Beschuldigten, sind laut der Verteidigerin zu einer Zahlung von 4.000 bis 5.000 Euro als Entschädigung an die Familie des Mädchens bereit. Einen von der Verteidigung vorgeschlagenen Täter-Opfer-Ausgleich, um das Verfahren abzukürzen, lehnte die Staatsanwaltschaft ab.
Verbesserungen bei Feldbergbahnen nach Unfall
Die Feldbergbahnen, zu denen die Herzogenhornbahn gehört, haben - wie von der Familie des Mädchens gefordert - infolge des Unfalls nun Verbesserungen vorgenommen. Laut Feldbergs Bürgermeister Johannes Albrecht (parteilos), kommissarischer Geschäftsführer der Feldbergbahnen, kommt seit dieser Saison eine videobasierte Software zum Einsatz. Sobald sie erkennt, dass jemand nicht ordnungsgemäß im Sessel sitzt, wird das Personal mit akustischen und visuellen Signalen alarmiert.
Einspruch gegen Strafbefehl
Das Kind hatte es im Frühjahr 2025 nicht auf einen Vierer-Sessel der Herzogenhornbahn geschafft. Eine Lift-Mitfahrerin aus den Niederlanden hatte das Mädchen zunächst am Arm festgehalten und es dann mangels Kraft später losgelassen. Das Mädchen stürzte acht Meter tief in einen Baum und Büsche.
Das Amtsgericht Schönau hatte daraufhin im vergangenen Jahr einen Strafbefehl gegen den Lift-Mitarbeiter erlassen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen sollte der Mann eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen. Dagegen legte die Verteidigung des Mannes Einspruch ein.
Die Lift-Mitfahrerin soll im Februar als Zeugin geladen werden. Mitte Februar wird dann ein Urteil erwartet.