Ein Patient der forensischen Klinik des Zentrums für Psychiatrie Reichenau (ZfP) im Kreis Konstanz ist wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das teilte das Landgericht Konstanz am Montag mit.
Der 32-Jährige hatte zwar gestanden, sich im vergangenen März von hinten an einen seiner Pfleger im ZfP Reichenau angeschlichen und ihn mit einem Elektrokabel gewürgt zu haben. Er bestritt aber eine Tötungsabsicht. Der Pfleger konnte sich befreien und aus dem Zimmer flüchten. Das Gericht ordnete die weitere Unterbringung des psychisch kranken Straftäters in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Mann ist laut dem Landgericht Konstanz bereits seit mehreren Jahren in der Forensik untergebracht.
Teilgeständnis zu Prozessbeginn am Landgericht Konstanz
Zu Prozessbeginn hatte die Verteidigerin des Angeklagten ein Teilgeständnis ihres Mandanten verlesen: Der 32-Jährige habe sich von hinten an den Pfleger angeschlichen und mit dem Kabel gewürgt, als dieser gerade das Abendbrot zubereitete. Er habe ihn aber nicht töten, sondern nur erschrecken wollen. Der Angeklagte sagte im Anschluss, er habe einen Schlüssel zur Flucht bekommen wollen. Außerdem wollte er in eine andere Einrichtung des Maßregelvollzugs verlegt werden.
Im Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei dem Pfleger. Der Pfleger sagte als Zeuge aus, dass er keine körperlichen Verletzungen erlitten habe. Trotzdem habe er eine Therapie gemacht, sei fünf Monate arbeitsunfähig gewesen und habe Frührente beantragt. Die Tat sei für ihn unfassbar und habe ihn enttäuscht. Er habe immer versucht, ein Vertrauensverhältnis zu den Patienten der forensischen Klinik aufzubauen. Seit zehn Jahren arbeite er dort.
Angriff in psychiatrischer Klinik ist kein Einzelfall
Gewalt gegenüber Personal in psychiatrischen Krankenhäusern kommt immer wieder vor. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat es im Jahr 2024 in psychiatrischen Krankenhäusern 460 Unfälle gegeben, die auf Gewalt, Angriffe oder Bedrohungen zurückzuführen sind. Die Zahl steigt seit Jahren - die DGUV bezeichnet psychiatrische Krankenhäuser als "besonders betroffen" von Gewaltereignissen.