Beim Ausbau der B33 bei Allensbach (Kreis Konstanz) gibt es Streit um belasteten Bauabfall. Ein Teil des Materials liegt auf einer Fläche nahe dem Bodensee. Behörden bestätigen Schadstoffe. Ein Entsorgungsunternehmen und ein Branchenverband äußern Zweifel am Umgang damit.
Der Bodensee ist Trinkwasserspeicher für Millionen Menschen. Entsprechend sensibel ist die Lage. Das Umweltministerium Baden-Württemberg teilte dem SWR mit, der Sachverhalt sei bekannt und werde weiter geprüft.
Was sind die Vorwürfe? Unternehmer meldet Zweifel
Ein Unternehmer, der für den Abtransport eines Teils des Materials zuständig war, hatte sich mit Bedenken an den SWR gewandt. Nach seinen Angaben hatte er Zweifel an der Deklaration des Bauabfalls. Er sollte Material abtransportieren, das laut Einstufung als unproblematisch galt. Er ließ ein Gutachten erstellen. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass ein Teil des Materials stärker belastet sein könnte als ursprünglich angenommen.
Der Unternehmer sagt, er habe frühzeitig gewarnt. Das Material sei möglicherweise falsch eingestuft worden. Seine zentrale Befürchtung: Er könnte sich strafbar machen, wenn er den Abfall auf dieser Grundlage transportiert oder weiterverarbeitet. Deshalb habe er sich geweigert, den Auftrag in dieser Form auszuführen.
PAK und Asbest: Behörden bestätigen belastetes Material
Die Behörden bestätigen grundsätzlich: Ein Teil des Materials ist belastet. Das Landratsamt Konstanz teilte dem SWR mit: "Ja, dies ist zutreffend." Gemeint sind PAK-belastete Abfälle. PAK steht für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Diese Stoffe können Krebs auslösen. Auch das Regierungspräsidium Freiburg bestätigte entsprechende Funde.
Zudem wurde ein Teil des B33-Bauschutts auf Asbest untersucht. Dabei gab es Auffälligkeiten. Wörtlich heißt es: "Diese 51 Tonnen werden einer fachgerechten Asbestentsorgung zugeführt." Insgesamt sind bei den Arbeiten zur neuen B33 bisher rund 4.000 Tonnen Betonabbruch angefallen. Dazu kommen etwa 160 Tonnen belasteter Straßenbelag.
Zwischenlager nahe Bodensee: Unternehmer warnt - Behörden sehen kein Problem
Ein Teil des Materials liegt nahe der Ausfahrt Allensbach-West. Rund 200 Meter vom Bodensee entfernt. Das Landratsamt bestätigte dem SWR, dass die Fläche als Zwischenlager genutzt wird. Zudem ist der Behörde bekannt, dass dort möglicherweise auch Material liegt, das als gefährlicher Abfall eingestuft werden könnte. Der Unternehmer sieht darin ein Risiko. Er befürchtet, dass Schadstoffe durch Regen in den Boden gelangen und Richtung See transportiert werden.
Die Behörden widersprechen dieser Einschätzung. Das Landratsamt teilte dem SWR mit: "Die Lagerung und Deklaration wurde behördenseits nicht beanstandet." Nach Angaben des Landratsamts ist für die Lagerung keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Ob tatsächlich Schadstoffe in Richtung Bodensee gelangen könnten, ist bislang nicht belegt. Unklar ist zudem, welche Teile des Materials aktuell noch auf der Fläche lagern.
Streit um Bewertung: Unterschiedliche Methoden, unterschiedliche Ergebnisse
Neben der Lagerung gibt es Streit über die Einstufung des Materials. Das Umweltministerium bestätigte dem SWR: "Es besteht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine Einigkeit."
Der zentrale Punkt ist die Entnahme der Probe - also wie das Material untersucht wurde. Das Ministerium schreibt dazu: "Je nach gewählter Probenahmestrategie ergibt sich ein nicht gefährlicher Abfall oder ein gefährlicher Abfall." Das heißt: Je nach Methode kann derselbe Abfall unterschiedlich bewertet werden.
Das Landratsamt Konstanz räumte ein, dass bei der Untersuchung von üblichen Leitfäden abgewichen wurde. Demnach wurde für ein Haufwerk nur eine Laboranalyse durchgeführt, obwohl in entsprechenden Leitfäden teilweise mehrere vorgesehen sind.
Die Behörde betont jedoch, dass zusätzliche Vor- und Nachuntersuchungen berücksichtigt worden seien. Deshalb komme man weiterhin zu dem Ergebnis, dass keine andere Einstufung notwendig sei. Wörtlich heißt es, dass "keine Änderung unserer Bewertung erforderlich ist."
Nach Angaben von Regierungspräsidium und Landratsamt wurde die Deklaration insgesamt geprüft und als korrekt bewertet.
Konflikt um Auftrag: Zwei Versionen
Der Streit hatte auch Folgen für das Entsorgungsunternehmen. Der Unternehmer sagt, er habe den Auftrag verloren, weil er Bedenken geäußert habe. Das Regierungspräsidium widerspricht. Dem SWR teilte die Behörde mit: "Der Vertrag [… ] wurde beendet, da sich dieses mit seinen vertraglich geschuldeten Leistungen in Verzug befand."
Branchenverband BVSE: Kritik am Umgang mit Bauabfällen
Der Branchenverband BVSE (Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung) sieht in dem Fall ein strukturelles Vollzugsproblem. Zwar gebe es klare Regeln für die Untersuchung und Einstufung von Bauabfällen. In der Praxis würden diese aber nicht immer konsequent umgesetzt oder kontrolliert.
Der Verband kritisiert insbesondere, dass Fehler bei der Entnahme der Probe zwar erkannt, aber nicht immer mit Konsequenzen verbunden würden. Das sei ein Problem für Unternehmen, die sich an Vorschriften halten und für den Schutz von Umwelt und Beschäftigten. Der Fall Allensbach werde daher auch rechtlich geprüft.