Im baden-württembergischen Landtag gab es kurz vor der Sommerpause einen Eklat: Bei einer geheimen Abstimmung hatte jemand neben dem Namen eines AfD-Abgeordneten ein Hakenkreuz gekritzelt. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) machte den Vorgang sofort öffentlich, sprach dabei von einer "Schande für dieses Parlament".
- Wer ist für den Hakenkreuz-Eklat verantwortlich?
- Hat SPD-Politiker Born sich strafbar gemacht?
- Genießt Born Immunität?
- Warum muss Born sein Mandat nicht zurückgeben?
- Welche finanziellen Folgen hätte es für Born, wenn er sein Mandat aufgeben würde?
Wer ist für die Hakenkreuz-Kritzelei verantwortlich?
Tags darauf bekannte sich ein Abgeordneter der SPD zu der Kritzelei, und zwar nicht irgendeiner: Daniel Born war zu diesem Zeitpunkt Vize-Landtagspräsident und damit einer der beiden Stellvertreter Aras'. Er trat mit sofortiger Wirkung von diesem Posten zurück, verließ auch die SPD-Landtagsfraktion und gab alle weiteren Parteiämter ab. Allerdings erklärte Born im SWR, dass er sein Landtagsmandat bis zum Ende der Legislaturperiode behalten will. Daran gibt es Kritik aus allen Fraktionen - auch der SPD.
Skandal im Landtag Hakenkreuz auf Stimmzettel: Landtagsvizepräsident von der SPD verantwortlich
Bei einer Abstimmung im baden-württembergischen Landtag hat ein Abgeordneter ein Hakenkreuz auf einen Stimmzettel gezeichnet. Nun ist klar, wer es gewesen ist.
Hat SPD-Politiker Born sich strafbar gemacht?
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft derzeit, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt und sie Ermittlungen aufnimmt. Das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" ist strafbar, und das Hakenkreuz ist eindeutig ein solches Kennzeichen. Strafbar macht sich laut Gesetz allerdings nur, wer ein solches Kennzeichen "öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt" (also zum Beispiel einem Buch oder einer Chatgruppe mit mehreren Teilnehmern) verwendet.
Kann der Stimmzettel bei einer geheimen Wahl dazu gezählt werden? Öffentlich wurde der Vorgang ja erst durch die Reaktion von Landtagspräsidentin Aras. Aber hätte Born nicht damit rechnen müssen? Diese und andere Frage müssten die Ermittler klären - vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft entscheidet, dass der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt.
Genießt Born als Landtagsabgeordneter Immunität?
Grundsätzlich genießen Landtagsabgeordnete Immunität, sie sind also vor strafrechtlichen Ermittlungen geschützt. Nach Artikel 38 der baden-württembergischen Landesverfassung darf eine Strafverfolgung von Abgeordneten "nur mit Einwilligung des Landtags" erfolgen. Allerdings: Für die meisten Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete wegen Straftaten hat der Landtag eine allgemeine Genehmigung erteilt. Das tut er immer wieder, zu Beginn jeder Wahlperiode. Nur Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungen mit politischem Charakter sind von dieser allgemeinen Genehmigung ausgenommen, doch im Fall Born käme diese Ausnahme nicht zum Tragen.
Die Aufhebung der Immunität wäre im Fall Born also nur eine Formalie, der Landtag müsste nicht einmal darüber abstimmen. Die Staatsanwaltschaft müsste lediglich die Landtagspräsidentin darüber informieren, dass sie Ermittlungen aufnimmt.
Warum muss Born sein Landtagsmandat nicht zurückgeben?
Es gibt nur wenige Fälle, in denen einem Abgeordneten sein Mandat entzogen werden kann. Dazu zählt:
- Wenn festgestellt wird, dass seine Wahl ungültig war.
- Wenn er weggezogen ist, also nicht mehr in Baden-Württemberg wohnt.
- Wenn er wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird.
Für das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" kann zwar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (oder Geldstrafe) verhängt werden - es handelt sich dabei aber nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen.
Landes-SPD fordert kompletten Rückzug Hakenkreuz-Vorfall: Abgeordneter Born will Mandat nicht abgeben
Die Landes-SPD fordert, dass Daniel Born nach dem Hakenkreuz-Vorfall sein Mandat abgibt. Derweil betont Ministerpräsident Kretschmann, dass Born durch sein Geständnis weiteren Schaden vom Parlament abgewendet habe.
Selbst wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss käme, ein Verfahren einzuleiten und letztliche eine Anklage zu erheben, hätte das mit Blick auf Borns Landtagsmandat keine Konsequenzen. Außerdem wäre die Legislaturperiode wohl beendet, bevor es überhaupt zu einem möglichen Gerichtsverfahren käme.
Am 8. März 2026 wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Born wird diesem dann nicht mehr angehören. Zwar hat die SPD ihn Anfang Juli auf Platz fünf ihrer Landesliste gesetzt - doch das war vor dem Hakenkreuz-Eklat. In seiner Erklärung dazu hat Born auch auf seine Kandidatur für die nächste Landtagswahl verzichtet und seinen Listenplatz geräumt. Was die aktuelle Legislaturperiode angeht, geht es nun darum, ob Born freiwillig auf sein Mandat verzichtet. Entzogen werden kann es ihm nicht.
Welche finanziellen Folgen hätte es für Born, wenn er sein Landtagsmandat freiwillig zurückgeben würde?
Jeder Abgeordnete, der mindestens ein Jahr im Landtag war, erhält danach Übergangsgeld - unabhängig davon, ob er nach Ablauf der Wahlperiode oder durch Niederlegung des Mandats aus dem Landtag ausgeschieden ist. Dieses Übergangsgeld ist so hoch wie die sogenannte "Grundentschädigung" für einen Landtagsabgeordneten: derzeit 9.322 Euro (steuerpflichtig). Es wird für mindestens drei Monate gewährt, für das erste Jahr im Landtag. Für jedes weitere Jahr, das der Abgeordnete im Landtag war, wird ein weiterer Monat Übergangsgeld gewährt. Einkünfte aus beruflichen Tätigkeiten werden ab dem zweiten Monat gegengerechnet, das Übergangsgeld wird dann entsprechend gekürzt oder ganz eingestellt.
Außerdem wird für jeden Abgeordneten monatlich ein sogenannter "Vorsorgebeitrag" für die Altersversorgung eingezahlt: derzeit 2.169 Euro (steuerpflichtig). Die Altersversorgung richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen. Sie fällt etwas höher aus, wenn einige Monatsbeiträge mehr eingezahlt wurden.
Mehr zur "Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung" steht im Abgeordnetengesetz. Zur kürzlich erfolgten Erhöhung der "Entschädigung, Kostenpauschale und Vorsorgebeitrag für die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg" gibt es hier eine Bekanntmachung der Landtagspräsidentin.
Daniel Born ist seit 2016 Landtagsabgeordneter: Das sind bislang neun Jahre, bedeutet elf Monate Anspruch auf Übergangsgeld. Am Ende der Legislaturperiode wären es zehn Jahre, ergo zwölf Monate Übergangsgeld - vorausgesetzt, er hätte überhaupt darauf Anspruch und würde nicht vorher einen neuen, entsprechend gut bezahlten Job finden. Seine Altersversorgung wäre etwas geringer, würde er früher aus dem Landtag ausscheiden, weil ein paar Monate weniger "Vorsorgebeiträge" eingezahlt würden.