Menschen mit Behinderung

Inklusion verfehlt: Diese Arbeitgeber in BW bleiben unter der gesetzlichen Quote

Arbeitgeber müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzen. Doch zahlreiche Konzerne und öffentliche Arbeitgeber verfehlen diese Vorgabe. Eine SWR-Umfrage zeigt, wie Bosch, Mercedes-Benz & Co. abschneiden.

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Von Autor/in David Wünschel, Stephanie Jauss, SWR Data Lab

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Fast eine Million Menschen in Baden-Württemberg haben eine Schwerbehinderung. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auch große Arbeitgeber stehen dabei in der Verantwortung: Sie müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten besetzen.

Anlässlich des Jahrestags der Ratifizierung am 26. März haben das SWR Data Lab und MDR Data einige der größten Arbeitgeber in Baden-Württemberg und alle 40 Dax-Konzerne gefragt, ob sie diese Quote erfüllen. Das Ergebnis: Von den 53 angefragten Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern erfüllen 23 die gesetzliche Vorgabe, 20 bleiben darunter. Weitere zehn haben keine Angaben gemacht.

Unter den in Baden-Württemberg ansässigen Arbeitgebern ist der Anteil schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter beispielsweise bei Würth (3,0 Prozent) und EnBW (3,6 Prozent) vergleichsweise niedrig. Auch der SWR (4,97 Prozent) und das Land Baden-Württemberg (3,9 Prozent) bleiben unter der Quote von fünf Prozent. Mit knapp einer Viertelmillion Beschäftigten - darunter viele Lehrkräfte und Polizistinnen - ist das Land einer der größten Arbeitgeber im Südwesten. Die höchsten Beschäftigungsquoten weisen der Automobilzulieferer Mahle (6,7 Prozent) und Mercedes-Benz (6,6 Prozent) auf.

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Unter den Dax-Konzernen reicht die Spannweite von 2,4 Prozent bei Zalando bis zu 9,2 Prozent bei Volkswagen. Sowohl in Baden-Württemberg als auch bundesweit verfehlt mehr als jeder dritte angefragte Arbeitgeber die gesetzliche Vorgabe von fünf Prozent. Ausführliche Antworten der Arbeitgeber mit Infos zu ihren Inklusionsstrategien sind hier aufgeführt.

Unternehmen verweisen auf demografischen Wandel und fehlende Bewerberinnen und Bewerber

Die Unterschiede lassen sich nur zum Teil damit erklären, wie viel Wert ein Arbeitgeber auf Inklusion legt. Mindestens ebenso wichtig seien strukturelle Faktoren, sagt Karolin Hiesinger, Expertin für Inklusion am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). So steige der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter mit dem Alter der Belegschaft. Auch die Branche spielt eine wichtige Rolle: In der Automobilindustrie liegt die Beschäftigungsquote in Baden-Württemberg beispielsweise bei knapp sechs Prozent, im Einzelhandel hingegen bei unter vier Prozent.

Unternehmen, die unter der gesetzlichen Quote bleiben, verweisen häufig auf drei Gründe: Manche Beschäftigte würden ihre Schwerbehinderung nicht angeben; aufgrund des demografischen Wandels würden derzeit viele Menschen mit Behinderung aus dem Berufsleben ausscheiden; und schließlich fehle es an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.

Die meisten Behinderungen treten im Laufe des Lebens ein

Dennoch sieht Hiesinger "Luft nach oben": Oft gehe es weniger um Neueinstellungen als darum, Beschäftigte im Unternehmen zu halten, sobald eine Schwerbehinderung eintritt. Zwar stoßen Menschen mit angeborenen geistigen oder schweren körperlichen Einschränkungen besonders häufig auf Barrieren im Arbeitsmarkt. Doch die meisten Schwerbehinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens - etwa durch Lungen- oder Herzkrankheiten, chronische Rückenschmerzen, schwere Depressionen oder die Folgen einer Krebserkrankung.

Gerade große Arbeitgeber verfügen laut Hiesinger über eine breite Palette unterschiedlicher Tätigkeiten und hätten deshalb gute Möglichkeiten, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf geeignetere Stellen zu versetzen.

Zudem können Betriebe, die Menschen mit Schwerbehinderung einstellen möchten, auf eine Reihe staatlicher Förderprogramme zurückgreifen. Über das "Budget für Arbeit" können Arbeitgeber in Baden-Württemberg etwa unbefristete Lohnkostenzuschüsse von bis zu 70 Prozent des Gehalts erhalten. Studien zeigen, dass viele Betriebe solche Angebote nicht kennen. Bei sämtlichen Fragen können sich Unternehmen kostenlos an die sogenannten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber wenden.

Unterschreiten Arbeitgeber die gesetzliche Quote, müssen sie je fehlendem Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von mindestens 155 Euro monatlich zahlen. Die Mittel fließen an Integrationsämter, die damit die Eingliederung beeinträchtigter Arbeitnehmer fördern.

Mehrere Unternehmen nutzen Schlupfloch

Doch das Gesetz bietet ein Schlupfloch: Wenn Unternehmen Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, können sie die Kosten mit der Ausgleichsabgabe verrechnen. Aus der Umfrage geht hervor, dass mehrere große Arbeitgeber diese Möglichkeit nutzen, etwa Roche, Würth, EnBW und Rheinmetall.

Deutschlandweit arbeiten rund 300.000 Menschen in solchen Werkstätten, im Durchschnitt verdienen sie etwa 250 Euro brutto im Monat. Die Beschäftigten gelten rechtlich nicht als reguläre Arbeitnehmer und haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Zwar sollen Werkstätten den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt vorbereiten, in der Praxis gelingt dieser Schritt jedoch nur selten: Pro Jahr schafft weniger als eine von 200 Personen den Wechsel.

Viele Experten kritisieren deshalb das bestehende Werkstattsystem, auch Gudrun Wansing, die an der Berliner Humboldt-Universität zu Inklusion am Arbeitsmarkt forscht. Erwerbsarbeit sei das zentrale Instrument für gesellschaftliche Teilhabe, sagt Wansing: Sie ermögliche soziale Integration, Anerkennung, Status, ein sicheres Einkommen und das Gefühl, etwas zur Gesellschaft beizutragen.

UN-Ausschuss bezeichnet Werkstätten als Orte für "segregierte Beschäftigung"

Werkstätten leisteten das bislang nur eingeschränkt. Manche Menschen würden sich dort wohlfühlen, für andere sei es jedoch "ein entscheidender Unterschied, ob der Behinderten-Bulli sie morgens abholt und in die Behindertenwerkstatt fährt oder ob sie durch das Werkstor von Siemens gehen", sagt Wansing. Von Werkstattarbeit könne niemand leben, viele Beschäftigte fühlten sich zudem nicht als Teil der Arbeitsgesellschaft. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Werkstätten sogar als Orte für "segregierte Beschäftigung" bezeichnet, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar seien.

Es ist ein hartnäckiges Vorurteil, dass Menschen mit Behinderung grundsätzlich nicht leistungsfähig sind.

Aus Wansings Sicht sind Unternehmen in erster Linie auf Profitabilität ausgerichtet, eine Anstellung von Menschen mit Behinderungen erscheine vielen - oft zu Unrecht - als wirtschaftliches Risiko. "Es ist ein hartnäckiges Vorurteil, dass Menschen mit Behinderungen grundsätzlich nicht leistungsfähig sind", sagt Wansing. "Viele bringen sehr gute Qualifikationen mit."

Aufgabe der Politik sei es, der Segregation am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken - etwa durch existenzsichernde Entgelte in Werkstätten oder eine stärkere Nutzung von Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber. Ziel müsse es sein, Übergänge in reguläre Beschäftigungen zu erleichtern und die Kluft zwischen Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verringern.

Große regionale Unterschiede in der Beschäftigungsquote

Daten der Arbeitsagentur zeigen, dass sich die Beschäftigungsquote regional stark unterscheidet. An der Spitze der 400 deutschen Kreise liegen Bonn mit 7,7 Prozent und Nürnberg mit 7,5 Prozent. Nach Einschätzung von Christoph Metzler, Ökonom am Institut der deutschen Wirtschaft, liegt das unter anderem daran, dass in beiden Städten viele öffentliche Arbeitgeber angesiedelt sind. Dort sind tendenziell mehr Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt als in der Privatwirtschaft. Zudem seien urbane Regionen aufgrund ihrer günstigen Infrastruktur für viele Menschen mit Behinderung attraktiv.

Schlusslicht ist der Landkreis Dachau bei München mit einer Beschäftigungsquote von 2,3 Prozent. "Ich vermute, dass viele Menschen mit Behinderung zwar in Dachau wohnen, aber zur Arbeit nach München pendeln", sagt Metzler. In Baden-Württemberg liegt die landesweite Beschäftigungsquote bei 4 Prozent und damit deutlich unter dem bundesweiten Wert von 4,7 Prozent.

Inklusion am Arbeitsmarkt auch volkswirtschaftlich geboten

Metzler selbst stammt aus dem Neckar-Odenwald-Kreis und ist seit seiner Geburt sehbehindert. Gerade in jungen Jahren sei er damit eine Ausnahme gewesen: "Es gab nur wenige Menschen mit Einschränkungen um mich herum, aber mit dem Alter werden es immer mehr."

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sei es besonders wichtig, diese Menschen im Erwerbsleben zu halten: "Wenn Babyboomer früher in Rente gehen, fehlen schlicht die Fachkräfte, um sie zu ersetzen", sagt Metzler. Inklusion am Arbeitsmarkt sei daher nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch volkswirtschaftlich geboten.

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David Wünschel
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