- Frauenhäuser können Plätze online angeben
- Freie Plätze deuten nicht zwangsläufig auf eine geringe Nachfrage hin
- Finanzierung ist an Belegung gekoppelt
- Angespannter Wohnungsmarkt führt zu längerem Frauenhausaufenthalt
- Politik kümmert sich, aber es gibt noch viel zu tun
- Verbesserungen durch Gewalthilfegesetz
Im Jahr 2025 wurden in Baden-Württemberg rund 17.400 Fälle von Partnerschaftsgewalt angezeigt - ein Höchststand mit Blick auf die letzten zehn Jahre. Der Großteil der Opfer sind Frauen. Für viele Betroffene sind Frauenhäuser der Ausweg aus der Notlage. Dort einen Platz zu bekommen ist allerdings nicht ganz einfach.
Die Frauenhäuser in Baden-Württemberg sind stark ausgelastet, freie Plätze gibt es selten. Das zeigen Daten, die Datenjournalistinnen des Bayerischen Rundfunks (BR) von Juli bis Dezember 2025 bundesweit erhoben haben: Fast 85 Prozent der baden-württembergischen Frauenhäuser konnten in mehr als der Hälfte des Analysezeitraums keinen freien Platz anbieten.
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Frauenhäuser können freie Plätze online angeben
Ob ein Frauenhaus noch Betten zur Verfügung hat, können Betroffene über die Plattform frauenhaus-suche.de einsehen. Die bundesweite Online-Suche wird von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) betrieben. Teilnehmende Frauenhäuser können dort angeben, ob sie freie Plätze haben, derzeit keine Aufnahme möglich ist oder ob sie dazu keine Angabe machen.
Freie Plätze deuten nicht zwangsläufig auf geringe Nachfrage hin
In Freiburg, Heidenheim, Biberach und dem Schwarzwald-Baar-Kreis wurde innerhalb der untersuchten sechs Monate kein einziger freier Platz angezeigt. Auch in den Frauenhäusern in Tübingen oder Tuttlingen waren die Betten nahezu die ganze Zeit belegt.
Lediglich das Frauenhaus im Ortenaukreis und zwei Einrichtungen in Mannheim haben häufiger freie Plätze auf der Webseite angezeigt. Aber: Längere Zeiträume mit freien Plätzen in einem Frauenhaus haben nicht zwingend etwas mit einer geringen Nachfrage zu tun.
Wenn beispielsweise ein Einzelbett freigeworden ist, kann eine Frau mit mehreren Kindern diesen Platz nicht in Anspruch nehmen. Probleme mit der Finanzierung oder eine schwankende Anzahl an Mitarbeitern gehören ebenfalls zu der Vielzahl an Gründen, weshalb Plätze nicht sofort nachbesetzt werden und daher erstmal frei bleiben. Eines der Frauenhäuser in Mannheim richtet sich speziell an Frauen mit Suchterkrankung, kann also nicht jede Frau aufnehmen.
Finanzierung ist an Belegung gekoppelt
Die Frauenhäuser in Baden-Württemberg erhalten nur dann die nötige finanzielle Förderung, wenn die Plätze belegt sind. "Und deshalb ist Baden-Württemberg stärker gedrängt, dass diese Zimmer wirklich passgenau belegt werden", Kathrin Lehmann. Sie ist Referentin für Frauen und Mädchen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. "Wenn ein Dreibettzimmer frei ist und eine alleinstehende Frau sich meldet, dann wird sie oft abgewiesen, weil sich das Frauenhaus nicht leisten kann, zwei Betten frei zu lassen."
Die an die Belegung gebundene Finanzierung könne auch ein Grund sein, warum die Frauenhäuser in Baden-Württemberg regelmäßiger als andere Bundesländer freie Plätze auf der Plattform angeben.
Angespannter Wohnungsmarkt führt zu längerem Frauenhausaufenthalt
Ein weiteres Problem, mit dem die Schutzsuchenden konfrontiert sind, ist der angespannte Wohnungsmarkt. Frauen müssen immer länger in den Schutzräumen bleiben, obwohl sie schon in eine eigene Wohnung ziehen könnten. "Es gibt kaum Sozialwohnungen und viele Frauen sind auf Transferleistungen angewiesen, wenn sie sich von ihrem Partner trennen", erklärt Lehmann.
Viele Vermieter seien außerdem besorgt, wenn sie herausfinden, dass eine potenzielle Mieterin aus dem Frauenhaus kommt. "Sie befürchten, es könnte eventuell laut werden oder Ärger geben", so die Expertin. Weil die Plätze im Frauenhaus deswegen immer länger besetzt seien, können inzwischen deutlich weniger neue Frauen aufgenommen werden.
Politik kümmert sich, aber es gibt noch viel zu tun
Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren in den Ausbau von Frauenhausplätzen investiert: Während es 2018 nur 752 Plätze waren, waren es 2024 schon 888 Plätze. Hinzu kommen noch zehn Plätze in einem Frauenhaus in Mannheim speziell für suchterkrankte Frauen und ihre Kinder.
Bis Ende 2027 sollen zu den 45 bestehenden Frauenhäusern noch sieben weitere hinzukommen. Lehmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband lobt die Arbeit der Landesregierung. Und dennoch: "Wir sollten laut der Istanbul-Konvention rund 2.800 Frauen- und Kinderplätze haben. Aktuell haben wir knapp 900. Da ist natürlich noch ein dringender Ausbaubedarf."
Verbesserungen durch Gewalthilfegesetz
Die vom Europarat beschlossene Istanbul-Konvention empfiehlt einen Familienplatz im Frauenhaus pro 10.000 Einwohner. Sie verpflichtet Unterzeichnerstaaten wie Deutschland seit 2018, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen. Für Baden-Württemberg wären das laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte 2.865 nötige Betten (Stand: 2022). Das sind knapp 2.000 Betten mehr, als aktuell zur Verfügung stehe.
Die Empfehlung der Istanbul-Konvention ist mehr eine Orientierungshilfe als eine tatsächliche Bedarfsanalyse. Ob diese Zahl nun erfüllt werde oder nicht - am Ende sei wichtig, dass jede Frau den Schutz und die Beratung erhalte, die sie braucht, sagt Kathrin Lehmann. Gerade die Bürokratie rund um die Frauenhausfinanzierung müsse heruntergefahren werden. "Es sind teilweise vier Ämter über neun Monate damit beschäftigt, zu klären, wer für eine Frau am Schluss die Kosten erstattet."
Verbesserungen sollen durch das Gewalthilfegesetz kommen, dass im Februar 2025 verabschiedet wurde. Demnach soll die Finanzierung der Frauenhäuser künftig einheitlich geregelt sein. Die wohl größte Veränderung: Laut dem Gesetz hat ab 2032 jede Frau einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, müssen bundesweit mehr Frauenschutzplätze geschaffen werden.