Menschen mit Behinderung

Inklusion verfehlt: Diese Arbeitgeber in RLP bleiben unter der gesetzlichen Quote

Arbeitgeber müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzen. Doch zahlreiche Konzerne verfehlen diese Vorgabe. Eine SWR-Umfrage zeigt, wie die BASF, Daimler Truck & Co. abschneiden.

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Von Autor/in David Wünschel, Stephanie Jauss, SWR Data Lab

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Mehr als 300.000 Menschen in Rheinland-Pfalz haben eine Schwerbehinderung. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auch große Arbeitgeber stehen dabei in der Verantwortung: Sie müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten besetzen.

Anlässlich des Jahrestags der Ratifizierung am 26. März haben das SWR Data Lab und MDR Data einige der größten Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz und bundesweit alle 40 Dax-Konzerne gefragt, ob sie diese Quote erfüllen. Das Ergebnis: Von den 53 angefragten Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern erfüllen 22 die gesetzliche Vorgabe, 19 bleiben darunter. Weitere zwölf haben keine Angaben gemacht.

Unter den in Rheinland-Pfalz ansässigen Arbeitgebern ist der Anteil schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter beispielsweise bei der Schott AG (3,7 Prozent) und Debeka (4,4 Prozent) vergleichsweise niedrig. Auch der SWR (4,97 Prozent) und das Land Rheinland-Pfalz (4,8 Prozent) bleiben unter der Quote von fünf Prozent. Mit knapp 100.000 Beschäftigten - darunter viele Lehrkräfte und Polizistinnen - ist das Land einer der größten Arbeitgeber im Südwesten. Die höchsten Beschäftigungsquoten weisen die Universitätsmedizin Mainz (6,2 Prozent) und die Stadtverwaltung Mainz (5,7 Prozent) auf.

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Fünf Prozent der Arbeitsplätze sollen mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzt sein. Eine SWR-Umfrage zeigt, wie Bosch, Mercedes-Benz & Co. abschneiden.

Unter den Dax-Konzernen reicht die Spannweite von 2,4 Prozent bei Zalando bis zu 9,2 Prozent bei Volkswagen. Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch bundesweit verfehlt mehr als jeder dritte angefragte Arbeitgeber die gesetzliche Vorgabe von fünf Prozent. Ausführliche Antworten der Arbeitgeber mit Infos zu ihren Inklusionsstrategien sind hier aufgeführt.

Unternehmen verweisen auf demografischen Wandel und fehlende Bewerberinnen und Bewerber

Die Unterschiede lassen sich nur zum Teil damit erklären, wie viel Wert ein Arbeitgeber auf Inklusion legt. Mindestens ebenso wichtig seien strukturelle Faktoren, sagt Karolin Hiesinger, Expertin für Inklusion am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). So steige der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter mit dem Alter der Belegschaft. Auch die Branche spielt eine wichtige Rolle: Im Gesundheits- und Sozialwesen liegt die Beschäftigungsquote in Rheinland-Pfalz beispielsweise bei rund fünf Prozent, im Einzelhandel hingegen bei 3,3 Prozent.

Unternehmen, die unter der gesetzlichen Quote bleiben, verweisen häufig auf drei Gründe: Manche Beschäftigte würden ihre Schwerbehinderung nicht angeben; aufgrund des demografischen Wandels würden derzeit viele Menschen mit Behinderung aus dem Berufsleben ausscheiden; und schließlich fehle es an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.

Die meisten Behinderungen treten im Laufe des Lebens ein

Dennoch sieht Hiesinger "Luft nach oben": Oft gehe es weniger um Neueinstellungen als darum, Beschäftigte im Unternehmen zu halten, sobald eine Schwerbehinderung eintritt. Zwar stoßen Menschen mit angeborenen geistigen oder schweren körperlichen Einschränkungen besonders häufig auf Barrieren im Arbeitsmarkt. Doch die meisten Schwerbehinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens - etwa durch Lungen- oder Herzkrankheiten, chronische Rückenschmerzen, schwere Depressionen oder die Folgen einer Krebserkrankung.

Gerade große Arbeitgeber verfügen laut Hiesinger über eine breite Palette unterschiedlicher Tätigkeiten und hätten deshalb gute Möglichkeiten, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf geeignetere Stellen zu versetzen.

Zudem können Betriebe, die Menschen mit Schwerbehinderung einstellen möchten, auf eine Reihe staatlicher Förderprogramme zurückgreifen. Über das "Budget für Arbeit" können Arbeitgeber etwa unbefristete Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent des Gehalts erhalten. Eine Studie der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen zeigt jedoch: Viele rheinland-pfälzische Betriebe kennen oder nutzen diese Angebote nicht. Bei sämtlichen Fragen können sich Unternehmen kostenlos an die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber wenden.

Unterschreiten Arbeitgeber die gesetzliche Quote, müssen sie je fehlendem Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von mindestens 155 Euro monatlich zahlen. Die Mittel fließen an Integrationsämter, die damit die Eingliederung beeinträchtigter Arbeitnehmer fördern.

Mehrere Unternehmen nutzen Schlupfloch

Doch das Gesetz bietet ein Schlupfloch: Wenn Unternehmen Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, können sie die Kosten mit der Ausgleichsabgabe verrechnen. Aus der Umfrage geht hervor, dass mehrere große Arbeitgeber diese Möglichkeit nutzen, etwa Schott, BASF, das Land Rheinland-Pfalz und Rheinmetall.

Deutschlandweit arbeiten rund 300.000 Menschen in solchen Werkstätten, im Durchschnitt verdienen sie etwa 250 Euro brutto im Monat. Die Beschäftigten gelten rechtlich nicht als reguläre Arbeitnehmer und haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Zwar sollen Werkstätten den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt vorbereiten, in der Praxis gelingt dieser Schritt jedoch nur selten: Pro Jahr schafft weniger als eine von 200 Personen den Wechsel.

Viele Experten kritisieren deshalb das bestehende Werkstattsystem, auch Gudrun Wansing, die an der Berliner Humboldt-Universität zu Inklusion am Arbeitsmarkt forscht. Erwerbsarbeit sei das zentrale Instrument für gesellschaftliche Teilhabe, sagt Wansing: Sie ermögliche soziale Integration, Anerkennung, Status, ein sicheres Einkommen und das Gefühl, etwas zur Gesellschaft beizutragen.

UN-Ausschuss bezeichnet Werkstätten als Orte für "segregierte Beschäftigung"

Werkstätten leisteten das bislang nur eingeschränkt. Manche Menschen würden sich dort wohlfühlen, für andere sei es jedoch "ein entscheidender Unterschied, ob der Behinderten-Bulli sie morgens abholt und in die Behindertenwerkstatt fährt oder ob sie durch das Werkstor von Siemens gehen", sagt Wansing. Von Werkstattarbeit könne niemand leben, viele Beschäftigte fühlten sich zudem nicht als Teil der Arbeitsgesellschaft. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Werkstätten sogar als Orte "segregierter Beschäftigung" bezeichnet, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar seien.

Es ist ein hartnäckiges Vorurteil, dass Menschen mit Behinderung grundsätzlich nicht leistungsfähig sind.

Aus Wansings Sicht sind Unternehmen in erster Linie auf Profitabilität ausgerichtet, eine Anstellung von Menschen mit Behinderungen erscheine vielen - oft zu Unrecht - als wirtschaftliches Risiko. "Es ist ein hartnäckiges Vorurteil, dass Menschen mit Behinderungen grundsätzlich nicht leistungsfähig sind”, sagt Wansing. “Viele bringen sehr gute Qualifikationen mit."

Aufgabe der Politik sei es, der Segregation am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken - etwa durch existenzsichernde Entgelte in Werkstätten oder eine stärkere Nutzung von Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber. Ziel müsse es sein, Übergänge in reguläre Beschäftigungen zu erleichtern und die Kluft zwischen Werkstätten und allgemeinem Arbeitsmarkt zu verringern.

Ottmar Miles-Paul bezeichnet die Werkstätten gar als "Sonderwelten". Der 61-Jährige engagiert sich bei der Liga Selbstvertretung, einer Organisation, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzt. Das Werkstattsystem folge einem Denken, das in Deutschland tief verankert sei: "Behinderter Mensch, dafür haben wir doch etwas - Schublade auf, Schublade zu", sagt Miles-Paul. Obwohl viele Werkstätten sich sehr bemühen würden, schaffe dieses Prinzip getrennte Strukturen statt echter Teilhabe.

Große regionale Unterschiede in der Beschäftigungsquote

Daten der Arbeitsagentur zeigen, dass sich die Beschäftigungsquote regional stark unterscheidet. An der Spitze der 400 deutschen Kreise liegen Bonn mit 7,7 Prozent und Nürnberg mit 7,5 Prozent. In beiden Städten sind viele öffentliche Arbeitgeber angesiedelt; dort sind tendenziell mehr Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt als in der Privatwirtschaft.

Schlusslicht ist der Landkreis Dachau bei München mit einer Beschäftigungsquote von 2,3 Prozent. In Rheinland-Pfalz liegt die Quote bei 4,2 Prozent und damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 4,7 Prozent.

Inklusion als Frage des Willens

Für Ottmar Miles-Paul, selbst von Geburt an sehbehindert, ist Inklusion vor allem eine Frage des politischen und organisatorischen Willens. Zwischen 2008 und 2012 war er Landesbehindertenbeauftragter; in dieser Zeit habe der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter im Sozialministerium bei über 20 Prozent gelegen. Dass die damalige Ministerin Malu Dreyer offen mit ihrer Multiplen Sklerose umging, habe eine starke Symbolwirkung entfaltet.

Viele Menschen mit Behinderung scheiterten an bürokratischen Hürden oder im Bewerbungsverfahren, sagt Miles-Paul. Sein Appell an die Arbeitgeber: "Werft eure Bedenken über Bord, gebt den Menschen eine Chance und lernt sie kennen. Oft zeigt sich erst dann, wie viel tatsächlich möglich ist."

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David Wünschel
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