Landratsamt spricht Machtwort

Bürgerbegehren gegen Sparpaket der Stadt Gernsbach doch unzulässig

Das Bürgerbegehren gegen das Sparpaket in Gernsbach ist doch unzulässig. Der Gemeinderatsbeschluss muss zurückgenommen werden. Das stellte die Kommunalaufsicht fest.

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Von Autor/in Patrick Neumann

Die Rechtsaufsichtsbehörde kam zu dem Ergebnis, dass gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden: Die Zweifel von Bürgermeister Julian Christ (SPD) haben sich bestätigt, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts.

Antrag Stadtverwaltung auf Unzulässigkeit gestellt

Die Gernsbacher Stadtverwaltung hatte im Juli im Gemeinderat den Antrag gestellt, das Bürgerbegehren wegen nicht eingehaltener gesetzlicher Vorgaben für unzulässig zu erklären. Der Gemeinderat war aber dem Antrag gleich zweimal nicht gefolgt.

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Bürgermeister Christ hatte daraufhin Widerspruch eingelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt jetzt: Es gebe Fehler beim Bürgerbegehren. Die Stadt wird angewiesen, innerhalb eines Monats den Beschluss durch den Gemeinderat aufheben zu lassen und die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen.

Landratsamt: Fehler im Bürgerbegehren

Entscheidend waren nach Angaben des Rastatter Landratsamts Fehler im Bürgerbegehren, von denen jeder einzelne schon zur Unzulässigkeit geführt hätte. Es hätten sich unter anderem Widersprüche in Antrag und Begründung gefunden. Auch ein Kostendeckungsvorschlag habe gefehlt, so die Behörde.

Sparpaket im Gernsbacher Gemeinderat

Das Sparpaket, gegen das Gernsbacher Bürgerinnen und Bürger protestieren, umfasst mehrere Maßnahmen. Unter anderem stehen drei von vier Freibädern auf der Kippe, ebenso wie mehrere Festplätze oder einer Schule, ein Kino und mehrere Festplätze.

Der Gemeinderat soll am kommenden Montag (27. Juli 2026) über einen Vorschlag der Stadtverwaltung abstimmen. Demnach sollen die beiden Schwimmbadvereine in den Stadtteilen Obertsrot und Reichental künftig mit einem jährlichen Betriebssachkostenzuschuss unterstützt werden. Dieser soll sich auf die Freibäder Obertsrot (56.500 Euro) und Reichental (38.500 Euro) verteilen.

Schwimmbäder: Gespräche mit Vereinen

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Badewasserchlorung in den Freibädern Obertsrot und Reichental technisch umgerüstet werden kann, um den künftigen Betrieb des Bades für die Vereine zu erleichtern. Mit dem Schwimmbadverein Lautenbach dauern die Gespräche noch an. Die Stadt will die Bäder den Vereinen zur Übernahme anbieten. Sie sollen nicht mehr als städtische Einrichtungen betrieben werden.

Vereine kritisieren unter anderem, dass mit ihnen nicht im Vorfeld über die Sparmaßnahmen gesprochen wurde. Zum Beispiel hieß es: Man verstehe, dass gespart werden müsse, aber nicht auf diese Art und Weise.

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