Prozess um Amokfahrt hat begonnen

Todesfahrer in Mannheim erklärt sich vor Gericht

Der Prozess zur Aufarbeitung der Amokfahrt eines Mannes durch Mannheim hat am Freitagmorgen begonnen. Alexander S. wird zweifacher Mord und mehrfach versuchter Mord vorgeworfen.

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Von Autor/in Patrick Figaj, Sarah Hennings, Vuk Dajović, Christoph Kehlbach

Knapp acht Monate nach der tödlichen Amokfahrt am Rosenmontag durch die Mannheimer Innenstadt hat am Freitagmorgen der Prozess gegen Alexander S. am Landgericht Mannheim begonnen. In der Anklageverlesung betonte die Staatsanwältin, dass der 40-jährige Angeklagte seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leide. Er habe mit der Absicht gehandelt, "einen Unglücksfall herbeizuführen." Vonseiten des Vorsitzenden Richters hieß es, die Kammer werde prüfen müssen, ob Alexander S. in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Prozessauftakt: Alexander S. äußert sich über den Anwalt zur Tat

Zu Beginn des Prozesses las der Verteidiger des Anklagten, Uwe Kosmala, vor, was Alexander S. selbst zur Tat sagt. Er bestreite nichts und erkenne an, was er getan habe. Zum ersten Mal habe Alexander S. am Samstag vor Rosenmontag über eine Amokfahrt nachgedacht. Es sei ein spontaner, aufdringlicher Gedanke gewesen, den er nicht mehr habe unterdrücken können. Alexander S. habe starke Wut empfunden und habe bei der Fahrt selbst ums Leben kommen wollen. Denn: Er habe eine beträchtliche Erbschaft in kurzer Zeit verbraucht, heißt es in der Erklärung weiter. Eigentlich, so Verteidiger Uwe Kosmala, habe sein Mandant die Amokfahrt in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes.

Der Angeklagte in einem Mordprozess nach einer Todesfahrt von Mannheim sitzt mit einem Aktendeckel vor seinem Gesicht im Gerichtssaal, rechts neben ihm steht sein Verteidiger.
Der Angeklagte Alexander S. sitzt mit einem Aktendeckel vor seinem Gesicht im Gerichtssaal, rechts neben ihm steht sein Verteidiger Uwe Kosmala.

Vor der Tat sei er zunächst beim Friseur gewesen und dann nach Mannheim gefahren. Blitzartig sei die Idee gekommen, in die Planken einzubiegen. Während der Fahrt habe Alexander S. das Geschehene nicht mehr wahrgenommen. Er habe keinen planvollen Tötungsbeschluss gefasst.

Alexander S. machte nur sehr wenige Worte zu sich selbst. Er nahm die Verhandlung am Freitagmorgen ruhig wahr. Der Angeklagte sah sich die Videoaufnahmen seiner Tat aufmerksam, aber mit wenig Regung an. Alexander S. wird sich nach Angaben des Verteidigers im Prozess nicht weiter äußern.

Amokfahrt am Rosenmontag mit zwei Toten

Am 3. März - Rosenmontag - war er mit einem Kleinwagen durch die viel besuchte Einkaufsstraße in den Quadraten, die Mannheimer Planken, gerast. Der Angeklagte war am sogenannten Plankenkopf abgebogen, direkt gegenüber des Mannheimer Wasserturms und dann mit bis zu 80 Kilometern pro Stunde durch die Fußgängerzone gerast. Zwei Menschen kamen an diesem Tag ums Leben, ein 54-jähriger Mann und eine 83-jährige Frau. Insgesamt 14 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.

Anklage: Mord und versuchter Mord

Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft dem zum Tatzeitpunkt 40-jährigen Angeklagten zweifachen Mord und mehrfach versuchten Mord vor. Der deutsche Tatverdächtige hatte sich vor dem Prozess offenbar nicht zur Tat und auch nicht zu den Hintergründen geäußert. Ermittlungen hätten "keine Hinweise auf ein politisches Motiv ergeben", hieß es. Deshalb geht die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Prozesses davon aus, "dass Alexander S. seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet."

Für den Prozess heißt das, es wird an den kommenden 13 Verhandlungstagen darum gehen, was den Angeklagten zu seiner Tat trieb. Ein zentraler Aspekt im Verfahren dürfte die Frage der Schuldfähigkeit werden. Was ging in Alexander S. im Moment der Tat vor? Sachverständige werden Antworten auf diese Frage suchen und geben.

Psychische Erkrankung oder rechtsextreme Gesinnung?

Schon bei der Pressekonferenz am Abend des 3. März gab es Hinweise auf eine psychische Erkrankung. Aber auch Anhaltspunkte, Alexander S. könnte eine rechtsextreme Gesinnung haben. Tatsächlich haben Ermittler nach SWR-Recherchen mehrere Zeugen und Hinweise gefunden, dass sich S. für Musik des Nationalsozialismus interessierte. Zudem ist S. wegen einer NS-Parole im Netz vorbestraft. Auch darum wird es im Verfahren gegen den Mann gehen, der zuletzt als Landschaftsgärtner arbeitete, in Ludwigshafen lebte, im Rhein-Neckar-Kreis aufwuchs und in den vergangen Jahren in psychiatrischen Kliniken behandelt wurde.

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Videoüberwachung: Auch bei Messerattacke auf Polizisten von Relevanz

Wie der Tag der Tat ablief, das lässt sich auch aufgrund der dichten Videoüberwachung in der Mannheimer Innenstadt nachvollziehen. Zuletzt wurde das im Staatsschutzverfahren wegen der tödlichen Messerattacke auf dem Mannheimer Marktplatz durch den Islamisten Sulaiman A. deutlich. Im Sekundentakt liefern Videobilder Auskunft über die Situation in dieser Stadt. In Prozessen werden sie dann sichtbar. So wie das Mannheimer Messerattentat wirkt auch die Amokfahrt in der Stadt nach. Knapp zwei Wochen lang hatten sich Seelsorger in der Innenstadt um Menschen gekümmert, die nach Antworten suchten. Ulrich Nellen war als Notfallseelsorger im Einsatz. Er sagt, Menschen mussten über ihre Ängste reden. Viele hatten die Tat miterlebt.

Wenn man merkt, man ist haarscharf an einer Katastrophe vorbeigeschlittert, dann kommen diese Ängste wieder hoch.

In den Stunden und Tagen nach der Amokfahrt trugen zahlreiche Falschmeldungen zur Verunsicherung vieler Menschen bei. Bereits Stunden nach der Tat sprach der baden-württembergische Chef des Landeskriminalamtes (LKA), Andreas Stenger, von der "Stunde der multimedialen Forensik."

Mutiger Taxifahrer stellte sich Amokfahrer in den Weg

Womöglich Schlimmeres hatte damals ein Taxifahrer verhindert, der sich dem Amokfahrer mit seinem Fahrzeug in den Weg stellte. Alexander S., heißt es in der Anklageschrift, habe dann mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss in die Luft abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend sei S. geflohen.

Er habe sich mit der Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Was ihm nicht gelang. Die Beamten konnten ihn festnehmen. Der Taxifahrer tritt im Verfahren als Nebenkläger auf, außerdem weitere Frauen, die bei der Amokfahrt zum Teil schwer verletzt worden sind. Ein Urteil wird kurz vor Weihnachten erwartet.

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